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Splitting

Dem (Ehegatten-)S. liegt der Gedanke zugrunde, daß die Ehe in jeder Beziehung eine vollständige wirtschaftliche Einheit sei. Beim S.-Verfahren werden die Einkommen der Ehegatten zusammengefaßt. Auf die Hälfte des Gesamteinkommens beider Personen wird dann der Steuertarif angewendet und der so ermittelte Steuerbetrag ergibt nach Verdopplung die Steuerschuld. Infolge des S.-effekts verdoppelt sich der allgemeine Grundfreibetrag und die proportionale Eingangszone des Steuertarifs. Die Steuerschuld eines alleinstehenden Steuerpflichtigen ist demnach höher als diejenige eines Ehepaares mit demselben Gesamteinkommen.

 

 


 

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