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Sparkassenbrief

rechtlich ist der S. ein kaufmännischer Verpflichtungsschein (§ 363 HGB) über eine mittelfristige Spareinlage, die zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgezahlt werden soll. Die Nennbeträge lauten über 100, 500 oder 1000 EUR. Die Laufzeit beträgt zwischen vier und sieben Jahren. Sie werden von Sparkassen und Volksbanken , aber auch von Privat- und Kreditbanken ausgegeben. Die Institute verpflichten sich, an die im S. genannte Person eine bestimmte Summe zu zahlen. Man kann dabei zwischen folgenden Typen unterscheiden:
1. Depositenzertifikat. Die Zinsen werden vorab vom Kaufpreis abgezogen, bei Ende der Laufzeit wird der Nennbetrag ausgezahlt.
2. Zinsthesaurierung.
3. Jährliche Zinszahlung. Die Zinsen können während der Laufzeit mit einem festen Prozentsatz über dem Spareckzins vereinbart sein oder mit einer jährlich ansteigenden Verzinsung ausgestattet werden. Der S. steht in Konkurrenz zum Sparbuch, bringt aber höhere Zinsen.

 

 


 

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