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Dokumenteninkasso

Einzug von Warenpapieren (Lagerschein, Ladeschein, Konnossement, Eisenbahnfrachtbrief, Luftfrachtbrief) durch die Hausbank des Importeurs über deren ausländische Korrespondenzbank (ausl. Bank, mit der die Hausbank in enger geschäftlicher Verbindung steht) beim Exporteur.




(Documentary Collection). Das Dokumenteninkasso umfasst den Auftrag des Exporteurs an die Inkas­sobank, dem Importeur die dem Inkassoauftrag beigefügten Exportdokumente nur auszuhändigen, wenn dieser die festgelegte Leistung erbringt. Entsprechend der vom Importeur verlangten Leistung sind zu unterscheiden:
(1)  Dokumente gegen Zahlung-Inkasso (Dokumente gegen Zahlung bei Sicht-Inkasso, Sichtinkasso, Sichtzahlungsinkasso, Dokumente gegen Kasse-Inkasso, documents against payment d/p, cash against documents);
(2)   Dokumente gegen Akzept-Inkasso, (Dokumente gegen Wechselakzept-Inkasso, documents against acceptance d/a);
(3)   Dokumente gegen unwider­ruflichen Zahlungsauftrag-Inkasso (documents against irrevocable payment order). Eine Zahlungsga­rantie wird von den in das Inkasso eingeschalteten Banken nicht übernommen. Massgebliche Rechts­grundlage für die Abwicklung von Dokumenteninkassi sind die  Einheitlichen Richtlinien für Inkassi (ERI) der Internationalen Handelskammer (ICC), die von den meisten Banken bzw. Bankenverbän­den der Welt anerkannt sind. Internetadressen: (Geschäftsbanken; alle Zahlungs-, Finanzierungs- und Sicherungsinstrumente) http://www.deutsche-bank.de http://www.hypovereinsbank.de, http://www.ubs.com, http://www.ba­ca.com; (Verbände, Organisationen) http://www.icc-deutschland.de, http://www.iccwbo.org.

 

 


 

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