Vom Staat geprägte Metallstücke, die als gesetzliche Zahlungsmittel dienen oder gedient haben. In der Bundesrepublik Deutschland erfolgt die Münzprägung durch den Bund, der die Münzhoheit besitzt. In den Wirtschaftskreislauf gelangen die Münzen erst durch die Deutsche Bundesbank, die dem Bund für das Überlassen der Münzen den Gegenwert gutschreibt. Banknote.