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bergrechtliche Gewerkschaft

ursprünglich Personenvereinigung mit dem Ziel gemeinschaftlicher Nutzung des Bergwerkseigentums. Heute Bergbauunternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft. Die Mitgliedschaftsrechte (Kuxe) sind nicht nominell festgelegt, sondern Quoten am Reinvermögen der Gesellschaft (Quotenaktie, Aktie). Für die Anteilseigner (Gewerken) besteht bei Kapitalbedarf Zubußpflicht. Noch bestehende b. sind in der Bundesrepublik mit dem 1.1.1986 aufgelöst worden, sofern zuvor keine Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft erfolgte.

 

 


 

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