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Gresham’sches Gesetz

bezeichnet die nach Sir Th. Gresham (1519-1579), Berater von Königin Elisabeth I., historisch nachzuweisende Erscheinung, "gutes Geld wird von schlechtem Geld verdrängt". G. gilt für Währungen des Bimetallismus bei freier Verwendungsmöglichkeit der Geldstoffe für nichtmonetäre Zwecke. Weicht die staatlich festgelegte Austauschrelation der Zahlungsmittel  z.B.: in den USA 1792-1834 für 1 Goldmünze zu 1 Silbermünze von 1:15  von der sich am Markt bildenden Preisrelation ab  sie betrug damals 1:15,5  ist Silber, verglichen mit dem Marktaustauschverhältnis, als Zahlungsmittel über- und Gold unterbewertet, d.h. Silber ist als Zahlungsmittel mehr wert als für nichtmonetäre Zwecke bzw. ist Gold in nichtmonetärer Verwendung von größerem Wert gegenüber seiner Verwendung als Zahlungsmittel. Die Folge war, daß Silber gegenüber Gold als Münze bevorzugt wurde und Gold als Zahlungsmittel verdrängte, denn für einen Käufer von Gütern (Gut) war es günstiger, mit Silbermünzen zu zahlen, weil Silber als Zahlungsmittel höheren Wert gegenüber dem Nichtzahlungsmittel hatte. Für einen Verkäufer, der Goldmünzen erhielt, war es sinnvoller, diese für nichtmonetäre Zwecke zu verwenden. 1834 wurde in den USA das Verhältnis Goldmünze zu Silbermünze auf 1:16 festgelegt bei unveränderter Marktaus-tauschrelation. Es war zu beobachten, daß Goldmünzen die Silbermünzen als Zahlungsmittel verdrängten. In der neueren Währungsgeschichte ist das G. für das Verhalten der Zentralbanken zu beobachten gewesen, die vor Aufhebung der Goldeinlösungsverpflichtung der USA für den Dollar (1971) versuchten, ihre Zahlungsverpflichtungen mit dem überbewerteten Dollar anstelle mit Gold zu bezahlen. Das G. ist eine Bestätigung für das ökonomische Substitutionsprinzip (Substitution), wonach ein Gut in die Verwendung mit dem höchsten Wert wandert.

 

 


 

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