In der Wirtschaftssoziologie: Zuständigkeitsprinzip, nach dem der je kleinere Lebenskreis Recht und Pflicht zur Wahrnehmung der Aufgaben hat, die er zu erfüllen imstande ist. Grössere Lebenskreise (z.B. Staat) sollen die Aufgaben übernehmen, denen kleinere Lebenskreise (z.B. Familie, Gemeinde) nicht mehr gewachsen sind. Das Subsidiaritätsprinzip wurde von der katholischen Soziallehre formuliert und legitimiert eine die Staatstätigkeit einengende gesellschaftspolitische Tendenz.
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