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			     Beizulegender Wert
			      Der beizulegende Wert ist der Wert, mit dem die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Vermö-gensgegenstände im   Umlaufvermögen verglichen werden, um einen ausserplanmässigen Abschreibungsbedarf zu prüfen. Ein Beispiel für den beizulegenden Wert von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind die Wiederbeschaffungskosten (soweit es sich bei den Stoffen um einen Normalbestand handelt).  
			        
			        
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