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Bundesschuldenverwaltung

1949 gegründete Behörde mit Sitz in Bad Homburg v.d.H. und etwa 300 Beschäftigten zur Verwaltung der Schuld des Bundes von etwa 0,6 Billion EUR und der Sondervermögen des Bundes mit etwa 65 Mrd EUR sowie der Eventualverbindlichkeiten aus der Übernahme von Bürgschaften und Garantien (Bundesdeckungen) von mehr als 200 Mrd EUR. Aufgaben der B. sind: Beurkundung aufgenommener Kredite , was einer vorbeugenden Finanzkontrolle entspricht gegenüber der nachträglichen des Bundesrechnungshofes und dadurch das Vertrauen des Bundes als Geschäftspartner stärkt; Mittler zwischen Bund und Sondervermögen einerseits sowie Kreditgebern andererseits; ordnungsgemäße Durchführung des Tilgungs- und Zinsdienstes. Bei Erfüllung dieser Aufgaben ist B. nicht weisungsgebunden, nur dem Gesetz über die Errichtung einer Schuldenverwaltung unterworfen.

 

 


 

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