Preismeldestellen
Verbandsmitglieder verpflichten sich vertraglich, einer Zentralstelle ihre jeweiligen Preise sowie Liefer- und Zahlungsbedingungen zu melden. Die Zentralstelle ist zur Information aller Mitglieder über diese Meldungen verpflichtet. Ob in einer solchen Praxis ein Verstoß gegen geltendes Kartellrecht (Kartell) vorliegt, ist umstritten. Siehe auch Preisbindung.
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