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Off Shore Zentren


1. Orte "jenseits der Küsten", an die Warenlieferungen, welche z.B. von den USA bezahlt werden, erfolgen und zur Deckung des Bedarfs von im Ausland stationierten US-Streitkräften dienen. Zwischen der Bundesrepublik und den USA gibt es ein sog. Offshore-Abkommen, das die Begünstigung solcher Aufträge im steuerrechtlichen Sinne regelt.
2. hinsichtlich der Zollbestimmungen (Zoll) und hinsichtlich der  Mehrwertsteuer stellt für die Bewohner der Bundesrepublik die Insel Helgoland ein O. dar. Ähnliches gilt für in internationalen Gewässern aufgestellte Bohrinseln.
3. siehe Offshore-Markt, s. Euromarkt .

 

 


 

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