Inhaltsübersicht
I. Anwendungsgebiete
II. Zahlungsfolgen
und -reihen als Grundlagen finanzmathematischer Methoden
III. Zinsrechnung
IV. Tilgungsrechnung
V. Rentenrechnung
VI. PC-Anwendungen
I. Anwendungsgebiete
Die Finanzmathematik
stellt ein Teilgebiet der angewandten Mathematik dar. Das Spektrum der
Anwendungen umfasst schwergewichtig Fragen zur Investitions- und
Finanzierungsrechnung (Zins-, Tilgungs- und Rentenrechnung, Kurs- und
Renditebestimmung, Zielwertermittlung von Investitionsprojekten) und zur
Versicherungsmathematik (Spezialanwendungen der Wahrscheinlichkeitstheorie).
Außerdem ist die Darstellung von Abschreibungsmethoden Gegenstand der Finanzmathematik. Die folgenden
Ausführungen beschränken sich auf das Gebiet der Finanzierungsrechnung.
Zur Lösung finanzmathematischer Fragestellungen werden
grundsätzlich Formeln mit Bildungsgesetzen verwendet, die letztlich auf
Zahlenfolgen und -reihen zurückzuführen sind.
II. Zahlungsfolgen und
-reihen als Grundlagen finanzmathematischer Methoden
1. Zahlenfolgen
Eine Zahlenfolge stellt eine durch Indexelemente geordnete
Aneinanderreihung reeller Zahlen dar. Formal kann die Zahlenfolge wie folgt
beschrieben werden: a1,a2,...,ai,... . Die
Zahlenfolge kann endlich oder unendlich sein. Sie wird entweder unmittelbar
vorgegeben (z.B. die gezogenen Elemente bei einer Lotterie) oder durch ein
mathematisch formuliertes Bildungsgesetz bestimmt (z.B. die exponentiell
steigende Entwicklung einer Variablen im Zeitablauf). Bezüglich der
Verlaufsrichtung sind steigende, fallende und konstante Zahlenfolgen zu
unterscheiden.
Ist die Differenz zwischen beliebigen aufeinanderfolgenden
Elementen einer Zahlenfolge konstant, so liegt eine arithmetische Folge vor.
Das Element ai ergibt sich hierbei wie folgt:
Die arithmetische Zahlenfolge ist durch ihr Anfangsglied a1 und die Differenz d definiert. Der Wert des
i-ten Elements ist wie folgt berechenbar:
Die Differenz d erlaubt eine Klassifizierung der
arithmetischen Zahlenfolge:
d > 0 definiert eine steigende,
d < 0 eine sinkende und d = 0 eine
konstante Zahlenfolge.
Ergibt sich das Element ai für i ∊ {2,3,...} einer Zahlenfolge aus
dem vorhergehenden durch Multiplikation mit einem konstanten Faktor q, so liegt
eine geometrische Zahlenfolge vor. Das Bildungsgesetz lautet hierbei:
Der Wert eines Elementes einer geometrischen Zahlenfolge kann
bei gegebenem Anfangselement a1 und
gegebenem Faktor q wie folgt bestimmt werden:
Die Summe S der ersten n Elemente einer Zahlenfolge wird als
Zahlenreihe bezeichnet:
Bei Vorliegen einer arithmetischen
Zahlenfolge mit einer endlichen Anzahl von Elementen kann der Wert S der
arithmetischen Reihe durch einige Umformungen in die folgende kompakte Form
gebracht werden:
Eine geometrische Zahlenreihe stellt die Summe der ersten n
Elemente einer geometrischen Folge dar. Der Wert einer endlichen geometrischen
Reihe S wird wie folgt ermittelt:
Während arithmetische
Folgen und Reihen insbesondere für Abschreibungsmethoden bedeutsam sind, bilden
geometrische Folgen und Reihen die
Grundlage für die nun darzustellende Zins-, Tilgungs- und Rentenrechnung.
III. Zinsrechnung
1. Standardansätze
Zinsen sind Entgelte für die Zurverfügungstellung von
Kapital. Aus der Sicht des Kapitalgebers stellen sie Erträge, aus der des
Kapitalnehmers Aufwendungen dar.
Die Zinsen resultieren aus der Höhe und Zeitdauer des zur
Verfügung gestellten Kapitals sowie dem Zinssatz und den Modalitäten der
Zinsverrechnung. Für den Standardansatz wird angenommen, dass das zu Beginn des
Kreditzeitraums aufgenommene Kapital erst am Ende der Laufzeit getilgt wird.
Eine Variation des gebundenen Kapitals wird im Rahmen der Tilgungsrechnung
behandelt.
Bezüglich der Zeitdauer kann eine jährliche, mehrjährige oder
unterjährige Verzinsung erfolgen, deren Grenzfall die Momentanverzinsung ist.
Im Hinblick auf die Kapitalisierung der Zinsen ist zwischen der Verrechnung von
Zinseszinsen, einfacher ( „ bürgerlicher “ ) Verzinsung und gemischter Verzinsung
zu unterscheiden. Der Verrechnung von Zinseszinsen kommt die größte praktische
Bedeutung zu. Sie soll deshalb im Folgenden weiter ausgeführt werden.
Die jährliche Verzinsung des Kapitals K zum Zinsfuß i führt
zu folgenden Zinsen Z:
Diese Formel stellt gleichzeitig die Ausgangsformel für die
mehrjährige und die unterjährige Betrachtung dar. Bei einer mehrjährigen Betrachtung sind die am
Ende eines Jahres anfallenden Zinsen dem Kapital gutzuschreiben. Sie erhöhen
damit den Ausgangsbetrag zur Berechnung der Zinsen des Folgejahres.
Das Kapital am Ende des ersten Jahres K1 ergibt sich dann wie folgt:
Allgemein gilt:
Bei unterjähriger Verzinsung werden die Zinsen mindestens
zweimal innerhalb eines Jahres kapitalisiert. Wenn die Verrechnung der Zinsen
in gleichen zeitlichen Distanzen erfolgt (z.B. halbjährlich), kann die Berechnung
durch eine Formel vorgenommen werden.
Ansonsten ist das Aufstellen eines Finanzplans erforderlich.
Die Formel zur Berechnung der Zinsen bei unterjähriger
Verzinsung kann mit dem Periodenzinssatz ip entwickelt werden. Hierbei ist zu
berücksichtigen, dass die Zinsen am Ende der ersten Zinsperiode (k=1) des
ersten Jahres (t=1) sich wie folgt ergeben:
Das Kapital beträgt mithin:
Am Ende des Jahres n beträgt das Kapital bei m unterjährigen
Zinsperioden
Allgemein nimmt das Kapital zum Ende der k-ten Zinsperiode
des Jahres t folgende Höhe an:
Die unterjährige Verzinsung wird zum sogenannten relativen
Zinssatz vorgenommen, der sich wie folgt aus dem nominellen Jahreszinssatz inom ergibt: inom/m.
Wegen der unterjährigen Zinseszinseffekte ist der nominelle
Jahreszinssatz inom niedriger als der effektive Jahreszinssatz ieff. ieff kann aufgrund der folgenden
Gleichgewichtsbedingung errechnet werden:
Wenn der nominelle Jahreszinssatz als effektiver Jahreszinssatz
gewählt werden soll, wird der unterjährige Zinssatz als konform bezeichnet. ikon ergibt sich aufgrund der folgenden
Ausgangsgleichung:
In bestimmten Modellen (z.B. bei der klassischen Theorie der
optimalen Nutzungsdauer auf Basis stetig verlaufender Zahlungsströme) ist die
Ermittlung einer Momentanverzinsung bedeutsam (Hax, H.
1993; Perridon,
/Steiner, 1999). Die Verzinsung des Kapitals „ in jedem Moment “ –
auch als stetige Verzinsung bezeichnet – macht Grenzwertbetrachtungen
erforderlich.
Ausgangspunkt zur Herleitung der Momentanverzinsung ist die
Formel zur Bestimmung des Kapitals am Endes des ersten Jahres bei unterjähriger
Verzinsung zum relativen Zinssatz inom/m.
Für inom wird im Folgenden das
Symbol i verwendet.
Nach Ersetzen von i/m durch 1/x wird eine
Grenzwertbetrachtung durchführt, deren Ergebnis die Eulersche Zahl e ist:
Als Kapital zum Ende des ersten Jahres ergibt sich für den
Fall einer Momentanverzinsung
Für eine n-jährige Kapitalanlage gilt:
Der effektive Jahreszinsfuß bei stetiger Verzinsung kann
aufgrund der folgenden Ausgangsgleichung errechnet werden:
Bei Entscheidungssituationen, die nicht den durch
finanzmathematische Bildungsgesetze charakterisierbaren Standardansätzen
entsprechen, ist anstelle der formelorientierten eine finanzplanorientierte
Problemlösung vorzunehmen. Dies ist insbesondere bei der Investitions- und
Finanzplanung der Fall, bei der die Konditionenvielfalt auf den
Finanzierungssektor sowie die steuerlichen Konsequenzen im Modell abzubilden
sind. Die finanzplanorientierte Methode wird durch
Tabellenkalkulationsverfahren praktikabel.
2. Erweiterung der Standardansätze
Die Bestimmung des Kapitals nach Ablauf der Kredit- oder
Anlagedauer erfolgt in Bezug auf seine nominelle Höhe. Aus Sicht des
Entscheidungsträgers sind im Allgemeinen steuerliche
Effekte zu berücksichtigen, da ein Zinsertrag (Zinsaufwand) die steuerliche
Bemessungsgrundlage für die Errechnung der Ertragsteuern erhöht (mindert).
Im Falle von Kapitalanlagen
ergibt sich bei jährlicher
Zinsgutschrift ein um die zurechenbaren Ertragsteuern S1 korrigiertes Kapital von:
Hierbei stellt s den konstanten marginalen Ertragsteuersatz
dar. Die Formel kann wie folgt verkürzt werden:
Bei mehrjähriger
Kapitalbindung lässt sich das Kapital am Ende des Jahres t unter
Berücksichtigung einer jährlichen Steuerzahlung wie folgt bestimmen:
Bei dieser Analyse werden sämtliche der Kapitalanlage kausal
zurechenbaren Steuerzahlungen zeitgleich mit den Zinsgutschriften erfasst.
Bei einem Kredit
fällt bei Abzugsfähigkeit der Zinsen eine „ Steuergutschrift “ an. Hierbei wird
unterstellt, dass eine Kompensation mit einer positiven Bemessungsgrundlage aus
weiteren Einkünften des Steuerpflichtigen besteht.
Bei unterjähriger
Verzinsung ist zunächst anzunehmen, dass zwar die Zinsgutschrift mehrfach im
Laufe eines Jahres, die Steuerzahlung für die Zinsen, die als Differenz des
Kapitals am Ende und am Anfang des Jahres errechenbar sind, jedoch einmalig am
Ende des Jahres erfolgt. Für eine Kapitalanlage
kann folgende Formel konstruiert werden:
Im Falle einer Kreditfinanzierung
können durch die Zinsen „ Steuergutschriften “ verursacht werden.
Bei einer komplexeren Entscheidungssituation (z.B. bei
mehrjähriger Betrachtung unter Berücksichtigung von time lags bei den
Steuerzahlungen) empfiehlt sich die Darstellung der Daten in einem VOFI (VOFI =
Akronym für vollständige Finanzplanung).
Als Beispiel sei eine Kapitalanlage von 10.000 EUR zu einem
relativen Zinssatz von 2%, quartalsweiser Zinsgutschrift und einer Laufzeit von
2 Jahren dargestellt. Folglich ist der Zinsfaktor q = 1,02. Der marginale
Ertragsteuersatz betrage 60%. Die Steuerzahlung erfolge am 30.06. des
Folgejahres auf Basis der Zinseinkünfte des Vorjahres. In diesem Fall ergibt
sich die folgende Rechnung, bei der zwischen der nominellen Entwicklung des
Kapitalkontos und dem Projekt, dem sämtliche verursachungsgerecht zurechenbaren
Zahlungen rechnerisch zugeordnet werden, zu unterscheiden ist.
Abb. 1: Kapitalentwicklung unter Berücksichtigung von Steuern
Der Wertansatz am 31.12.20x+1 ist unter Berücksichtigung der
auf diesen Planungshorizont abzuzinsenden Steuerzahlung vom 30.06.20x+2 wie
folgt zu bestimmen:
11.202,03 – 872,30 · 0,6 · [1 + 0,02· (1 – 0,6)]-2 = 10.686,92 [EUR]
Selbstverständlich ist auch die Entwicklung einer Formel zur
Abbildung der Entscheidungssituation möglich. Der entsprechende Ausdruck zur
Bestimmung des projektbezogenen Kapitals in n=2 setzt sich aus dem Kapital ohne
Steuern sowie aus den aufgezinsten Steuerzahlungen auf die Zinsen in t=1
zusammen. Die Steuerzahlung erfolgt im Zeitpunkt τ. τ stellt den
Index für das Quartal dar: τ ∊ {1,...,n · m}. Die Formel für den
Kapitalbestand des Projektes ohne Berücksichtigung der Steuerzahlungen in 20x+2
lautet:
Wegen der Individualität der Datensituation mag die
formelmäßige Bestimmung jedoch nicht als zweckmäßig angesehen und einer
finanzplanorientierten Entwicklung der Vorzug eingeräumt werden.
IV. Tilgungsrechnung
1. Die Konditionenvielfalt
Bei der Vereinbarung der Konditionen eines Kredits sind
dessen Tilgungsmodalitäten festzulegen. Hierbei ist die Liquiditätswirkung aus
der Sicht des Kreditgebers bzw. -nehmers zu beachten. Bei laufenden Krediten
(Kontokorrentkrediten) sind Aufnahme und Tilgung je nach Liquiditätsbedarf im
Rahmen eines vertraglich vereinbarten Kreditspielraums möglich. In der
Finanzmathematik werden jedoch nur Kredite mit regelmäßiger Tilgung betrachtet.
Während bei Krediten mit endfälliger Tilgung während der Laufzeit lediglich
Zinszahlungen zu entrichten sind, fallen bei der Raten- und Annuitätentilgung
Zins- und Tilgungsbeträge zu festgelegten Zeitpunkten und in festgelegter Höhe
innerhalb der Kreditlaufzeit an. Für den Raten- und den Annuitätenkredit können
tilgungsfreie Laufzeiten vereinbart werden.
2. Ausgewählte Tilgungsmodalitäten
a) Ratentilgung
Der Ratenkredit ist durch konstante Tilgungsbeträge innerhalb
des Tilgungszeitraums gekennzeichnet. Im Folgenden wird von einem Kredit mit mehrjähriger Laufzeit ausgegangen. Unter
der Voraussetzung einer jährlich nachschüssigen Zinszahlung und Tilgung ergibt
sich für die tilgungsfreie Zeit t ∊ {1,...,f} eine konstante
Liquiditätsbelastung in Höhe der Zinsen auf den Nennwert des Kredites B0.
Im Tilgungszeitraum t ∊ {t+1,...,n} sinkt die
Zinsbelastung aufgrund der konstanten Reduktion der Kapitalbindung in Höhe der
Tilgung T.
Betrachtet man nicht nur die nominelle Entwicklung des
Kreditkontos, sondern bildet sämtliche durch den Kredit verursachten relevanten
Zahlungen in einem projektbezogenen Modell ab, dann sind bei der
Liquiditätsbelastung auch die Steuern
zu berücksichtigen. Unter der Annahme, dass die Zinszahlungen die
Steuerbemessungsgrundlage in voller Höhe mindern, muss bei der Ermittlung der
jährlichen liquiditätsmäßigen Belastung der steuerkorrigierte Zinssatz i · (1 –
s) angesetzt werden.
Zu unterjährigen Varianten eines Ratenkredits vgl. Bosch und Kruschwitz (Bosch, K.
1998; Kruschwitz,
L. 1995).
b) Annuitätentilgung
Bei der Annuitätentilgung ist die als Annuität bezeichnete
Summe von Tilgung und Zinsen während der Tilgungsphase konstant. Falls eine
tilgungsfreie Zeit t ∊ {1,...,f} vereinbart wird, sind in dieser Phase
lediglich Zinsen zu zahlen.
Für die Tilgungsphase t ∊ {f+1,...,n} wird die Annuität
durch Multiplikation des Nennbetrages des Kredits mit dem Annuitätenfaktor
errechnet:
Die Liquiditätsbelastung Lt ist sukzessiv in den Zins- und Tilgungsanteil
aufzuspalten. Die Aufspaltung ist insbesondere bei der Einbeziehung der
steuerlichen Effekte interessant, da Zinsen die Steuerzahlungen beeinflussen
können.
Wenn die dem Zinsaufwand zugerechnete Steuererstattung
zeitlich synchron zur Zinszahlung verläuft, ist im Annuitätenfaktor der
steuerverkürzte Zinsfuß anzusetzen. Wegen der dem Kreditvorhaben zugerechneten
Steuererstattung kann dabei zunächst ein höherer Betrag getilgt werden, als
dies bei Vernachlässigung der Steuern möglich ist. Hierdurch wird die
Zinsbelastung wegen des Verzichts auf den „ heimlichen Liquiditätseffekt “
aufgrund einer Vernachlässigung der Steuern insgesamt reduziert.
Ein Beispiel mit folgenden Daten möge den Zusammenhang
verdeutlichen:
B0 = 12.000; i = 12%; s =
0,6; n = 3
Die Annuität ohne Berücksichtigung von Steuern beläuft sich
auf 49.961,88 [EUR/Jahr]. Tilgungsplan sowie Zinszahlungen und
Steuererstattungen, sind in der folgenden Abbildung ausgewiesen worden:
Abb. 2: Berechnung der Annuität ohne Steuern
Aus Abb. 3 geht die nachträgliche Einbeziehung der Steuern St hervor, die zu der Liquiditätsbelastung nach
Steuern LnStt führt.
Abb. 3: Nachträgliche Berechnung von Steuern
Unter Berücksichtigung eines steuerverkürzten Zinsfußes bei
der Ermittlung der Annuitätentilgung ergeben sich die folgenden Daten:
Abb. 4: Berechnung der Annuität mit Steuern
Aus der letzten Spalte von Abb. 4 geht hervor, dass die
Liquiditätsbelastung, die bei diesem Ansatz aus dem Kapitaldienst (Tilgung +
Zinsen) und der Steuererstattung
resultiert, im Zeitablauf konstant ist. Eine Differenzbetrachtung der Liquiditätsbelastungen
bei den Annuitätenberechnungen ohne
(Abb. 2 und 3) und mit Steuern (Abb.
4) zeigt, dass der „ heimliche Liquiditätseffekt “ bei Vernachlässigung der
Steuern nur in der Anfangsphase auftritt und letztlich überkompensiert wird.
Die Auswahl der günstigsten Kreditkonditionen kann nur unter
Berücksichtigung des effektiven Reinvestitions- bzw. Refinanzierungssatzes, der
bei der Disposition der alternativen Liquiditätsbelastungen anzusetzen ist,
getroffen werden (Grob, H. L.
2001).
c) Weitere Ansätze
In der Literatur werden zahlreiche Varianten der hier
dargestellten Standardansätze (z.B. unterjährige Tilgung und jährliche
Zinszahlungen) diskutiert (Bosch, K.
1998; Kruschwitz,
L. 1995).
V. Rentenrechnung
1. Klassifizierung und Fragestellungen
Der finanzmathematische Begriff Rente ist durch regelmäßige
Zahlungen zu äquidistanten Zeitpunkten charakterisierbar. Die Höhe der Zahlung
ist grundsätzlich konstant. Bei einer Variation der Zahlungen im Zeitablauf
wird im Allgemeinen nur dann von einer Rente
gesprochen, wenn die zeitliche Entwicklung einem finanzmathematischen
Bildungsgesetz (z.B. eine arithmetisch wachsende Rente) folgt. Rentenzahlungen
zu Beginn (zum Ende) der Periode werden als vorschüssig (nachschüssig)
bezeichnet. Bezüglich der Länge des Zeitraums ist zwischen einer endlichen und
einer unendlichen (ewigen) Rente zu unterscheiden. Analog zu den Varianten
einer jährlichen Rente sind Modelle
mit unterjähriger Rente gestaltbar.
Bei ihnen kann der Renten- und Zinszahlungszeitpunkt auseinanderfallen. Der
Zinsfuß wird im Allgemeinen für den gesamten Zeitraum der Rentenzahlungen als
konstant angenommen.
Mit Hilfe der Rentenrechnung kann der auf einen bestimmten
Zeitpunkt bezogene Wert einer Rente bestimmt werden. Wird als Bezugszeitpunkt
der Anfangszeitpunkt der Rente
gewählt, so ist vom Rentenbarwert zu sprechen, werden die Rentenzahlungen auf
das Ende des gesamten Zeitraums aufgezinst, so stellt der entsprechende Wert
den Rentenendwert dar. Falls der Bar- bzw. Endwert vorgegeben wird, kann bei
festliegendem Zeitraum und Zinssatz die Höhe der Rente bestimmt werden. Analog sind Zinssatz respektive
Rentenzeitraum zu errechnen.
2. Standardansätze
a) Endliche Rente
Der Standardansatz einer endlichen Rente sei durch eine
konstante Rente, die ebenso wie die
Zinszahlungen am Ende eines jeden Jahres anfällt, gekennzeichnet. Der Zinsfuß
ist während der gesamten Laufzeit konstant. Der Rentenendwert kann in diesem Fall wie folgt bestimmt werden:
REWn,i Rentenendwert für eine Rente mit der Laufzeit n bei einem
Zinssatz von i
r Rente
q Zinsfaktor 1 + i
Die Formel zur Bestimmung des Rentenendwertes stellt eine geometrisch-fallende Reihe dar, die
durch einige mathematische Operationen zu folgendem kompakten Ausdruck
umgeformt werden kann:
Der Rentenendwert
ergibt sich also durch Multiplikation der Rente r mit dem sog.
Rentenendwertfaktor.
Der Rentenbarwert RBWn,i kann analog ermittelt werden. Er ist wie folgt
definiert:
Der reziproke Rentenbarwertfaktor wird auch als
Wiedergewinnungsfaktor bezeichnet.
Falls Renten- und Zinszahlungen ertragsteuerlich relevant
sind, ist eine Modifikation des Grundmodells erforderlich, um Rentenendwert bzw. -barwert nach Steuern zu bestimmen. Die Korrekturen der Rente und
der Zinsen ist am Beispiel des Standardansatzes der Endwertbestimmung einer
endlichen Rente darzustellen:
In der obigen Formel stellt s den marginalen Steuersatz dar.
Die Implikationen seien durch ein Beispiel verdeutlicht.
Angenommen, eine Unternehmung verpachte ein Grundstück und erhalte dafür drei
Jahre lang jährlich nachschüssig 1.000 EUR. Aus finanzmathematischer Sicht ist
diese Pacht als Rente zu betrachten. Um deren Endwert zu bestimmen, sei
angenommen, die Pacht würde jeweils zeitgleich zum Zinssatz von 8% angelegt.
Als marginaler Steuersatz sei 60% unterstellt. Der aufgrund der oben
dargestellten „ Rentenendwertformel nach Steuern “ ermittelte Wert von 1.238,75
EUR kann in einem VOFI visualisiert werden.
Abb. 5: VOFI zur Rentenrechnung mit Steuern
b) Ewige Rente
Bei einer ewigen Rente sind die Rentenzahlungszeitpunkte
unbegrenzt. Im Standardansatz der ewigen
Rente wird angenommen, dass Zins- und Ratenzahlungen jährlich zeitgleich in
nachschüssiger Form erfolgen. Außerdem ist der Zinsfuß konstant.
Während der Endwert einer ewigen Rente offenbar unendlich
hoch ist, weist ihr Barwert wegen des Zinseffektes einen endlichen Wert auf,
der sich aufgrund einer Grenzwertbetrachtung für n -> ∞ wie folgt
ergibt:
Das Modell der ewigen
Rente ist beispielsweise in der klassischen Theorie der optimalen
Nutzungsdauer von Investitionsprojekten relevant, wenn im Modell unendlich
viele mit der Anfangsinvestition identische Folgeinvestitionen unterstellt
werden (Hax, H.
1993). Aber auch bei einer finanzplanorientierten Investitionsrechnung wird der
Barwert einer unendlichen vieler Rente benötigt. Er ist unter der Bedingung
unendlich vieler identischer Folgeinvestitionen bei der Bewertung der jenseits
des Planungshorizonts liegenden Aktivitäten anzusetzen (Grob, H. L.
2001).
3. Variationen zu den Standardansätzen
Neben den oben erörterten Ansätzen wird in der Literatur eine
Vielzahl von Varianten der Rentenrechnung behandelt, die sich insbesondere auf
Fragen der Unterjährigkeit und der gleichmäßigen oder intervallweisen
Dynamisierung der Rente beziehen (Bosch, K.
1998; Kruschwitz,
L. 1995).
VI. PC-Anwendungen
Fragestellungen zur Zins-, Tilgungs- und Rentenrechnung
können mit Hilfe von PC-Programmen einfach gelöst werden. Für Standardfälle und
ihre Variationen existiert eine Reihe von Anwendungsprogrammen. Auch werden in
Tabellenkalkulationsverfahren die wichtigsten finanzmathematischen Formeln als
Funktionen zur Verfügung gestellt.
Für nicht standardmäßige Fragestellungen können
Tabellenkalkulationsverfahren eingesetzt werden, in denen anstelle einer
geschlossenen formelmäßigen Abbildung eine deskriptive Problemlösung durch
Erarbeiten von Arbeitsblättern ( „ Spreadsheets “ ) erfolgt. Sensitivitätsanalysen
sowie die Bestimmung kritischer Werte (z.B. von Effektivzinsfüßen) werden durch
diese finanzplanorientierten Methoden wirkungsvoll unterstützt.
Literatur:
Bosch, K. : Finanzmathematik, 5. A.,
München 1998
Forster, O. : Analysis 1, 5. A.,
Heidelberg 1993
Grob, H. L. : Einführung in die
Investitionsrechnung, 4. A., München 2001
Hass, O. : Finanzmathematik –
finanzmathematische Methoden der Investitionsrechnung, 6. A., München, Wien
2000
Hax, H. : Investitionstheorie, 5. A.,
Heidelberg 1993
Kobelt, H./Schulte, P. : Finanzmathematik,
Methoden, betriebswirtschaftliche Anwendungen und Aufgaben mit Lösungen, 7. A.,
Herne 1999
Kosiol, E. : Finanzmathematik,
Zinseszins-, Renten-, Tilgungs-, Kurs- und Rentabilitätsrechnung, 10. A.,
Wiesbaden 1984
Kruschwitz, L. : Finanzmathematik, Lehrbuch
der Zins-, Renten-, Tilgungs-, Kurs- und Renditerechnung, 2. A., München 1995
Perridon, L./Steiner, M. :
Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. A., München 1999
Wimmer, K. : Finanzmathematik: Grundlagen
und Anwendungsmöglichkeiten in der Investitions- und Bankwirtschaft, begr. von
Caprano, E./, ab der 6. A. fortgef. von Wimmer, K., 6. A., München 1999
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