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Wohnbevölkerung

Anzahl von Personen in einer Gebietseinheit (Gemeinde, Kreis u.ä.), die in der jeweiligen Gebietseinheit ihre alleinige Wohnung oder Unterkunft haben oder  bei Personen mit mehreren Wohnsitzen  die vom Erhebungsgebiet aus zu ihrer Arbeit bzw. Ausbildung gehen oder dort überwiegend leben. Der Bevölkerungsbegriff in der Bundesrepublik Deutschland unterscheidet sich seit der Änderung des Melderechtsrahmengesetzes vom Begriff der W. Die Bevölkerung in einer Gebietseinheit wird seither nach der Hauptwohnung der Personen bestimmt (vgl. § 12 Abs. 2 Melderechtsrahmengesetz).

 

 


 

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