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Stichprobenplanung

i.e.S. die Planung von Stichprobenerhebungen evtl. unter Verwertung von Vorkenntnissen über die Struktur der Grundgesamtheit oder über andere Merkmale. Der Stichprobenplan ist einstufig, wenn er nur aus einer Stichprobe besteht, er ist zweistufig, wenn er aus zwei Stichproben besteht. Wird stets eine nachgeschaltete Stichprobe zugelassen, wird ein sequentieller Stichprobenplan verwendet. I.w.S. umfaßt S. die Abklärung des optimalen Stichprobenumfanges, die Berücksichtigung von Kosten für Stichproben und daraus folgend die Abwägung eines Verzichts auf eine Stichprobe, aber auch die Beantwortung nach der geeigneten Stichprobe bei konkurrierenden Verfahren.

 

 


 

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