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Opfertheorie

versucht eine Interpretation des Leistungsfähigkeitsprinzips. Hier wird davon ausgegangen, daß jeder nach seiner Fähigkeit, Opfer zu tragen, besteuert werden soll. Das Opfer wird als eine (aus der steuerlichen Belastung des Einkommens resultierende) Minderung der Bedürfnisbefriedigungsmöglichkeit interpretiert. Diese ist nach der O. von zentraler Bedeutung, wobei es darauf ankommt, daß jeder ein gleiches Opfer für die Allgemeinheit erbringt. Die O. kennt drei Konzepte: gleiches absolutes, gleiches relatives und gleiches marginales Opfer. Die Umsetzung der drei Versionen des Opfers in konkrete Steuertarife erfordert die genaue Kenntnis über den Verlauf der individuellen Nutzenfunktionen.

 

 


 

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