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Dreimonatsgeld


1. i.e.S. und i.d.R. Zentralbankguthaben (Geldarten), die auf dem Geldmarkt der Bundesrepublik, hier Termingeldmarkt, zwischen Banken mit einer Frist von drei Monaten gehandelt werden, um Engpässe oder Überschüsse in der Liquidität zwischen Banken auszugleichen. In geringem Ausmaß sind seit 1967 auch Nichtbanken, vor allem große Industriefirmen, beteiligt. Der Zins für Dreimonatsgeld, der D.-satz, bewegt sich immer über dem Diskontsatz , der für Diskontkredite mit einer maximalen Laufzeit von drei Monaten zu zahlen ist, weil diese den Banken nur limitiert zur Verfügung stehen (Rediskontkontingente , Diskontpolitik ,
3.).
2. den Banken von ihren Kunden für eine Frist von drei Monaten überlassene  Einlagen , die ohne Kündigung rückzahlbar sind.

 

 


 

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