A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
wirtschaftslexikon wirtschaftslexikon
 
Wirtschaftslexikon Wirtschaftslexikon

 

wirtschaftslexikon online lexikon wirtschaftslexikon
   
 
     
wirtschaftslexikon    
   
    betriebswirtschaft
     
 
x

Bundesdeckungen

von der Bundesrepublik Deutschland inländischen Unternehmen (Betrieb, I.) zur Absicherung hauptsächlich politischer Risiken (Krieg, Moratorien, Zahlungsverbote u.ä.) oder Größe eines Exportgeschäfts gewährter Versicherungsschutz bei einer grundsätzlichen Selbstbeteiligungsquote, da privater Versicherungsmarkt nur kalkulierbare Risiken, z.B. Insolvenz des ausländischen Schuldners, sowie Auslandsgeschäfte nur in politisch stabilen Märkten versichert. Im jährlichen Haushaltsgesetz stellt die Bundesrepublik durch Ermächtigung dem Bundesminister für Finanzen einen Betrag zur Übernahme von B. zur Verfügung. B. werden unterschieden in Bundesbürgschaften für Geschäfte mit öffentlich-rechtlichen Käufern und in Bundesgarantien für Geschäfte mit einem privatrechtlichen Käufer. In den letzten Jahren sind eine Reihe von Sonderdeckungsformen neben Abdeckung des üblichen Produktions- und Forderungsrisikos entwickelt worden, so für Bankleistungen, Wechselkursrisiko (erst zwei Jahre nach Vertragsabschluß), Kredite inländischer Banken an den ausländischen Kunden insbesondere bei Anlagegeschäften u.a. Für B. sind Prämien zu zahlen. Für die Bearbeitung, Abwicklung und Verwaltung von Anträgen auf B. bedient sich die Bundesrepublik eines Konsortiums aus der Hermes Kreditversicherungs-AG, Hamburg, und der Treuarbeit AG, Hamburg und Düsseldorf. Der Anteil mit B. gesicherter Geschäfte am Gesamtexport beträgt etwa 4%. Rund 80% des Deckungsvolumens entfallen auf Entwicklungsländer.

 

 


 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Bundesbürgschaft
 
Bundesfinanzhof