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                             Pflichtprüfungen i. Ggs. zur freiwilligen Prüfung werden unter P. in erster Linie gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen verstanden, die durch unabhängige Abschlußprüfer durchgeführt werden müssen.    Die wichtigsten P. sind:        1.  Periodische Prüfungen:        a) Rechtsformbezogene P.    Prüfung des Jahresabschlusses von Kapitalgesellschaften (nach §§316-324 HGB), von Genossenschaften (nach §§53-64c Genossenschaftsgesetz) und von Unternehmen mit anderer Rechtsform (nach § 6 PublG).        b) Branchenbezogene P.    Prüfung des Jahresabschlusses bei Kreditinstituten, bei gemeinnützigen Wohnungsunternehmen, bei kommunalen Krankenhäusern, Depotprüfungen bei Kreditinstituten, Prüfung der Einhaltung der Verpflichtungen bei Maklern, Darlehens- und Anlagevermittlern, Bauträgern und Baubetreuern.
 2.  Aperiodische Prüfungen:    Gründungsprüfung, Nachgründungsprüfung.
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