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revolvierende Planung

verbindet als Prinzip zwei wesentliche Teilprinzipien des Kontroll- und Planungssystems der Unternehmung:
1.   Prinzip des minimalen Prognosebedarfs: Die Planung ist so auszugestalten, daß Prognosen nur in dem Umfange benötigt werden, als sie gegenwärtige Entscheidungen beeinflussen bzw. soweit alternative Zukunftsentwicklungen unterschiedliche gegenwärtige Entscheidungen erfordern.
2.   Schachtelprinzip: Jeder längerfristige Plan übergreift stets den kürzerfristigen Plan in vollem Umfang. Daraus ergibt sich das Prinzip einer r. als einer bestimmten Form der Anpassung in mehrstufigen Planungs- und Kontrollsystemen, die periodisch im Wege der Überprüfung, Konkretisierung, Änderung und Fortschreibung erfolgt und damit auch eine Überarbeitung vorgelagerter Planungsstufen einschließt.

 

 


 

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Revisionswesen
 
Revolving Underwriting Facility (RUF)