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Armut

In der Wirtschaftssoziologie: in den Sozialwissenschaften vieldeutig gebrauchter Begriff zur Beschreibung ökonomischer und/oder sozialer Randlagen. Es muss dabei unterschieden werden zwischen freiwilliger Armut - etwa des Franziskaner-Ordens - sowie absoluter Armut (auch Urarmut), die das physische Überlebensproblem kennzeichnet, und relativer A., die die wirtschaftliche Lage einer Person oder Gruppe, in der diese Person oder Gruppe den Lebensunterhalt, gemessen an einem gesellschaftlichen Mindestbedarf oder am Existenzminimum, nicht aus eigenen Kräften bestreiten kann, bezeichnet. Armut ist somit relativ zu dem, was in einer bestimmten Gesellschaft oder Gesellschaftsschicht als Mindestbedarf oder Existenzminimum bezeichnet wird. Der Begriff der relativen Armut setzt dabei die - historisch erst durch die Industrialisierung möglich gewordene - ausreichende Produktion von Gütern voraus und verweist so auf den verteilungspolitischen Zusammenhang von Armut und Reichtum. Die Mittel zur Bekämpfung von Armut werden entsprechend unterschiedlich entwickelt (Klassenkampf, Sozialpolitik). In der A.sforschung ist ein zentrales Problem die Bestimmung des Existenzminimums als objektivem A.skriterium. In der BRD wird dies z.B. am Einkommen durch das Bundessozialhilfegesetz festgelegt. Neben dem eigenen, direkten Einkommen tragen aber auch andere Faktoren, wie etwa Wohnumfeld, Familienzusammenhang oder Gesundheitsversorgung zum subjektiven A.sempfinden bei; dieser Faktor wird im sog. Lebenslagenansatz seit den 1980er Jahren berücksichtigt.


 

 


 

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