| 
                      
                      
                      	     
			    
                            
                            
                             
                      
                      
                      
			      
			     Gemeindesteuern
			      siehe unter Kommunalsteuern        von der Gebietskörperschaft , Gemeindehoheitlich (Finanzhoheit) erhobene Steuer . In der Bundesrepublik sind dies Grund-, Gewerbesteuer , durch Landesgesetz den Gemeinden überlassene Steuern mit örtlich bedingtem Wirkungskreis, z.B. Grunderwerbsteuer, und die sog. kleinen Verbrauchsteuern, z.B. Vergnügungs-, Getränke-, Speiseeis-, Schankerlaubnis-, Hundesteuer.  
			        
			        
		       |