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ungeregelter Freiverkehr

siehe unter Telefonverkehr nichtorganisierter außerbörslicher (Börse) Teilmarkt des Handels mit Aktien , für den keine besonderen Zulassungsvoraussetzungen oder Publizitätsvorschriften gelten, der 1988 mit dem geregelten Freiverkehr anläßlich der Neuordnung des Wertpapierhandels (Wertpapier) in der Bundesrepublik zum Freiverkehr zusammengefaßt wurde.

 

 


 

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