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homo oeconomicus

auf J. St. Mill zurückgehende idealtypische Annahme in der Wirtschaftswissenschaft für ein handelndes Wirtschaftssubjekt , u. zw. derart, daß seine ökonomischen Verhaltensweisen das Rationalprinzip (Rationalverhalten) erfüllen, indem es unter gegebenen Bedingungen höchsten Nutzen (privater Haushalt (Haushalt,
1.)) oder höchsten Gewinn (privates Unternehmen (Betrieb, I.)) anstrebt. Für die Ableitung empirisch gehaltvoller Theorien ist diese Einseitigkeit nicht hinderlich, da nur die aus dieser Prämisse des homo oeconomicus abgeleiteten Aussagen durch ökonomische Fakten nicht widerlegt werden dürfen (Falsifikation).

 

 


 

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