Durch Gesetz, Satzung oder Vertrag festgelegte Verpflichtung für Gesellschafter, an ihre Gesellschaft beschränkte oder unbeschränkte Nachschüsse auf die schon bestehenden Anteile zur Erhöhung des Gesellschaftskapitals zu leisten, wenn dies die finanzielle Situation des Unternehmens erfordert. Gesellschaftsformen.