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                             konglomerate Wettbewerbsbeschränkung Wettbewerbsbeschränkung, bei der eine Unternehmung (Betrieb, I.) mit einer anderen verbunden ist, die weder dem gleichen Markt (horizontale Wettbewerbsbeschränkung) noch einer vor- oder nachgelagerten Produktionsstufe      (vertikale Wettbewerbsbeschränkung) angehört. k. wird üblicherweise der Finanzkraft der Unternehmung zugeschrieben.      |