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Einkünfte

nach dem deutschen Einkommensteuergesetz sind E. der Reinertrag aus allen Einkunftsquellen, die zu derselben Einkunftsart gehören. Wg. Verschiedenheit der Einkunftsarten sind zwei Methoden der Einkunftsermittlung festgelegt:
1. die Gewinnermittlung für E. aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb sowie selbständiger Arbeit;
2. die Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Einkommen), Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstiger Einkünfte Anstelle beider Ermittlungsarten ist auch die Pauschalierung der Bemessungsgrundlage oder der Steuer selbst möglich.

 

 


 

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