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                             Verdrängungswettbewerb           Marktbeherrschende Unternehmungen und Oligopole tendieren u.a. dazu, schwächere Konkurrenten vom Markt zu verdrängen. Im Gesetz  gegen Wettbewerbsbeschränkungen  sind diese nach  §§ 22, 26 einer Mißbrauchskontrolle unterworfen. Davon ist zu unterscheiden der durch Innovationen  ausgelöste Substitutionswettbewerb. Denn die "Verdrängungsmacht" neuer Güter wird im allgemeinen positiv beurteilt.      |