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ökonomische Macht

soziologische Kategorie in der Ökonomie. Sie meint zunächst unspezifisch die Möglichkeit, ein bestimmtes Verhalten anderer erzwingen zu können oder das eigene Verhalten dulden zu müssen, u. zw. in einem ökonomischen Handlungsrahmen. Man spricht etwa von Verhandlungsmacht bei Tarifkonflikten (bargaining power, Bargaining-Theorie), von Preissetzungs- oder Monopolmacht, von Ausschaltung des Wettbewerbs (Verdrängungsmacht (Verdrängungswettbewerb) gegenüber Mitbewerbern) und von der Nachfragemacht eines großen Nachfragers (z.B. des Staates).

 

 


 

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