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außergewöhnliche Belastungen

nach §§ 33ff. des Einkommensteuergesetzes Aufwendungen von einem besonders außergewöhnlichen Charakter, die zur Gewährung steuerfreier Beträge auf die Einkünfte führen, um die individuelle Leistungsfähigkeit des einzelnen Steuerpflichtigen gegenüber der überwiegenden Mehrzahl zu berücksichtigen.

 

 


 

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Außerordentliches Ergebnis