Wird im nationalen Steuerrecht durch eine mindestens 10%ige Beteiligung einer Kapitalgesellschaft an einer anderen begründet, sofern diese Beteiligung mindestens 12 Monate ununterbrochen bestanden hat. Die Ausnutzung des Schachtelprivilegs führt zu vermögen- und gewerbesteuerlichen Entlastungen bei der Ober-(Beteiligungs-)gesell-schaft. Aufgrund des Körperschaftsteuerreformgesetzes von 1977 (Körperschaftsteuer) hat das ertragsteuerliche nationale Schachtelprivileg an Bedeutung verloren.
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