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GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

seit 1892 existierende Kapitalgesellschaft, in der für Verbindlichkeiten der GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) nicht die Gesellschafter, sondern die G. als juristische Person haftet. Ihre Stammeinlage beträgt mindestens EUR 50 000,. Hat große praktische Bedeutung erhalten. Wg. Haftungsbeschränkung ist relativ günstig Haftungskapital zu erhalten, deswegen aber auch relativ geringe Kreditwürdigkeit. 1992 gab es in der Bundesrepublik etwa 430000 G. mit einem Stammkapital von 190 Mrd EUR. Ca. 15% aller Beschäftigten sind in G. tätig. Nach dem Bilanzrichtlinien-Gesetz werden GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) in bezug auf Rechnungslegung, Prüfung und Publizitätspflicht den Aktiengesellschaften gleichbehandelt, wobei es für kleine und mittelgroße GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) Erleichterungen gibt. Ab 1987 müssen alle mittelgroßen und großen G. ihre Jahresabschlüsse durch unabhängige, öffentlich bestellte Prüfer prüfen lassen.

 

 


 

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