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Theorie der Zinsstruktur

Zur Erklärung insbesondere der Zinsunterschiede von zinstragenden Titeln nach ihrer Fristigkeit (Restlaufzeit) werden drei verschiedene Ansätze angeführt: Erwartungstheorie von Friedrich A. Lutz (1940). Sie erklärt den langfristigen Zins (Kapitalmarktzins) aus dem erwarteten kurzfristigen Zins (Geldmarktzins). Wird eine Erhöhung des kurzfristigen Zinses erwartet, werden Anleger nur dann eine langfristige Kapitalanlage vornehmen, wenn der langfristige Zins über dem erwarteten kurzfristigen Zins liegt, weil sie sonst eine jeweils erneuerte Anlage auf dem Geldmarkt vorziehen. Liquiditätsprämientheorie von John R. Hicks (1939). Nach ihr übersteigt bei als unverändert erwarteten Zinsen der langfristige Zins den kurzfristigen Zins um den Ausgleich für den längerfristigen Liquiditätsentzug. Marktsegmentationstheorie von John M. Culbertson (1957). Sie behauptet eine kurzfristig nicht vorhandene Substituierbarkeit der einzelnen Anlageformen, so daß sich für jede Anlageart ein abgeschlossenes Marktsegment bildet. Ein Preis (Zins) bildet sich also je eigenem Markt für einen bestimmten Anlagetitel. Das Faktum einer bestimmten Zinsstruktur ermöglicht dem Staat eine Politik des  Debt Management durch Fristentransformation.

 

 


 

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