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CD

siehe unter Einlagenzertifikate Abk. für: Certificates of Deposit von Banken für kurz- oder mittelfristige Einlagen ausgestelltes Zertifikat, das der Einleger jederzeit bei Liquiditätsbedarf (Liquidität) verkaufen kann. C. werden gegenüber Festgeld niedriger verzinst. Sind auf internationalen Geldmärkten seit langem üblich, in der Bundesrepublik von der Bundesbank seit Dezember 1985 erlaubt. Dürfen nur auf EUR lauten und in der Bundesrepublik begeben werden. Einlagen der C. sind mindestreservepflichtig (Geldpolitik, Mindestreservepolitik), um eine Umschichtung von mindestreservepflichtigen Einlagen in kurzlaufende EUR-CD zu vermeiden.

 

 


 

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