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Kommissionsgeschäft

typische Vertragsart, bei der ein Kaufmann (Kommissionär) im Betrieb seines Handelsgewerbes im eigenen Namen für Rechnung eines anderen (Kommittenten) ein Geschäft mit einem Dritten abschließt. Der Vertrag zwischen Kommissionär und Kommittenten ist der Kommissionsvertrag; das Geschäft des Kommissionärs mit dem Dritten ist das Ausführungsgeschäft und das Abwicklungsgeschäft die Übertragung des Ergebnisses des Ausführungsgeschäfts auf den Kommittenten. Der Kommissionär hat vom Kommittenten für das Ausführungsgeschäft gemachte Bedingungen einzuhalten und erhält eine Provision sowie Ersatz für getätigte Aufwendungen. Bei Transaktionen in amtlich notierten Effekten für Kunden tritt die Bank als Kommissionär auf.

 

 


 

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