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Lohnflexibilität

besondere Form der Preisflexibilität, nämlich beim Lohn. I. Ggs. zur Lohnstarrheit führt bei Lohnflexibilität z.B. eine Zunahme der Unterbeschäftigung zu niedrigeren Löhnen, die bewirken, daß die Unterbeschäftigung viel maßvoller ausfällt als bei Lohnstarrheit. Voraussetzung der L. ist, daß die Marktkräfte zur Entfaltung kommen und nicht durch zu hoch angesetzte Tariflöhne (Tarifvertrag) behindert werden.

 

 


 

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