Die Verwahrung von Wertpapieren bei einer Bank, wobei auch die Verwaltung (z. B. Einziehen der Dividenden oder Zinsen und die Ausübung von Bezugsrechten) mit einbezogen ist. (Einzelheiten sind geregelt im Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren vom 4. 2. 1937 = Depotgesetz.) Girosammeiverwahrung; Streifbandverwahrung.