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Sonderziehungsrechte

siehe unter SDR siehe unter Special Drawing Rights Da schon bei Gründung des Internationalen Währungsfonds (IWF) die Sorge bestand, daß dessen Fondsmittel längerfristig nicht ausreichen würden, um in einem wachsenden Welthandel auch steigende Zahlungsbilanzdefizite durch Währungskredite des IWF zu finanzieren, war im IWF-Abkommen die Schaffung zusätzlicher Liquidität vorgesehen und in Gestalt von Sonderziehungsrechte durch eine Abkommensänderung 1969 eingeführt worden. Die Grundidee war die Schaffung eines Reserveaktivums für Währungsbehörden durch Gratisverteilung. Dieses Aktivum soll keine Verbindlichkeit des emittierenden (Emission) Instituts sein und keinerlei Deckung haben: kein Gold, keine Devisen , keine Wertpapiere , keine Forderungen irgendwelcher Art. Die S. ermöglichen auch eine Loslösung der Reservehaltung vom Gold und US-Dollar. Die S. besitzen Geld- und Kreditcharakter. Ihr Wert wird nach der "Standardkorb-Methode" (Währungen der exportstärksten Länder) vom IWF bestimmt.

 

 


 

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Sonstige Vermögensgegenstände (Rechnungslegung)