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                             Scheidemünzen unterwertig ausgeprägte Münzen, deren Edelmetall- oder Metallgehalt wesentlich geringer als ihr aufgeprägter Wert ist. I. Ggs. dazu stehen die Kurantmünzen, bei denen nur eine Prägekostendifferenz zwischen dem Münzwert und dem Wert des Edelmetallgehaltes zulässig ist.      |