Das Wirtschaftslexikon
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08. 05. 2024
Emission - Ausgabe von Wertpapieren, d. h. ihre Unterbringung im Publikum und Einführung in den Verkehr. Die Emission erfolgt entweder auf direktem Wege oder durch Vermittlung von Kreditinstituten. Das Kreditinstitut führt dabei entweder den Verkauf kommissionsweise für Rechnung des Emittenten durch oder übernimmt die Wertpapiere zu einem festen Kurs (Übernahmekurs) und bietet sie zu einem höheren Kurs (Emissionskurs) dem Publikum an (Placierung). Die Emission von Schuldverschreibungen bedarf (Ausnahme: von Bund oder Bundesländern begebene Schuldverschreibungen) der staatlichen Genehmigung (§§ 795 und 808 a BGB).
1. Effekten-E. >>> Emission
Rechnungswesen - Gesamtheit der Rechnungen, Rechnungsverfahren und Rechenschaftslegung einer Bank, die dazu bestimmt ist, eine quantitative, abstrakte Darstellung ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten, Informationen über Geschäftsabläufe und deren Ergebnis usw. zu liefern. Zu unterscheiden nach den Informationsempfängern: externes und internes Rechnungswesen.
gewährt ein abstraktes quantifizierbares Abbild komplexer ökonomischer Aktivitäten. Während das Gesamtwirtschaftliche R. makroökonomische Zusammenhänge (Makroökonomik) zum Gegenstand hat, ist das betriebswirtschaftliche Rechnungswesen Bestandteil des gesamten betrieblichen Informationssystems. Es ist abhängig von den verfolgten, den Zielen des R. vorgelagerten Zwecken der Unternehmung. Insofern ist das betriebliche R. nicht Selbstzweck sondern Mittel zum Zweck; es hat instrumentalen Charakter. Diese Zweckbezogenheit des R. wird in der Praxis u.a. darin deutlich, daß der Inhalt, der organisatorische Aufbau und die Einbindung in die gesamte Unternehmensorganisation (Organisation) sehr unterschiedlich gestaltet sein können. Unter der Mehrzahl der durch die Unternehmung verfolgten Zwecke sind das Gewinnstreben und die langfristige Sicherung der Existenz der Unternehmung von hervorragender Bedeutung. Generelles Ziel des betrieblichen R. ist es daher, zu informieren, inwieweit die Unternehmung durch ihre vergangenen und/od. zukünftigen Wahlhandlungen ihre Zwecke verfolgt und sich ihren gesteckten Zielen nähert (Abrechnungs- und Dokumentationsfunktion, Steuerungs- und Dispositionsfunktion). Dabei gilt generell, daß die Informationen des R. beschreibende, feststellende Aussagen über vergangene, gegenwärtige oder zukünftige ökonomisch relevante Sachverhalte darstellen, also deskriptiver Natur sind. Im einzelnen kann differenziert werden in - protokollarische Informationen (erstmalige Aussagen) aufbereitete Informationen (protokollarische Informationen werden mittels eines rechnungstechnischen Syntax verdichtet, modifiziert oder umgeformt). - erklärende und prognostische Informationen (aufgrund geeigneter, empirisch gehaltvoller Wenn-Dann- Hypothesen unter Anknüpfung an reale Anfangsbedingungen) - strategische Informationen (Aussagen über empirisch mögliche und zweckoptimale Handlungen zur Zielerreichung). Von maßgeblichem Einfluß auf die Art und den Inhalt der Informationen und damit auf das gewährte abstrakte Abbild der komplexen betrieblichen Aktivitäten ist der Informationsadressat. Zu differenzieren ist vor allem zwischen externen und internen Informationsadressaten.
1. Externe Informationsadressaten sind Personen und/od. Institutionen, die außerhalb der rechnungslegenden Unternehmung stehen. Ihre Struktur ist sehr heterogen und reicht von Anteilseignern einer Publikumsgesellschaft über Gläubiger, Banken , Finanzverwaltung bis zur interessierten Öffentlichkeit und den Mitarbeitern des Unternehmens. Entsprechend dieser Spannweite sind auch die Informationsinteressen sehr heterogen. Darüberhinaus besteht ein Interessenkonflikt zwischen rechnungslegender Unternehmung und externem Informationsadressat. Um eine einseitige Lösung des Konflikts zu verhindern, hat der Gesetzgeber durch kodifiziertes Recht Art und Weise der zur Verfügung zu stellenden (zu publizierenden) Informationen (protokollarische Informationen und aufbereitete Informationen) meist als Mindestanforderungen normiert. Die Informationsinteressen der Gläubiger finden so vor allem ihren Niederschlag im Dritten Buch des HGB als lex generalis. Als wesentliche Informations- und Rechnungslegungsinstrumente werden eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und eine Bilanz sowie Anhang und Lagebericht normiert. Die GuV weist aufbauend auf eine ordnungsgemäße Buchführung als Zeit-Raum-Rechnung sämtliche Aufwendungen (Aufwand) und Erträge eines Abrechnungszeitraums sowie als Saldo den Gewinn bzw. Verlust aus. Die Bilanz weist als Zeit-Punkt-Rechnung (Status), aufbauend auf eine Inventur , sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden >>> Rechnungswesen
Marktstruktur - Marktformenschema
Gefüge eines Marktes, das durch morphologische Elemente (Marktformen), durch Marktverhaltensweisen und durch Entwicklungsphasen eines Marktes bestimmt >>> Marktstruktur
07. 05. 2024
Ombudsmann - (Versicherungswirtschaft), von einzelnen Versicherungsgesellschaften unabhängige private Streitschlichter, die auf Zeit bestellt werden, und bis zu einem bestimmten Streitwert Entscheidungen treffen können. Internetadresse: http://www.versicherungsombudsmann.de
beschreibt ein aus der schwedischen Verfassungsentwicklung hervorgegangenes Amt, dessen Inhaber als Vertrauensperson die Po- sition einzelner Mitglieder einer Institution oder Gesellschaft gegenüber Behörden stärken und die parlamentarische Kontrolle der öffentlichen Verwaltung gewährleisten soll, ohne aber direkte Eingriffsmöglichkeiten zu haben. Genau aus letztgenanntem Grund ist die Wirksamkeit des Amtes allerdings umstritten. In der Bundesrepublik Deutschland ist als Beispiel besonders die Institution des Wehrbeauftragten der Bundesregierung >>> Ombudsmann
Option - 1. Allg. ein Recht (Anwartschaft), eine bestimmte Finanzposition - z. B. bestimmte Wertpapiere, Devisen, Terminkontrakte, aber auch Finanzierungen wie Swaps, Fazilitäten u. dgl. -- zu vorab festgelegtem Preis, Kurs, sonstigen Konditionen (Basispreis) in einer bestimmten Zeitspanne oder zu einem bestimmten Termin (Optionsfrist) durch einseitige Erklärung zu kaufen bzw. zu verkaufen bzw. in Anspruch zu nehmen, ohne dazu aber verpflichtet zu sein. Der Erwerber einer Option zahlt dafür einen Preis, die Optionsprämie; diese verfällt auch dann, wenn die Option nicht in Anspruch genommen wird.
2. Neben Futureskontrakten als festen Terminkontrakten sind auch Optionen (Finanzoptionen) als bedingte Terminkontrakte - an den Wertpapiermärkten seit langem bekannt - zur Absicherung gegen Preisänderungsrisiken verschiedenster Art gebruchlich. Sie eignen sich je nach Ausgestaltung als Devisen- oder Währungsoption (Currencyoption) oder als Zinsoption (Interestrateoption) zur Absicherung von Wechselkurs- bzw. Zinsänderungsrisiken. In ihrer Grundform ist eine Option eine Vereinbarung zwischen 2 Parteien, mit der dem Käufer das zeitlich begrenzte Recht eingeräumt wird, ein bestimmtes Aktivum unter bei Vertragsabschluss festgelegten Bedingungen zu kaufen bzw. zu verkaufen, während der Verkäufer der Option (Stillhalter, Aussteller, Schreiber, Writer) die Verpflichtung eingeht, bei Ausübung der Option durch den Käufer die Gegenseite des Geschäftes zu übernehmen; er erhält dafür vom Optionskäufer die zumeist bei Geschäfts-abschluss zu zahlende Optionsprämie. Diese Vereinbarungen können entweder standardisiert als börsengängige Optionen oder als individuell getroffene OTC-(Over-the-Counter-) Optionsvereinbarungen gehandelt werden. Je nachdem, ob der Käufer das Recht erwirbt, in der Zukunft ein bestimmtes Aktivum (Basiswert, Underlying) von dem Verkäufer der Option zu einem vorab festgelegten Preis (Basispreis, >>> Option
Pfandbrief - Von Realkreditinstituten ausgegebene Inhaberschuldverschreibung (Schuldverschreibung), die zur Refinanzierung von Hypothekarkrediten dient. Ausgegebene Pfandbriefe müssen zu >>> Pfandbrief
06. 05. 2024
Eigentum - In der Wirtschaftssoziologie: [1] in der Nachfolge M. Webers dauerhafte, zeitlich unbegrenzt appropri-ierte Chancen, die im Unterschied zum Besitz rechtlich sanktioniert sind (V.M. Bader u. A. Benschop 1989). Rechtliche Regelungen beziehen sich etwa auf die Übertragbarkeit eines E.s (z.B. Vererbung). „ Eigentumsobjekte “ sind nicht Sachen im engeren Sinne, sondern allgemein Nutzungschancen (z.B. Erwerbschancen), die an Sachen, aber auch an Personen, Positionen und Ämter (z.B. Pfründe) oder an „ unkörperliche Objekte “ (z.B. Urheberrechte an Computerprogrammen, Beteiligungen) gebunden sind. „ Eigentümer “ können u.a. Individuen, Haushalte, Stämme, Organisationen, Klassen oder Staaten sein (Individual-, Familien-, Staatseigentum), je nachdem wer durch das Aneignungsverhältnis (Appropriation) von der Nutzung ausgeschlossen bzw. nicht ausgeschlossen wird.
[2] Die Eingrenzung des E.s auf „ Sachen “ in Abgrenzung von „ Herrschaft “ ist ein Produkt moderner liberaler Theorie, die das >>> Eigentum
Bankenaufsicht - Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen.
ist in der Bundesrepublik neben anderen speziellen Gesetzen durch das mehrfach, zuletzt in 1994, novellierte Gesetz über das Kreditwesen (KWG) von 1961 wie auch durch EG-Richtlinien aufgrund >>> Bankenaufsicht
Außerordentliches Ergebnis - (extraordinary profit/loss)
Außerordentliche Aufwendungen und >>> Außerordentliches Ergebnis
05. 05. 2024
Kapitalherabsetzung - 1.1.weitest.S. jede Form der Verminderung des einer Unternehmung zur Verfügung stehenden Kapitals.
2.1.eigentl.S. Verringerung des Nominalkapitals bei Kapitalgesellschaften. Bei AG: ordentliche, vereinfachte, Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien, z.T. mit Gläubigerschutzbestimmungen. Ggs.: Kapitalerhöhung.
vor allem bei der Aktiengesellschaft verwendeter Begriff. Die nominelle vereinfachte Kapitalherabsetzung verfolgt vor allem im Rahmen von Unternehmenssanierungen den Zweck, das Grundkapital >>> Kapitalherabsetzung
Bildschirmtext - werden die Vermögenswerte (Aktiva) dem Eigen- und Fremdkapital (Passiva) gegenübergestellt. Man unterscheidet zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz.
(Btx) ist eine schmalbandige Telekommunikationstechnik für die Übertragung von Text,
einfachen graphischen Darstellungen und Daten. Jeder Btx-Teilnehmer benötigt ein Btx-Modem, einen Fernsprechapparat mit Btx-Decoder sowie eine Bedienungseinrichtung als Grundausstattung (vgl. Abb.). Zusätzlich können weitere Ein- und Ausgabemedien (z.B. alphanumerische Tastatur, Drucker), Datenverarbeitungsgeräte, externe Speicher sowie Datenfernübertragungseinrichtungen in das Btx-System integriert werden, Die Übertragung von Btx-Daten zu externen Teilnehmern erfolgt über das öffentliche Fernsprech- oder Datex-L-Netz. Der Btx-Dienst bietet verschiedene Formen der Informationsübertragung. Grundsätzlich sind der Informationsabruf, die Informationsübermittlung, Transaktionen sowie Datensammlungsprozeduren als Anwendungsebenen zu differenzieren. Der Informationsabruf von einer Btx-Zentrale oder einem externen Rechner erfolgt durch Direktwahl einer Btx-Seitennummer, über das Suchbaumverfahren oder ein Informationsretrievalverfahren. Die Informationsübermittlung durch den Btx-Mitteilungsdienst ermöglicht einem Teilnehmer, Textinformationen an jeden Btx-Anschluß zu übermitteln. Die Abwicklung von Transaktionen (z.B. Home-banking) erfolgt durch einen Btx-Dialog mit einem externen Rechner. Uber den Btx-Dienst können neben den Text- und Grafikinformationen auch Programmzeilen für Anwendungsprogramme übertragen >>> Bildschirmtext
Dokumentenakkreditiv -
1. Grundstruktur: Das Dokumentenakkreditiv (Documentary Credit, Letter of Credit L/C) ist ein Zahlungsversprechen (eine Zahlungsgarantie) der Bank des Importeurs zu Gunsten des Exporteurs. Dieses Zahlungsversprechen gibt die Importeurbank (sog. akkreditiveröffnende Bank, kurz: Akkreditivbank) im Auftrag und nach den Weisungen des Importeurs ab. In die Akkreditivabwicklung ist regelmässig eine Bank im Land des Exporteurs eingeschaltet. Um Zahlung zu erlangen, muss der akkreditivbegünstigte Exporteur Dokumente einreichen, die den Versand der Ware und andere Exportsachverhalte beweisen. Massgebliche Rechtsgrundlage für die Abwicklung von Dokumentenakkreditiven sind die Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive (ERA) der Internationalen Handelskammer (/CC), die von den meisten Banken bzw. Bankenverbänden der Welt anerkannt sind. Einteilung nach der Sicherheit des Exporteurs:
(1) Widerrufliche Dokumentenakkreditive können von der Akkreditivbank (Importeurbank) jederzeit und ohne vorherige Nachricht an den Akkreditivbegünstigten (Exporteur) geändert oder annulliert werden. Sie kommen in der Praxis sehr selten vor.
(2) Unwiderrufliche Dokumentenakkreditive begründen — je nach Akkreditivart — eine feststehende (unwiderrufliche) Verpflichtung der Akkreditivbank (Importeurbank) zur sofortigen bzw. zur hinausgeschobenen Zahlung bzw. zur Akzeptleistung mit späterer Zahlung (siehe unten).
(3) Bei unbestätigten Dokumentenakkreditiven hat der Begünstigte nur einen Anspruch auf Zahlung an die Akkreditivbank (Importeurbank).
(4) Ist dagegen ein Dokumentenakkreditiv durch eine sog. andere Bank bestätigt worden, dann begründet diese Bestätigung einen selbstständigen (zusätzlichen) Zahlungsanspruch des Begünstigten an diese Bestätigungsbank (Akkreditivbestätigung). >>> Dokumentenakkreditiv
04. 05. 2024
Meinungsführer - In der Wirtschaftssoziologie: opinion leader, [1] Bezeichnung aus der Kommunikationsforschung für Personen, die eine Mittlerstelle zwischen Massenmedien und denjenigen (informellen) Gruppen einnehmen, denen sie angehören (Kommunikationsfluss, zweistufiger). Der Meinungsführer ist eine Position, die nicht unbedingt hohen Rang mit einschliessen muss. Im Prozess der Meinungsformierung beeinflussen die Massenmedien primär den M., der in Kommunikation >>> Meinungsführer
Einzelkostenrechnung - Deckungsbeitragsrechnung
Kostenrechnung, die nur zwischen Einzelkosten >>> Einzelkostenrechnung
Eigentumsvorbehalt - Vorbehalt des Eigentums an einer Ware durch den Verkäufer bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer.
aufschiebend >>> Eigentumsvorbehalt
03. 05. 2024
Großbanken - Banken, die aufgrund ihres Geschäftsvolumens und ihrer überregionalen Geschäftstätigkeit besondere Bedeutung erlangt haben. In >>> Großbanken
Konditionierung - In der Wirtschaftssoziologie: Bezeichnung für die Herstellung bedingter ( „ konditionierter “ ) Reaktionen. Die Konditionierung kann sowohl im Laboratoriumsexperiment als auch durch die Erfahrungen herbeigeführt werden, >>> Konditionierung
Dividende - Teil des Gewinns einer Aktiengesellschaft, der an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Der auf die einzelne Aktie entfallende Betrag wird Dividende genannt; bei Aktien im Nennwert von 50 € erfolgt die Angabe häufig in € pro Aktie; wird die Dividende als Prozentsatz >>> Dividende
02. 05. 2024
IFRS (International Financial Reporting Standards) - Mit den IFRS wird eine Angleichung der internationalen Standards der Rechnungslegung >>> IFRS (International Financial Reporting Standards)
Vertriebspolitik - Vertriebswegepolitik Vertriebssystem Von Vertriebssystem wird gesprochen, wenn die im Rahmen der Vertriebswegepolitik geregelten Beziehungen zwischen einem Hersteller und den absetzenden Wirtschaftssubjekten innerhalb seines Vertriebsweges eine bestimmte Struktur angenommen haben. Es handelt sich dabei um eine auf Dauer gerichtete, vertraglich geregelte Organisationsform des Vertriebs. Die vertragliche Regelung kann von Einzelbindungen, wie etwa Vertriebsbindungen, Ausschließlichkeitsbindungen >>> Vertriebspolitik
Swaption - ist eine Kombination aus Swap und Option. Mit dem Kauf einer Swaption erwirbt man das Recht, während einer bestimmten zukünftigen Zeitspanne einen Swap-Kontrakt abzuschliessen. Das Basisobjekt einer Swaption ist also ein Swap-Kontrakt. >>> Swaption
01. 05. 2024
Umsatzrendite - (return on sales)
Umsatzrendite ist die Beziehung von Jahresüberschuss zu Umsatzerlösen und wird in Prozent angegeben.
Der Zielkonflikt zwischen Investorinteressen und Gläubigerschutz >>> Umsatzrendite
Familienzyklus - In der Wirtschaftssoziologie: family cycle, [1] die Formen der zeitlichen Abfolge der verschiedenen Beziehungsstrukturen in der Familie von Liebespaar über Ehepaar ohne Kinder, Elternpaar mit Kindern, Ehepaar nach Selbständigkeit der Kinder. Für Untersuchungen über das Konsumverhalten und die finanziellen >>> Familienzyklus
Datenanalyse - (in der Marktforschung). Aufgabe der Datenanalyse ist es, die erhobenen Daten zu prüfen, zu ordnen, zu erforschen und auf ein für die Entscheidungsfindung notwendiges und überschaubares Mass zu verdichten. Es können hierzu zahlreiche statistische Verfahren eingesetzt werden, die in Abhängigkeit von der Anzahl der berücksichtigten Variablen in uni-, bi- und multivariate Methoden eingeteilt werden (Statistik). Zur Datenanalyse stehen leistungsstarke Computerprogramme wie SPSS oder SAS zur Verfügung. Der Anwender muss sich jedoch stets über die Beschaffenheit des zugrunde liegenden Datenmaterials im Klaren sein, ob ein bestimmtes Verfahren auf bestimmte Daten anwendbar ist, das Programm vermag diesbezügliche Fehler bzw. Verletzungen der Anwendungsvoraussetzungen i.d.R. nicht zu erkennen (Messniveau, Gütekriterien, Codierung).
1. Univariate Datenanalyse: Analysiert wird eine einzige Variable. Dargestellt werden können Häufigkeitsverteilungen (absolute, relative, kumulierte relative Häufigkeiten). Typische Masszahlen sind Lokalisationsmasse (z.B. arithmetisches Mittel, Median, Modus) und Streuungsmasse (z.B. Varianz, Standardabweichung, Variationsbreite).
2. Bivariate Datenanalyse: Analysiert wird die Beziehung zweier Variablen. Von Interesse ist zunächst, ob überhaupt Zusammenhänge bestehen (z.B. identifizierbar per Kreuztabulierung bzw. x2-Unabhängigkeitstest). Darüber hinaus können die Art des Zusammenhangs (z.B. mittels Regressionsanalyse) sowie die Stärke des Zusammenhangs (z.B. mittels Korrelationsanalyse) ermittelt werden.
3. Multivariate Datenanalyse: Analysiert wird die Beziehung mindestens dreier Variablen. In diesem Kontext können strukturen-prüfende und strukturen-entdeckende Verfahren differenziert werden. Das Ziel der strukturen-prüfenden Verfahren liegt in der Überprüfung vermuteter Zusammenhänge zwischen Variablen. Der Anwender besitzt eine auf sachlogischen oder theoretischen Überlegungen basierende Vorstellung von den Kausalzusammenhängen zwischen Variablen und möchte diese mit Hilfe ausgewählter multivariater Verfahren überprüfen. Er muss also die von ihm betrachteten Merkmale in abhängige und unabhängige Variablen einteilen können (Beispiele: multiple Regressionsanalyse, Diskriminanzanalyse). Strukturen-entdeckende Verfahren dagegen sind multivariate Methoden, deren primäres Ziel im Auffinden von Zusammenhängen zwischen Variablen oder zwischen Objekten liegt. Hier besitzt der Anwender zu Beginn der Analyse noch keine Vorstellungen darüber, welche Beziehungszusammenhänge in einem Datensatz existieren (Beispiele: Faktorenanalyse, Clusteranalyse). Siehe auch Marktforschungsmethoden und Marktforschung, jeweils mit Literaturangaben.
Literatur: Backhaus, K., Erichson, B., Plinke, W., Weiber, R.: Multivariate Analysemethoden. Eine anwendungsorientierte Einführung, 10. Auflage, Berlin u.a. 2003; Berndt, R.: Marketing
1. Käuferverhalten, Marktforschung und Marketing-Prognosen, 3. Auflage, Berlin u.a. 1996; Sander, M.: Marketing-Management. Märkte, Marktinformationen und Marktbearbeitung, Stuttgart 2004. Internetadressen: www.gfk.de, www.gfk.at, www.ihagfk.ch (GfK-Gruppe); www.imshealth.com (Institute for Medical Statistics); www.infores.com (Information Resources); www.sas.com (SAS Institute); www.spss.com (Statistical Package for the Social Sciences); www.vnu.com (A.C. Nielsen).
Teilprozeß und -aufgabe der Marktforschung, bei dem die meist im Wege der Primärforschung erhobenen Daten formal und statistisch aufbereitet werden. Die formale Aufbereitung umfaßt zunächst die Rücklaufkontrolle, bei der die Urdaten- träger (Fragebogen, Beobachtungsprotokolle etc.) auf Vollständigkeit und Plausibilität, ggf. auch auf Fälschungen (Interviewereinfluß) hin überprüft werden. Nach Feststellung der Ausschöpfungs- bzw. Ausfallquote bei Stichprobenerhebungen muss ggf. über eine Nachbefragung entschieden werden. ZweiteTeilaufgabeistdie Verschlüsselungdtr Daten, die insb. der elektronischen Auswertung der Daten dient. Dabei wird den einzelnen AusprägungenallerVariableneinspezifi- scher Code zugewiesen. Das entsprechende Schema heißt Codeplan. Der Codeplan enthält auch Angaben darüber, an welcher Stelle der elektronisch gespeicherten Datensätze die jeweilige Variable zu finden ist, und welches Skalenniveau sie aufweist. Schwierigkeiten bereitet die Vercodung insb. bei offenen Fragen und qualitativen Merkmalen, wo man l. d.R. eine Klassifizierung inhaltlich ähnlicher Antworten vornehmen muß. Dabei kann durch unzweckmäßige Gruppenbildung ein systematischer Fehler auftreten. Fehlende Antworten müssen durch einen spezifischen Code (z. B. „9“) gekennzeichnet werden, damit bei der Auswertung eine Relativierung an der jeweils je nach Antwortausfällen unterschiedlichen >>> Datenanalyse
30. 04. 2024
Verrechnungspreis - (transfer price; im Steuerrecht, Internationales). Verrechnungspreis ist der Preis, zu dem Güter und Dienstleistungen innerhalb eines Unternehmens(verbundes) angesetzt werden. Verrechnungspreise werden oft (steuer-)gestaltend eingesetzt. Besonders international tätige Unternehmen versuchen durch den Einsatz von Verrechnungspreisen Gewinne auf Unternehmensteile im niedrigbesteuernden Ausland zu verlagern. >>> Verrechnungspreis
Aussperrung - Arbeitskampfmassnahme der Arbeitgeberseite, durch die die Arbeitnehmer plamnässig an der Erbringung der Arbeitsleistung durch Fernhalten von der Betriebsstätte gehindert werden unter gleichzeitiger Verweigerung der Lohn- und Gehaltszahlung. Formen sind Abwehraussperrung und Angriffsaussperrung. Siehe auch Arbeitskampf.
>>> Aussperrung
Finanzierung aus Abschreibungen - Der Begriff der Finanzierung „aus Abschreibungen” kann im Zusammenhang mit der Analyse und Gestaltung der Innenfinanzierung in dreifacher Weise interpretiert werden:
(1) Bei dem primär im Bereich der Jahresabschlussanalyse anzutreffenden Versuch, das Volumen der Innenfinanzierung als Cash Flow auf indirektem Wege aus Jahresabschlussgrössen zu ermitteln, stellen Abschreibungen eine Korrekturgrösse dar. Der Betrag der in die GuV-Rechnung als Aufwand eingegangenen Abschreibungen ist als nicht zahlungswirksame Aufwandsgrösse zum Jahresüberschuss hinzuzuaddieren und damit letztlich aus der Rechnung zu eliminieren. Im Endeffekt wird dadurch erreicht, dass die Höhe der vorgenommenen Abschreibungen für den als Ergebnis der Rechnung zu ermittelnden Cash Flow ohne Bedeutung ist.
(2) Die Gestaltung von Abschreibungen stellt ein Instrument im Rahmen des >>> Finanzierung aus Abschreibungen
29. 04. 2024
Automation - In der Wirtschaftssoziologie: Automatisierung, die Einrichtung der Produktionsgänge als weitgehend sich selbst regulierender Zusammenhang von Maschinen- und Kontrollsystemen, die die Anwendung einfacher Arbeit mehr und mehr überflüssig macht und die Arbeit des Menschen überhaupt aus dem Fertigungsprozess in die wissenschaftlich-technische Vorbereitung und Überprüfung der Fertigung verschiebt. Die einschlägige Debatte schwankt, ob Automation eine Fortsetzung der Mechanisierung oder eine qualitativ neue Stufe der Produktivkräfte ist. Die industrie- und arbeitssoziologische Forschung hat sich seit Jahrzehnten auf die Folgen von Automation für die innerbetriebliche Arbeitskräftestruktur, die Veränderungen von Qualifikations- und Berufsstruktur und das Verhältnis zur Arbeit konzentriert. Anfängliche Befürchtungen einer allgemeinen Dequalifikation sind inzwischen durch differenziertere Beobachtungen und Beurteilungen ersetzt worden.
die durch den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt seit Anfang der 50er Jahre des 20. Jh. >>> Automation
Stakeholder-Ansatz - Ansatz, der neben den Interessen der Anteilseigner sowie jenen der Manager auch Ansprüche anderer Gruppen, hierbei insbesondere Arbeitnehmer, Kunden und Gläubiger als legitime Orientierungspunkte >>> Stakeholder-Ansatz
Zahlungsbedingungen - Im geschöftlichen Verkehr Vereinbarung über die Art der Bezahlung einer Verbindlichkeit (Schuld); z.B. in bar, durch Überweisung, per Wechsel oder Scheck, durch Akkreditiv u. a. Modalitöten >>> Zahlungsbedingungen
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