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Evidenzzentrale

bereits seit 1934 bestehende, aufgrund der zahlreichen Bankzusammenbrüche während der Großen Depression gegründete Einrichtung zur Erfassung von Großkrediten (Kredit), um mögliche Risiken im voraus einschätzen zu können. Nach § 14 des KWG (Bankenaufsicht) in Verbindung mit § 2, Absatz 2, Satz 2 KWG besteht für Kreditinstitute einschließlich ihrer ausländischen Töchter, Versicherungen sowie für Sozialversicherungsträger und die Bundesanstalt für Arbeit zu vier Terminen im Kalenderjahr (jeweils am 15. der Monate Januar, April, Juli, Oktober) Meldepflicht für Kredite von 1 Mio EUR und mehr (Millionenkredite) bei der Deutschen Bundesbank bzw. zuständigen Landeszentralbank . Hat ein Kapitalnehmer bei mehreren Kreditinstituten oder Unternehmen (Betrieb , I.) Millionenkredite aufgenommen, so werden sie von der Bundesbank benachrichtigt. Die Statistik der E. weist einen ständigen Anstieg der Anzahl von Millionenkrediten aus, 1990 mit einer 28%igen Steigerung bei wachsender Zahl der anzeigenden Institute. Nach übereinstimmender Ansicht aller Beteiligten hat sich die E. als wichtige Informationsquelle über die zusammengefaßte Verschuldung einzelner Kreditnehmer bewährt. Für die internationale Kreditvergabe hat die BIZ die Funktion einer Evidenzzentrale übernommen. Ein Austausch zwischen den in der EG bestehenden Evidenzzentrale erfolgt noch nicht. Veranlaßt durch die internationale Schuldenkrise haben 1983 die internationalen Geschäftsbanken in Washington eine eigene E. eingerichtet.

 

 


 

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