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Schachtelprivileg

Wird im nationalen Steuerrecht durch eine mindestens 10%ige Beteiligung einer Kapitalgesellschaft an einer anderen begründet, sofern diese Beteiligung mindestens 12 Monate ununterbrochen bestanden hat. Die Ausnutzung des Schachtelprivilegs führt zu vermögen- und gewerbesteuerlichen Entlastungen bei der Ober-(Beteiligungs-)gesell-schaft. Aufgrund des Körperschaftsteuerreformgesetzes von 1977 (Körperschaftsteuer) hat das ertragsteuerliche nationale Schachtelprivileg an Bedeutung verloren.

 

 


 

 
 
 

 

 

 
 

 

 

 

 

Weitere Begriffe : Verrechnungspreise | Leitbild | Damnum