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Steuerüberwälzung

Preispolitik, steuerli­che Aspekte

Versuch eines Steuerzahlers sowie der von ihm erreichte Vorgang der Weitergabe einer Steuerbelastung über Preisänderungen für Güter oder Produktionsfaktoren an Lieferanten (Vorwälzung) oder Abnehmer (Weiterwälzung). Die Aussagen zur S. hängen vom Inhalt des Überwälzungskonzeptes ab, u. zw. je nachdem, ob es die durch die S. erreichte Ergebnisänderung einer bestimmten Situation oder ein durch S. ausgelösten ökonomischen Anpassungsprozeß oder sogar im Sinne einer Theorie der Steuerwirkungen (Inzidenz) alle entstehenden ökonomischen Wirkungen meint. In der Öffentlichkeit wird i.d.R. unter S. der Unterschied zwischen der vom Gesetzgeber beabsichtigten oder der herrschenden Verteilung beim Steueranstoß und der verwirklichten Verteilung der Steuerlast verstanden. Aufgrund der für die vollständige Konkurrenz geltenden Annahmen gelangte die traditionelle Finanzwissenschaft zu Beginn dieses Jh. zu dem Ergebnis, daß direkte Steuern i.d.R. nicht und indirekte Steuern i.d.R. überwälzbar seien. Eine langjährige Debatte, insbesondere zur Überwälzbarkeit der Körperschaftsteuer zeigte, daß von Nichtüberwälzbarkeit direkter Steuern keine Rede sein kann. Mittels mikroökonomischer (Mikroökonomik) Partialanalyse , makroökonomischer (Makroökonomik) Kreislauftheorie sowie Ökonometrie wurden wesentliche Bedingungsfaktoren einer Steuerüberwälzung herausgearbeitet, so die Art der Steuer, Marktform , Elastizitäten der Nachfrage und des Angebots. Die Analyse der S. im Sinne der Steuerwirkungen kann nur in einem Totalmodell (Modell) erfolgen und ist noch zu leisten.

 

 


 

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