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Abwasserabgabe

Instrument öffentlicher Einnahmen der Umweltpolitik mit zweckgebundener Verwendung für das Ziel, Anreize und/od. Finanzierungsmöglichkeiten zu schaffen oder zu verbessern, um die von den umweltpolitischen Instanzen definierten und angestrebten Ziele (Ziele der Wirtschaftspolitik) für die Güte von Gewässern zu erreichen. Höhe der A. ist durch Menge und Qualität der Abwasser bestimmt. Das deutsche System der A. war ursprünglich als Abgabe für Umweltqualität konzipiert, durch die für alle Gewässer die Güteklasse 2 erreicht werden sollte (Abwasserabgabegesetz). Wg. der hierfür zu niedrig festgelegten Abgabesätze wurde diese Lösung mit einer Auflagenregelung (Wasserhaushaltsrecht) kombiniert, z.B. müssen kommunale und industrielle Einleiter bestimmte Reinigungsgrade erfüllen. Die Auflagenkomponente hat gegenüber der Abgabe dominierenden Charakter erhalten. A. ist im Vergleich zur Auflagenregelung marktkonform (Instrumente der Wirtschaftspolitik,
3.), die ökonomisch effizientere Regelung und anreizwirksam für eine Reduzierung der Umweltbelastung. Für die politische Realität ist sie allerdings mit Schwächen behaftet, so z.B. ist die Bestimmung des Abgabesatzes problematisch und seine Durchsetzung schwierig (Erfassungsprobleme, Widerstand betroffener Zahler, unerfahrene Bürokratie).

 

 


 

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