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Kreditwürdigkeitsprüfung

Z.T. auch: Bonitätsprüfung. Wichtigste Form der Prüfung der Finanzierungswürdigkeit von Unternehmen, Personen und öffentlichen Haushalten bzw. Staaten. Auch: Finanzierungswürdig-keitsprüfung. Stellt bei Kredit nehmenden Unternehmen vor allem auf deren Ertragslage und zukünftige Ertragskraft ab. Als Unterlagen dienen Handels- und Steuerbilanzen, GuV-Rechnungen, Kreditstatus, Finanz-, Investi-tions-, Absatzpläne usw., Liquiditätsrechnungen, Darstellungen der Geschäftsaussichten u. v. a. m., je nach Einzelfall. Neben diese materielle Kreditwürdigkeitsprüfung tritt die persönliche Kreditwürdigkeitsprüfung, die Ruf, Charakter, Persönlichkeit, persönliche Zuverlässigkeit, fachliche Beschlagenheit, unternehmerische Fähigkeiten usw. umfasst. Bei Krediten an Privatpersonen, vor allem Verbraucher-, Kleinkredite, persönliche Darlehen usw. spielt neben der Einkommenslage und evtl. Vermögen vor allem die persönliche Kreditwürdigkeit die wichtigste Rolle.

 

 


 

 
 
 

 

 

 
 

 

 

 

 

Weitere Begriffe : Wechselkurs | Kapitalbedarf | Geldmarktpapiere