In der Wirtschaftssoziologie: auch: Gesetz vom abnehmenden Grenzertrag, Verallgemeinerung empirischer Beobachtungen, insbesondere in der Landwirtschaft, über den Zusammenhang zwischen den Mengen der eingesetzten Produktionsmittel und dem Produktionsergebnis. Das Ertragsgesetz besagt, dass der Ertragszuwachs pro Einheit der eingesetzten Produktionsmittel (Grenzertrag) mit wachsendem Umfang der Produktionsmittel ständig kleiner wird. Das Ertragsgesetz wird auch auf Funktionen mit zunächst steigenden und dann fallenden Grenzerträgen bezogen. Die empirische Basis des E.es ist uneinheitlich. Für die industrielle Produktion besitzt das Ertragsgesetz nur sehr eingeschränkte Geltung.
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