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B-Geschäft

Form des Teilzahlungskredits, bei dem der Kredit nicht unmittelbar dem Käufer einer Ware zur Verfügung gestellt wird, sondern dem Verkäufer. Voraussetzung für B. ist ein globaler Kreditvertrag zwischen Teilzahlungsbank und Verkäufer mit der Verpflichtung der Bank , Kunden des Vertragspartners Kredit zu gewähren. Die Kreditwürdigkeitsprüfung erfolgt durch den Verkäufer, der damit das Risiko des Tilgungsausfalls trägt. S. A-Geschäft, C-Geschäft.

 

 


 

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