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Bereichsausnahmen

siehe unter Ausnahmebereiche in der Bundesrepublik durch das GWB vom Wettbewerb (Wettbewerbstheorie) ausgenommene Wirtschaftsbereiche, so z.B. Landwirtschaft, Unternehmen der Verkehrswirtschaft, Montanindustrie, Gesundheitswesen u.a. B. unterliegen einer Mißbrauchsaufsicht . Die angeführten Begründungen für B. sind nach den Prinzipien einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung  bis auf ganz wenige B.  nicht haltbar. Das zentrale ökonomische Problem der B. liegt in der Verfälschung von Marktprozessen und Vergeudung knapper Ressourcen.

 

 


 

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