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Goldstandard


1. internationaler G. Weltwährungssystem, das bis etwa 1914 bestand, in dem Gold Reservemittel, Transaktionsmittel und Bezugsgröße für Wechselkurse (Goldparität) der Goldwährungsländer war. Damit Zahlungsbilanzungleichgewichte (Zahlungsbilanz , Ungleichgewicht) beseitigt werden, bedurfte es der Verpflichtung der am Goldstandard beteiligten Länder, sowohl die nationalen Währungen zu einem bestimmten Festpreis in Gold einzutauschen, als auch die inländische Geldmenge in einem festgelegten Verhältnis zum nationalen Goldvorrat zu halten. Damit war ein zweistufiger Anpassungsmechanismus möglich, u. zw.:
1. würde bei passiver Zahlungsbilanz aufgrund eines Importüberschusses die Nachfrage nach ausländischer Währung und dem entsprechend der Wechselkurs steigen. Da alle Währungen zum Gold fixiert sind, wird der Preis für die ausländische Währung nur bis zu jenem Punkt steigen, bei dem es sich für den inländischen Importeur lohnt, seine Verbindlichkeit statt in ausländischer Währung in Gold zu bezahlen (Goldexportpunkt oberer Goldpunkt). Entsprechendes gilt für eine aktive Zahlungsbilanz (Goldimportpunkt siehe unterer Goldpunkt). Die Goldpunkte geben somit die Schwankungsbreite der Wechselkurse an, die nur von den Translokationskosten für Gold (Versendung, Versicherung, Zinsverlust u.a.) abhängt.
2. veranlaßt der Goldabfluß wg. passiver Zahlungsbilanz die Zentralbank zur Geldmengenverringerung mit der Folge kontraktiver Binnenwirkung und sinkendem Preisniveau , was schließlich die Exportchancen erhöht und den Zahlungsbilanzausgleich ermöglicht. Da der G. einen engen internationalen Konjunkturverbund (Konjunkturtheorie) schafft, besteht für die inländische Wirtschaftspolitik keine Eigenständigkeit, sondern die Hinnahme von außenwirtschaftsabhängigen Beschäftigungs- und Preisniveauschwankungen. In der Weltwirtschaftskrise (Große Depression) wurde das Primat außenwirtschaftlichen Gleichgewichts zugunsten einer Wirtschaftspolitik (Theorie der Wirtschaftspolitik) mit dem Ziel, Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und binnenwirtschaftliche Stabilität zu erreichen, aufgegeben und damit auch das Währungssystem des Goldstandard 1945 folgte mit dem Bretton-Woods-Abkommen die Einführung des Gold-Devisen-Standards . Siehe auch Internationale Währungspolitik .
2. nationaler G. Eine bestimmte Menge Feingold wird gesetzlich als Währungseinheit definiert (Goldparität) und die umlaufende Geldmenge durch Bindung an Gold begrenzt, entweder als reine Goldumlaufswährung, bei der der gesamte Geldumlauf aus Goldmünzen besteht, oder als gemischte Goldumlaufswährung, bei der neben Gold-auch Scheidemünzen und Banknoten Geld sind, oder als Repräsentativwährung, bei der Gold in irgendeiner Höhe zur Deckung des umlaufenden Geldes von der Zentralbank gehalten wird.

 

 


 

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