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                             ungeregelter Freiverkehr siehe unter Telefonverkehr        nichtorganisierter außerbörslicher (Börse) Teilmarkt des Handels mit Aktien , für den keine besonderen Zulassungsvoraussetzungen oder Publizitätsvorschriften gelten, der 1988 mit dem geregelten Freiverkehr anläßlich der Neuordnung des Wertpapierhandels     (Wertpapier) in der Bundesrepublik zum Freiverkehr zusammengefaßt wurde.      |