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                             Verpflichtungsermächtigung früher siehe Bindungsermächtigung        Durch Bundesgesetz ausgesprochene Ermächtigung der öffentlichen Verwaltung zur Aufnahme von Krediten oder Gewährung von Bürgschaften für Ausgaben  künftiger Rechnungsjahre. V. ermöglicht langfristige Planung bei Wahrung des Budgetrechts des Parlaments.          |