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Scheingewinn

entsteht in der Handels - und Steuerbilanz , wenn zu Anschaffungskosten bewertete Wirtschaftsgüter (Güter) verkauft werden, deren Wiederbeschaffungskosten am Verkaufstag höher als die Anschaffungskosten sind (aufgrund von Geldentwertung) und deren Verkaufspreis über den Anschaffungskosten liegt. Zahlenbeispiel: Verkaufspreis 100, Anschaffungskosten 20, Wiederbeschaffungskosten am Verkaufstag 50. Der Nominalgewinn beträgt hier 80, wobei der Umsatzgewinn nur 50 ausmacht, weil ein S. in Höhe von 30 vorliegt. Der S. ist also der Teil des Nominalgewinns, der auf die Differenz von höheren Wiederbeschaffungskosten am Verkaufstag und Anschaffungskosten zurückzuführen ist. Der durch S. entstehende Substanzverlust bei Besteuerung und Gewinnausschüttung kann durch freie Rücklagen aus dem Gewinn kompensiert werden. Die Forderung nach Ausnahme der S. von der Besteuerung wird zu Unrecht erhoben, weil auch die Besteuerung der Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit keine Inflationsbereinigung kennt.

 

 


 

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