A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
wirtschaftslexikon wirtschaftslexikon
 
Wirtschaftslexikon Wirtschaftslexikon

 

wirtschaftslexikon online lexikon wirtschaftslexikon
   
 
     
wirtschaftslexikon    
   
    betriebswirtschaft
     
 
x
 

Das Wirtschaftslexikon

 

Wir bieten Ihnen hier ein einfach gehaltenes Wirtschaftslexikon an, welches jedoch durch umfassende und professionelle Informationen in dieser Form im Internet ein Novum darstellt.

Tausende Fachbegriffe aus der Welt der Wirtschaftswissenschaften sind hier auf engstem Raum kondensiert und von überall erreichbar: Betriebswirtschaft einfach erklärt, Kostenrechnung im Zusammenhang dargestellt, wissenschaftliche Begriffe im Kontext zu ähnlichen Begriffen erläutert.

Wenn Ihnen die Darstellung in unserem Lexikon gefällt, dann kommen sie doch regelmässig vorbei und nutzen unser kostenloses Informationsangebot.

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Suchfunktion rechts oben, damit Sie schnell an Ihr Ziel kommen. Hunderte Fachbegriffe lassen sich so am schnellsten durchforsten.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Studium und Praxis mit unseren Qualitätsinformationen,

Ihr Team dasWirtschaftslexikon.com

 

 

Unsere neuesten Artikel sind :


08. 05. 2025

Kapitalherabsetzung - 1.1.weitest.S. jede Form der Verminderung des einer Unternehmung zur Verfügung stehenden Kapitals. 2.1.eigentl.S. Verringerung des Nominalkapitals bei Kapitalgesellschaften. Bei AG: ordentliche, vereinfachte, Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien, z.T. mit Gläubigerschutzbestimmungen. Ggs.: Kapitalerhöhung. vor allem bei der   Aktiengesellschaft verwendeter Begriff. Die nominelle vereinfachte Kapitalherab­setzung verfolgt vor allem im Rahmen von Unternehmenssanierungen den Zweck, das Grundkapital >>> Kapitalherabsetzung


Einzelfertigung - Dieser   Fertigungstyp zeichnet sich durch die technische Individualität eines jeden hergestellten Pro­duktes aus. Grundlage der Produktion ist eine spezielle Konstruktion des Produktes, so dass die Einzel­fertigung in der Regel nur bei Vorliegen eines konkreten Kundenauftrags erfolgt. Von der einmaligen Einzelfertigung wird - bei Fertigung von kleinen Stückzahlen - die wiederholte Einzelfertigung unter­schieden. >>> Einzelfertigung


Handelspanel - Ausprägungsform des Panels, bei dem die Erhebungen bei einem repräsentativ ausge­wählten, im Prinzip gleichbleibenden Kreis von Absatzmittlern (i.d.R. Einzelhan­delsgeschäfte) in regelmäßigen Abständen über einen längeren Zeitraum hinweg zum im Prinzip gleichen Untersuchungsgegen­stand durchgeführt werden. Damit hegt der besondere Vorzug des Handelspanels, ähn­lich wie beim V erbraucherpanel, in der dy na- mischen Betrachtung, also der Verfolgung von Veränderungen und Entwicklungen im Zeitablauf. Grundsätzlich lassen sich zwei verschiedene Ebenen der Handelspanelfor- schung unterscheiden: erstens auf der Ein­zelhandels- und zweitens auf Großhandels­ebene. Auf der Einzelhandelsebene lassen sich Einzelhandelspanels und Fachhan­delspanels unterscheiden. Auf der Großhan­delsebene spricht man dementsprechend von einem Großhandelspanel. Ein Repräsentanzproblem beim Handelspa­nel ergibt sich aus der in den seltensten Fällen gewährleisteten vollständigen Marktabdek- fcung (Coverage-Effekt). Da die Abneh­mer von Panelinformationen (v. a. Marken­artikler) naturgemäß Zahlen über ihren gesamten Distributionsbereich wünschen, müßte vom Panel eine entsprechende totale Erfassung gefordert werden. Zwar erfolgt in den Stichprobengeschäften eine vollständige Erhebung aller Artikel der untersuchten Wa- rengruppen (z.B. Markenartikel, Handels­marken, No Names), jedoch können vom Handelspanel nicht alle für ein Produkt mög­lichen Absatzkanäle erfaßt werden. So fallen beim Einzelhandelspanel Beziehungskäufe für Letztabnehmer (z.B. beim Großhandel, ab Fabrik) zwangsläufig aus der Erhebung. Umgekehrt muss aus verschiedenen Grün­den darauf verzichtet werden, jedem Ab wan­dern bestimmter Gütergruppen in neue, nicht erfaßte Verteilerstellen durch eine ent­sprechende Erweiterung der Grundgesamt­heit Rechnung zu tragen. Weitere Einschrän­kungen resultieren aus einer Vielzahl von Teilnahmeverweigerungen von z.T. markt­starken Handelsunternehmen (Coverage- , Effekt). Erhoben werden jeweils Lagerbestände so­wie die An- und Äbverkäufe in den interes­sierenden Warengruppen. Dabei liegt das folgende einfache Erfassungsprinzip zu­grunde: Inventur des Lagerbestands zu Beginn der Periode + Registrierung der getätigten Einkäufe in der betreffenden Periode (anhand von Lieferscheinen bzw. Rechnungen) - Inventur des Lagerbestandes zum Ende der Periode = (Ab-)Verkäufe zwischen den Erhebungs­intervallen Da der Einzelhandel bislang nicht durchgän­gig über eine artikelgenaue Registrierung sei­ner Bestände und Abverkäufe in kurzen zeit­lichen Abständen verfügt, ist die Erhebung dieser Daten nur über solche vergleichsweise sehr aufwendigen Inventuren möglich. Die Warenbewegungen des Handels werden durch geschulte Außendienstmitarbeiter der Marktforschungsinstitute erfaßt. Die Panel­geschäfte werden in regelmäßigen Abstän­den von den Mitarbeitern >>> Handelspanel



07. 05. 2025

Roll-over-Kredit - Längerfristiger Kredit, dessen Zinssatz kurzfristig (meist im 6-Monats-Rhythmus) der Marktentwicklung angepaßt wird. Kreditnehmer sind hauptsächlich Großunternehmen und Staaten. >>> Roll-over-Kredit


Akkreditiv - Anweisung einer Bank an eine andere, im Auftrag ihres Kunden einem Dritten einen bestimmten Geldbetrag unter bestimmten Bedingungen auszuzahlen. Vor allem im Außenhandel gebräuchliche Zahlungsform. Die Auszahlung erfolgt nur nach Legitimationsprüfung (Bar-Akkreditiv) oder gegen Aushändigung der vom Auftraggeber gewünschten Dokumente (Dokumenten-Akkreditiv). Remboursgeschäft. siehe  Dokumentenakkreditiv (mit Literaturangaben). im Exportgeschäft als Sicherheit für den Lie­feranten gebräuchliche Anweisung des Käu­fers an eine Zahlstelle (meistens Bank), den Fakturenbetrag oder einen Teil davon an den Lieferanten, gewöhnlich gegen Warendo­kumente (Konossement, Fakturen, Ver­sicherungspolicen; Dokumente im in­ternationalen Warenverkehr), zu zahlen. Akkreditive können >>> Akkreditiv


Qualitätszirkel - auf freiwilliger Initiative in Organisationen gegründete Kleingruppe (6 bis 9 MitarbeiterInnen) für ei­nen kontinuierlichen und problembezogenen Erfahrungsaustausch um Qualitätsprobleme zu lösen. Ge­leitet werden sie von einem Moderator. Qualitätszirkel arbeiten nach dem Prinzip der Selbstevaluation. Zwar ist die Themenstellung frei wählbar, doch sollten Bereiche gewählt werden, die im Zusammen­hang mit der Forderung nach kontinuierlicher Verbesserung stehen. Im medizinischen Bereich setzen sich die Qualitätszirkel meist aus mulitprofessionellen Teams zusammen. Siehe auch   Qualitätsmanagement (mit Literaturangaben). Literatur: Strombach, M.E. / Johnson G.: Qualitätszirkel im Unternehmen — Ein Leitfaden für Praktiker, Deutscher Instituts-Verlag Köln, 1983; Zink K.J., Schuck G.: Quality Circles, Band 1 Grundlagen, 2. Aufl., München, Hauser Verlag 1987. Internetadresse: http://www.dresing-pehl.de/moderation.htm Organisationsform des Qualitätsmanage­ment in Form von Kleingruppenarbeit auf der unteren Hierarchieebene. Qualitätszir­kel (oder vergleichbare Formen des gruppen­bezogenen Vorschlagswesens, wie bspw. Qualitätsausschüsse, Aktionsgruppen oder Lernstatt) sind oft als Ergänzung zum tradi­tionellen betrieblichen Vorschlagswesen in­stalliert worden oder haben dieses teilweise, wenn nicht sogar vollständig ersetzt. Qualitätszirkel lassen sich beschreiben als auf Dauer angelegte Gesprächsgruppen, in denen sich eine begrenzte Zahl an Mitarbei­tern (i. d. R. 5-10) eines Arbeitsbereiches der unteren Hierarchieebene in regelmäßigen Abständen (mind. 1 x im Monat, meist häufi­ger) während oder bezahlt außerhalb der re­gulären Arbeitszeit auf freiwilligerBasis tref­fen, um selbstgewählte Probleme des eigenen Arbeitsbereiches zu diskutieren, unter An­leitung eines geschulten >>> Qualitätszirkel



06. 05. 2025

Betrieb - In der Wirtschaftssoziologie: zentrale Institution moderner Gesellschaften zur Erstellung von Gütern und Dienstleistungen durch räumliche Zusammenfassung und Kombination der Produktionsfaktoren nach Massgabe des Wirtschaftlichkeitsprinzips. Als soziales Gebilde ist der Betrieb vor allem durch seine Herrschaftsstruktur sowie den Grad und die Form der innerbetrieblichen Arbeitsteilung gekennzeichnet. Analytisch wird zwischen formaler und informaler B.sstruktur unterschieden, innerhalb der Formalstruktur des B.s nach skalarer (befehlshierarchischer) und funktionaler Organisation. I. in der Wirtschaftswissenschaft : 1. B. siehe Unternehmung in der Volkswirtschaftslehre (Wirtschaftswissenschaft , 3. , 4.) gegenüber dem privaten Haushalt (Haushalt , 1.) jene Wirtschaftseinheit, die Güter erzeugt und am Gütermarkt anbietet sowie die dafür benötigten Produktionsfaktoren auf dem Faktormarkt nachfragt. 2. in der Betriebswirtschaftslehre ist keine einheitliche Definition >>> Betrieb


Geometrisch-degressive Abschreibung - Die geometrisch-degressive Abschreibung belastet die ersten Jahre der Nutzung stärker als die folgenden. Es wird jährlich immer der gleiche Prozentsatz vom jeweiligen Restbuchwert abgeschrieben. Die Abschreibungsbeträge fallen deshalb >>> Geometrisch-degressive Abschreibung


Betriebswirtschaftliche Steuerlehre - 1. Charakterisierung Betriebswirtschaftliche Steuerlehre ist ein Teilgebiet der Betriebswirtschaftslehre. Nach Wagner unter­sucht die Betriebswirtschaftslehre einzelwirtschaftliche Entscheidungen, insbesondere im Hinblick auf deren Vorteilhaftigkeit hinsichtlich ihrer finanziellen Zielbeiträge (Wagner, 2005a, S. 408). 2. Hauptaufgaben und Inhalte der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre Den Steuerpflichtigen erwachsen aus der Besteuerung grundsätzlich zwei Arten von Pflichten: Erstens die Pflicht zur Zahlung von Steuern, diese beinhaltet ggf. auch steuerliche Nebenleistungen wie z.B. Säumniszuschläge oder Zinsen, und zweitens die Pflicht zur Erbringung von Dienstleistungen wie Buchführung, Bilanzierung, Erstellung von Steuererklärungen, Berechnung, Einbehaltung und Abführung von Lohnsteuer etc. Gegenstand der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre sind die durch die Besteuerung hervorgerufenen Wirkungen auf ökonomische Entscheidungen von Steuerpflichtigen. Die Analyse von Steuerwirkungen hat sowohl einen deskriptiven als auch einen normativen Aspekt. Im deskriptiven Sinne verfolgt die Betriebswirtschaftliche Steuerwirkungslehre das Ziel, durch zusätzliche Berücksichtigung oder Änderung steuerlicher Parameter in betriebswirtschaftlichen Planungsmodellen (siehe z.B.  Kapitalwert-formel vor und nach Steuern) die Wirkung der Besteuerung oder von Änderungen der Besteuerung auf das Verhalten von Steuerpflichtigen zu beschreiben. Dagegen verfolgt die Betriebswirtschaftliche Steuerplanungs- oder Steuergestaltungslehre einen eher normativen Zweck, indem sie die Frage zu beantworten versucht, wie sich Steuerpflichtige vor dem Hintergrund ihrer Zielsetzungen unter Berücksichtigung der relevanten steuerlichen Rahmenbedingungen verhalten sollen (König, 2004, S. 260). Meist werden drei Hauptaufgaben der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre unterschieden: · Beschreibung des Einflusses der Besteuerung auf einzelwirtschaftliche Entscheidungen (Steuer-wirkungslehre) · Steuerorientierte Entscheidungsunterstützung (Steuergestaltungslehre) · Auf den Ergebnissen der beiden genannten Hauptaufgaben aufbauende kritische ökonomische Analyse von Steuerrecht und Steuerrechtsprechung de lege lata und de lege ferenda, Im Rahmen dieser normativen Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre werden insbesondere auch Steuerreform-überlegungen vorgenommen. Diese drei Aufgaben behandeln und anwenden kann nur, wer die einschlägigen steuerlichen Normen kennt. Insofern widmet sich jedes Lehrbuch zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre zunächst propä-deutisch dem konkreten Steuerrecht (Steuerrechtspropädeutik) (Einkommensteuer,   Körper-schaftsteuer, Gewerbesteuer,   Umsatzsteuer). Die Rechtsquellen, die jeder betriebswirtschaftlichen Analyse des Steuerrechts zu Grunde liegen, sind die relevanten Gesetze und Rechtsverordnungen, die Rechtsprechung der zuständigen Gerichte und eingeschränkt die Verwaltungsanweisungen. Daraus ergeben sich die traditionellen Inhalte der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre. Zunächst müs-sen die Grundlagen des RecImungswesens und des Steuerrechts gelegt sein. Sodann ist einerseits der Steuereinfluss auf die Führungsfunktionen von Unternehmen (bspw. Steuereinfluss auf Rechtsform) und andererseits auf die klassischen betrieblichen Funktionen (bspw. Steuereinfluss auf Investitions-und Finanzierungsentscheidungen) zu analysieren. Zum Einfluss der Besteuerung auf Investitionsentscheidungen siehe  Investition sowie  Kapitalwerermeln vor und nach Steuern. Zum Einfluss der Besteuerung auf Finanzierungsentscheidungen vgl. die einschlägige Literatur; besonders BieglKussmaul, 2000, S. 71 ff. Des Weiteren finden sich mehr oder weniger verbreitete Spezialinhalte der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre. Dazu zählen unter anderem · das Internationale Steuerrecht (Steuerrecht, Internationales), · der Einfluss der Besteuerung auf Kapitalanlagen >>> Betriebswirtschaftliche Steuerlehre



05. 05. 2025

Devisenmarkt - Markt, auf dem verschiedene   Devisen gegeneinander oder gegen Inlandswährung gehandelt werden. Ort für den Tausch von Devisen, konkret die Devisenbörse (Börse) neben dem Freiverkehrsmarkt sowie Handel zwischen Banken und Nichtbanken. Die dabei entstehenden Preise sind Devisenkurse bzw. Wechselkurse . Entsprechend der vertraglichen Vereinbarung über den Zeitpunkt der Erfüllung eines Devisengeschäftes wird zwischen Devisenkassageschäften, sofern die Beträge unverzüglich (in der Bundesrepublik mit einer Frist von >>> Devisenmarkt


Programmiersprachen - In der Wirtschaftssoziologie: aus Symbolen, Befehlen und Regeln zur Bildung von Anweisungen bestehende formalisierte Sprachen zur Programmierung von Digitalrechnern. In den Maschinensprachen werden die Anweisungen an den Rechner in detaillierter und unmittelbar „ lesbarer “ Form gegeben. Die problemorientierten Programmiersprachen sind dagegen in ihrer Struktur der mathematischen Formelsprache >>> Programmiersprachen


Marketingmix - Als Marketingmix wird die von einem Unternehmen zu einem bestimmten Zeitpunkt festgelegte Aus­wahl, Gewichtung und Ausgestaltung der   Marketinginstrumente zur Erreichung der   Marketing­ziele bezeichnet. Durch die Gestaltung des Marketingmix wird die   Marketingstrategie in konkrete Massnahmen umgesetzt. Geprägt wurde der Begriff des Marketingmix bereits Ende der 40er Jahre, um dann in den 50er und 60er Jahren genauer definiert zu werden. Der Marketingmix integriert das damals bestehende Marketingverständnis im Rahmen der 4Ps und bezeichnet die Gesamtheit der   Marke­tinginstrumente (siehe auch   Marketing, Grundlagen des). Diese Systematik hat bis heute ihre Bedeu­tung beibehalten. Darüber >>> Marketingmix



04. 05. 2025

Integriertes Marketing - Obwohl in der klassischen Definition des Marketing, verstanden als „ Planung, Koordination und Kontrolle aller auf die aktuellen und potentiellen Märkte ausgerichteten Unternehmensaktivitäten “ bereits explizit auf das Koordinationserfordernis hingewiesen wird, hat das erweiterte Anspruchsspektrum des Marketing sowie Probleme in der organisatorischen und unternehmensübergreifenden Abstimmung von Marketingaktivitäten den Terminus „ Integriertes Marketing “ seine Berechtigung erfahren lassen. Die Betonung des Integrationserfordernisses bei der Gestaltung und Umsetzung von Marketingkonzepten resultiert ursprünglich aus der Gefahr eines isolierten und nicht hinreichend abgestimmten Einsatzes der einzelnen Marketinginstrumente. Zielsetzung eines integrierten Marketing ist es deshalb, alle Marketinginstrumente unter Berücksichtigung bestehender Inter-dependenzen zur effizienten Erreichung der angestrebten Unternehmens- und Marketingziele aufeinander abzustimmen. Diese eher instrumentelle Sichtweise des Integrationsgedankens ist jedoch durch aktuelle Herausforderungen zunehmend erweitert worden. Einerseits hat sich das Anspruchsspektrum des Marketing in den letzten Jahrzehnten gewandelt. Neben der Kundenorientierung erlangte die konkurrenz- und gesell-schaftsorientierte Ausrichtung des Marketing im Rahmen eines marktorientierten Führungskonzeptes an Bedeutung. Somit stellt sich im Konzept eines integrativen Marketing die Frage, wie diese unterschiedlichen Perspektiven in einem Marketingkonzept zu vereinen sind. Weiterhin ist dem Integrationsproblem im Zusammenhang mit der organisatorischen Verankerung des Marketing im Unternehmen besondere Beachtung zu schenken. In divisiona-lisierten Unternehmen stellt sich vielfach ein marktbezogenes Interdependenzproblem, dass im Hinblick auf bestimmte Marketingziele und Zielgruppen die dezentral planenden Divisionen ihre Marketingaktivitäten aufeinander abstimmen müssen. Hier werden neben den Inhalten der Integration insbesondere die organisatorischen Möglichkeiten zur Umsetzung der Integrationserfordernisse diskutiert. Weiterhin wird der Integrationsgedanke im Marketing in einem unternehmensübergreifenden Koordinationserfordernis deutlich, wenn Marketingkonzepte in mehrstufigen Absatzsystemen umgesetzt werden müssen. Hier gilt es, mit verschiedenen Marktpartnern den Einsatz von Marketinginstrumenten über die Unternehmensgrenzen hinweg abzustimmen. Ausgangspunkt eines integrierten Marketing bildet ein geschlossenes Marketingkonzept. Die Marketingkonzeption ist das Ergebnis detaillierter strategischer Analysen und umfaßt Festlegungen auf drei Konzeptionsebenen und zwar der Ziel-, Strategie- und Instrumental- bzw. Marketingmixebene. >>> Integriertes Marketing


Regressionsanalyse - Die Regressionsanalyse ist ein häufig eingesetztes Analyseverfahren (Datenanalyse), das sowohl für die Beschreibung und Erklärung von Zusammenhängen als auch für die Durchführung von Prognosen grosse Bedeutung besitzt. Untersucht werden die Wirkungsbeziehungen zwischen einer abhängigen Va­riablen (Regressand) und einer oder mehreren unabhängigen Variablen (Regressoren). Die Regressi­onsanalyse ist anwendbar, wenn sowohl die abhängige als auch die unabhängige Variablen metrisches Skalenniveau (Messniveau) besitzen. Ein Beispiel für die Anwendung der Regressionsanalyse bildet die Frage, ob und wie die Absatzmenge eines Produktes vom Preis (und ggf. zusätzlich von den Werbeausgaben und der Zahl der Verkaufsstät­ten) abhängt. Nach der Anzahl der einbezogenen Variablen wird zwischen der einfachen (zwei Variab­len) und der multiplen Regressionsanalyse (mehr als zwei Variablen) unterschieden. Ferner wird nach der Art der Zusammenhänge zwischen linearer und nicht-linearer Regressionsanalyse differenziert. Die Regressionsanalyse untersucht die lineare Abhängigkeit zwi­schen einer metrisch skalierten abhängigen Variablen (Regressand) und einer oder meh­reren (Regressionsanalyse, multiple) me­trisch skalierten unabhängigen Variablen (Regressoren). Der Zwei-Variablen-Fall bil­det die einfachste stochastische Beziehung zwischen zwei Variablen x und y ab mit dem Modell oder für die Stichprobe y ist hier die abhängige Variable, x die unab­hängige oder erklärende Variable, £ eine sto­chastische Störgröße und ßo und ßi die unbe­kannten Regressionsparameter, bo, bi, e; die geschätzten Parameter. Das Subskript i be­zeichnet die i-te Beobachtung. Die Werte für x und y sind beobachtbar, die für e nicht. Beobachtungen können über die Zeit (Zeitreihenanalyse), über Personen bzw. Objekte (Querschnittsanalyse) oder glei­chermaßen über Zeit und Personen vorlie­gen. Aufgrund der stochastischen Eigen­schaft des Modells durch die Störgröße e existiert für jeden der Werte von x auch eine Wahrscheinlichkeitsverteilung für die Werte von y. Dem Regressionsmodell liegen fünf Annah­men über die Eigenschaft der Störgrößen zu­grunde: Ei ist normalverteilt. & hat einen Erwartungswert von Null: E (£i) = 0- . , Jedes Residuum hat die gleiche Varianz er (Homoskedastizität): E (£;2) = CT2 für alle i. Die Residuen sind nicht autoregressiv, d.h. sie sind paarweise unkorreliert: E (£i£j) = 0,i*j. Die erklärende Variable x; ist nicht stocha­stisch und hat bei Meßwiederholungen fe­ste Werte. Das Regressionsproblem besteht darin, Schätzwerte für ßi und £ zu finden. Die Schät­zung der Regressionsparameter kann über die Kleinste-Quadrate-Schätzung erfol­gen. Durch die Punkte der Beobacntungs- werte (x, y) wird dabei eine Gerade gelegt, so dass die Summe der quadrierten Abweichun­gen (Residuen) minimiert wird. Sind die An­nahmen des Modells erfüllt, dann sind nach dem Gauss-Markov- Theorem die geschätz­ten Koeffizienten b beste lineare erwartungs­treue Schätzer (BLUE) für die gesuchten Parameter. Aus der Gleichung des linearen Regressionsmodells ergibt sich die Zielfunk­tion für die Schätzung Nach der Methode der Kleinsten Quadrate ergeben sich die Parameter aus: wenn bi festgelegt ist. Unter den Annahmen des klassischen linearen Regressionsmodells sind die Kleinste-Quadrate-Schätzung und die Maximum Likelihood Schätzung äquivalent. Durch die Annahme normalverteilter Resi­duen besteht die Möglichkeit Hypothesen über den Einfluß des Regressors zu testen. Soll der Einfluß als statistisch gesichert ange­sehen werden, so ist die Nullhypothese Ho: ß = 0 gegen die Alternativhypothese Hi : ß  0 zu prüfen. Sind die Annahmen des Re­gressionsmodells erfüllt, dann ergibt sich für die Nullhypothese die Teststatistik über t = b/Sb- Die Prüfgröße folgt einer t-Vertei­lung mit (n-2) Freiheitsgraden. Ist der empi­rische t-Wert gleich oder größer als der kriti­sche Tabellenwert ta/2, bei vorgegebenem Signifikanzniveau a, dann ist statistisch gesi­chert, dass der Regressionskoeffizient von 0 verschieden ist. Die Güte des Regressionsmodells wird über das Bestimmtheitsmaß (Determinationsko­effizienten) R2 gemessen. Er erfaßt den An­teil der Varianz in y, der auf die Varianz von x zurückzuführen ist. Das Bestimmtheitsmaß des einfachen Regressionsmodells ist defi­niert über R2 hat einen Wertebereich zwischen 0 und 1. Ein Wert von 0 gibt den schlechtesten Fit, der Wert 1 den besten Fit an. Die Probleme des einfachen Regressionsmodells entstehen bei Verletzung der Modellannahmen wie: Nichtlinearität, Autoregressiven Residu­en (Autokorrelation), Heteroskedastizität. Das Modell eignet sich sowohl zur Prognose als auch zur Diagnose von Beziehungen und ist in fast allen statistischen Datenanalyseprogrammenenthalten. Siehe auch Regression, Literatur:  Kmenta, Elements of Econometrics, New York 1986. Schneeweiß, H., Ökonometrie, Würzburg 1971. Literatur: Backhaus K., Erichson B., Plinke W., Weiber R.: Multivariate Analysemethoden. Eine anwendungsorientierte Einführung, 10. Auflage, Springer, Berlin u.a., 2003. faßt Verfahren zusammen, die sich mit der Untersuchung von Zusammenhängen, stochastischen Abhängigkeiten zwischen Variablen befassen, wobei i. Ggs. zur Korrelationsanalyse die betrachteten Größen unterschiedlich aufgefaßt und behandelt werden: Zu klären ist für eine Größe, welche Einflußfaktoren auf sie einwirken und welcher Art dieser Einfluß ist. Folgendes einfache Beispiel verdeutlicht die anstehende Fragestellung: Es bezeichne C die Konsumausgaben eines Haushalts und Y das verfügbare Einkommen . Man wird erwarten, daß die Konsumausgaben wesentlich vom verfügbaren Einkommen abhängen. Trifft diese Erwartung in voller Strenge zu, so liegt ein funktionaler Zusammenhang der Gestalt (1)  C = g(Y) vor, wobei die Funktion g i.a. nicht bekannt ist. Zur Klärung der genannten Fragen geht man so vor, daß man für die als relevant erachteten Größen Beobachtungen sammelt. Im Beispiel erhält man so etwa T Datensätze (C1, Y1), ..., (CT, YT), u. zw. in Form von Zeitreihendaten oder Querschnittsdaten oder in Form einer Mischung dieser Datentypen. Die Auswertung zeigt dann in aller Regel, daß ein strenger funktionaler Zusammenhang der Art (1) nicht besteht. Zwar kann man leicht Funktionen g mit der Eigenschaft (2)  Ct = g(Yt)  ,t = 1, ..., T, ermitteln, jedoch trifft (2) nicht für alle möglichen Wertepaare (Y¢, C¢) zu, wie es die Beziehung (1) verlangt. Auch bei Berücksichtigung weiterer Einflußgrößen ergibt sich  abgesehen von Extremfällen  die gleiche Situation wie zuvor, daß nämlich ein strenger funktionaler Zusammenhang nicht unterstellt werden kann. Dies läßt sich dadurch erklären, daß neben den explizit berücksichtigten Größen, denen eine systematische Wirkung auf die Konsumausgaben zukommt, noch weitere Einflußfaktoren vorhanden sind. Diese üben zwar einzeln keine erkennbare, systematische Wirkung aus, sie überlagern sich >>> Regressionsanalyse


Technikfolgenabschätzung - In der Wirtschaftssoziologie: nach amerik. technology assessment, TA, wissenschaftliches und gesellschaftspolitisches Instrument zur planmässigen, systematischen und organisierten prospektiven Analyse technischer Entwicklungen insbesondere hinsichtlich ihrer nicht intendierten Folgen auf Menschen und Umwelt einschliesslich der Herausarbeitung von Alternativen, >>> Technikfolgenabschätzung



03. 05. 2025

Bankenaufsicht - Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen. ist in der Bundesrepublik neben anderen speziellen Gesetzen durch das mehrfach, zuletzt in 1994, novellierte Gesetz über das Kreditwesen (KWG) von 1961 wie auch durch EG-Richtlinien aufgrund >>> Bankenaufsicht


Darlehen - Rechtsgeschäft, durch das der Gläubiger dem Darlehensschuldner eine bestimmte Geldsumme oder andere vertretbare Sachen zur Verfügung stellt und der Darlehensnehmer das Empfangene in Sachen von gleicher Art, Güte und Menge zu einem bestimmten Termin zurückzuerstatten hat. Kredit. 1. Vertrag mit der Verpflichtung desD.-snehmers, ihm >>> Darlehen


Kreditkarte - Ausweiskarte, die den Inhaber zu bargeldlosem Bezahlen in solchen Geschäften, Hotels usw. berechtigt, die dem Kartensystem als Vertragsunternehmen angeschlossen sind. Bis zur Abrechnung des Betrages vom Bankkonto nimmt der Karteninhaber Kredit in Anspruch. Die Kreditkarte ist in der Bundesrepublik (anders als in den USA) kein Massenzahlungsmittel, es wird nur eine spezielle Form der Kreditkarte, die Travel and Entertainment-Karte, von einem begrenzten Inhaberkreis verwendet. Bonitätsausweis, der dem Inhaber den Bezug von Gütern und Bargeld bei den Vertragsunternehmen der Kreditkarte-norganisation bis zu einem bestimmten Höchstbetrag bei Einräumung eines Zahlungszieles ermöglicht. Im Umfang erfolgter Inanspruchnahme erhält der Kunde kurzfristigen Kredit. Die Banken der Kreditkarte-norganisation verpflichten sich i.d.R. gegenüber dem Verkäufer zum Ankauf der offenen Rechnungen >>> Kreditkarte



02. 05. 2025

Vermögen - Gesamtbestand an wirtschaftlichen, in Geldeinheiten zu bewertenden Gütern, die ein Wirtschaftssubjekt - Privatperson, Unternehmung, Bank - an einem bestimmten Stichtag - z. B. am Jahresende - aufweist und die sich aus einer entspr. Bestandsaufnahme >>> Vermögen


Rückstellungen - (accruals, provisions) Höhe und Zeitpunkt der Fälligkeit sind bei den "echten" Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bekannt. Bei den Rückstellungen stehen aber die genaue Höhe und der Fälligkeitstermin am Bilanzstichtag noch nicht fest. Rückstellungen sind deshalb zu schätzen. Diese Ungewissheit über Höhe und Zeitpunkt der Fälligkeit unterscheidet sie von den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und den sonstigen Verbindlichkeiten im Rahmen der Rechnungsabgrenzung am Jahresende. Die Bildung von Rückstellungen führt zu einem Aufwand in dem betreffenden Jahr. Das passive Bestandskonto "Rückstellungen" und ein Aufwandskonto sind betroffen. Der Aufwand wird der Periode zugerechnet, in der er entstanden ist. Rückstellungen dienen der periodengerechten Erfolgsermittlung. Die vernünftige kaufmännische Beurteilung der Risiken soll für die Höhe der Rückstellungen Maßstab sein (§ 253 Abs.1 HGB). Während man in kleinen Unternehmen ein allgemeines Rückstellungskonto für alle anfallenden Fälle verwendet, erfolgt bei größeren Unternehmen eine genaue Bezeichnung, z.B. Rückstellungen für unterlassene Reparaturen. Rückstellungen werden gebildet für: schwebende Prozesse Garantieverpflichtungen Steuernachzahlungen unterlassene Reparaturen Pensionsverpflichtungen In den Bilanzen Ausweisform für Verbindlichkeiten, deren Höhe ungewiss ist und sich nicht genau errechnen läßt, z. B. Rückstellungen für Pensionen. 1. Rückstellungsbegriff Führen Aufwendungen der laufenden Periode, die hinsichtlich ihrer Höhe und ihres Fälligkeitszeit­punktes ungewiss sind, erst in einer späteren Periode zu Auszahlungen (oder Ausgaben), so sind die späteren Auszahlungen als Rückstellung zu passivieren und die korrespondierenden Aufwendungen er­folgswirksam zu erfassen. Rückstellungen haben daher die Aufgabe, Aufwendungen periodengerecht abzubilden. Für die Bildung einer Rückstellung kommt es aus betriebswirtschaftlicher Sicht nicht auf das Vorliegen einer rechtlichen Verpflichtung an, sondern auf eine wahrscheinliche Auszahlung (Nut­zenabfluss) in einer späteren Periode, die wirtschaftlich in der laufenden Periode begründet ist. Der wahrscheinliche Mittelabfluss kann dabei entweder seine Ursache in Forderungen haben, die zukünftig an das Unternehmen gestellt werden, oder in erkennbaren, zukünftigen negativen Erfolgsbeiträgen. Rückstellungen sind so lange zu bilanzieren, wie ein Nutzenabfluss droht. 2. Rückstellungen nach HGB, IFRS, US-GAAP >>> Rückstellungen


Devisenbewirtschaftung - System planwirtschaftlicher Lenkung des Zahlungsverkehrs mit dem Ausland durch staatliche Vorschriften und Kontrollen; dabei Erfassung und Zuteilung der vorhandenen und anfallenden Devisen. i. Ggs. zur Konvertibilität >>> Devisenbewirtschaftung



01. 05. 2025

Genußschein - Urkunde, die Vermögensrechte an einer Gesellschaft (i.d.R. Ansprüche auf Gewinnanteile und/oder Liquidationserlös) verbrieft, aber nicht mit Stimmrechten verbunden ist. aktienähnliches (Aktie) Wertpapier , das ein Recht (Genußrecht) >>> Genußschein


Kostenvergleichsrechnung - (in der   Investitionswirtschaft) (1) Definition: Mit einer Kostenvergleichsrechnung werden zwei oder mehrere Investitionsalternativen auf Basis der erwarteten jährlichen Kosten verglichen. Bei unterschiedlicher Inanspruchnahme der Ka­pazitäten, werden die jährlichen Kosten auf eine Produkteinheit umgerechnet. Die Erträge der Investiti­onen werden nicht berücksichtigt. Entweder sind die Erträge von der gewählten Investition unabhängig und deshalb für die Entscheidung irrelevant, oder der Nutzen ist nicht in Geldgrössen messbar und muss qualitativ beschrieben werden. Die Kostenvergleichsrechnung kommt unter anderem bei der Ermittlung des kostengünstigsten Produktionsverfahrens und bei der Wahl zwischen Eigenfertigung und Fremdbe­zug zum Einsatz. Nachfolgend werden beide Anwendungsbereiche miteinander verknüpft. (2) Beurteilung: Die Kostenvergleichsrechnung ist einfach zu handhaben und wird in der Praxis häufig eingesetzt. Die Grenzen des Verfahrens liegen in ihren Voraussetzungen: (a) Die Konzentration auf das Ziel der Kostensenkung kann in bestimmten Situationen sinnvoll sein. Sie darf aber nicht dazu führen, dass Erfolgspotentiale, die für das Bestehen im Wettbewerb und das Gewinnziel notwendig sind, ver­nachlässigt werden. (b) Es werden für jedes Jahr der Investitionsdauer gleich hohe Kosten angenom­men. Von Jahr >>> Kostenvergleichsrechnung


Kreditkarte - Ausweiskarte, die den Inhaber zu bargeldlosem Bezahlen in solchen Geschäften, Hotels usw. berechtigt, die dem Kartensystem als Vertragsunternehmen angeschlossen sind. Bis zur Abrechnung des Betrages vom Bankkonto nimmt der Karteninhaber Kredit in Anspruch. Die Kreditkarte ist in der Bundesrepublik (anders als in den USA) kein Massenzahlungsmittel, es wird nur eine spezielle Form der Kreditkarte, die Travel and Entertainment-Karte, von einem begrenzten Inhaberkreis verwendet. Bonitätsausweis, der dem Inhaber den Bezug von Gütern und Bargeld bei den Vertragsunternehmen der Kreditkarte-norganisation bis zu einem bestimmten Höchstbetrag bei Einräumung eines Zahlungszieles ermöglicht. Im Umfang erfolgter Inanspruchnahme erhält der Kunde kurzfristigen Kredit. Die Banken der Kreditkarte-norganisation verpflichten sich i.d.R. gegenüber dem Verkäufer zum Ankauf der offenen Rechnungen >>> Kreditkarte



30. 04. 2025

Geschäftswert - (goodwill) Der Geschäftswert ist ein immaterielles Wirtschaftsgut und stellt den Wert der Organisation des Unternehmens, den Kundenstamm usw. dar. Nur der erworbene Geschäftswert ist bilanzierungsfähig. siehe   Firmenwert. Siehe auch   Unternehmensbewertung (mit Literaturangaben). auch Firmenwert, good will oder Faconwert genannt, ist im Steuer- bzw. handelsrecht­lichen Sinne der Mehrwert zwischen dem Er­trags- bzw. Gesamtwert eines Unterneh­mens und der Summe der Zeitwerte (Teilwerte) des Vermögens abzüglich der Schulden. Im Geschäftswert kommen die be­sonderen Gewinnchancen („Übergewinn“) eines Unternehmens zum Ausdruck, die auf dem Ruf des Unternehmens (Firmenima­ge), dem Kundenstamm, der Absatzorgani­sation, der Qualität der Unternehmenslei­tung und der Mitarbeiter, dem Know how, dem Standort, den langfristigen Geschäfts­beziehungen, der >>> Geschäftswert


E-Commerce - 1. Begriff Der Begriff E-Commerce (Electronic Commerce) wird in Wissenschaft und Praxis uneinheitlich ver­wendet, wobei sich bisher keine eindeutige und allgemein akzeptierte Definition herausgebildet hat. Als expliziter oder impliziter Bestandteil der zahlreichen, existierenden Definitionen stellt sich die In­anspruchnahme elektronischer Netze dar, um die Gestaltung von Geschäftsbeziehungen bzw. Transak­tionen zu realisieren. Dabei reicht der Umfang der Geschäftsprozesse von der ausschliesslichen Unterstützung von Handelsaktivitäten durch elektronische Netze über Electronic Shopping und der elektroni­schen Durchführung sämtlicher geschäftlicher Aktivitäten bis zur komplexen Vernetzung von Unter­nehmen und ihren Partnern (Wamser 2000, S. 27). Bei einer näheren Betrachtung kristallisieren sich zwei unterschiedliche Begriffsverständnisse heraus, die als Ansatzpunkte zur Abgrenzung des E-Commerce im engeren und weiteren Sinne dienen sollen. E-Commerce im engeren Sinne bezeichnet die elektronisch realisierte Anbahnung, Vereinbarung und Abwicklung von ökonomischen (Geschäfts-/Handels-)Transaktionen zwischen Wirtschaftssubjekten über Telekommunikations- bzw. Computernetzwerke. Grundsätzlich kann dabei zwischen absatzseiti­gem, d.h. dem elektronisch realisierten Verkauf von Unternehmensleistungen auf dem Absatzmarkt (Electronic Marketing), und beschaffungsseitigem Electronic Commerce im Sinne eines elektronisch re­alisierten Einkaufs von Leistungen auf dem Beschaffungsmarkt eines Unternehmens (Electronic Procurement) unterschieden werden. Electronic Commerce im engeren Sinne beschränkt sich aber nicht nur auf den eigentlichen Einkauf beziehungsweise Verkauf von Informationen, Produkten oder Dienstleistungen, sondern umfasst darüber hinaus auch alle elektronisch realisierten Aktivitäten sowie Informations- und Kommunikationsprozesse, die den Handel mit Informationen, Produkten und Dienst­leistungen für alle beteiligten Marktparteien in den einzelnen Transaktionsphasen unterstützen (Wam­ser 2000, S. 6 f.; Wirtz 2001, S. 33). Unter E-Commerce im weiteren Sinne werden alle Formen der elektronischen Geschäftsabwicklung über öffentliche und private Computer- bzw. Telekommunikations-Netze verstanden (Hermanns/Sauter 2001, S. 8). Das Anliegen dieser weiteren Begriffsauslegung besteht darin, die vielfältigen Nutzungs­möglichkeiten der neuen Technologien möglichst umfassend zu subsumieren. E-Commerce umfasst damit auch „die Unterstützung der verschiedenen unternehmensinternen oder -übergreifenden Wert­schöpfungsprozesse durch die innovative Nutzung von Computernetzwerken” (Wamser 2000, S. 7), wobei die Transaktionen innerhalb des Unternehmens (Intranet), zwischen Unternehmen (Extra­net) oder aber über öffentliche und private Netzwerke (z.B.   Internet) abgewickelt werden können (Hermanns/Sauter 2001, S. 17). E-Commerce ist dabei nicht auf bestimmte Unternehmensbereiche (z. B. Beschaffung, Vertrieb) oder Branchen (z. 13. Computer, Telekommunikation) beschränkt, son­dern stellt einen synonymen Begriff zum  E-Business dar und integriert damit zahlreiche ökonomische Anwendungsbereiche wie z.B.   Electronic Collaboration,   Electronic Banking,   Electronic Edu­cation,   Electronic Publishing oder   Electronic Retailing (Corsten 2003, S. 26f.; Hermanns/Sauter 2001, S. 8). 2. Eigenschaften des E-Commerce Obwohl E-Commerce wesentlich mehr als die Nutzung des Internets durch Unternehmen sein kann und auch — wie in der Begriffsklärung ausgeführt — über andere Netzwerke erfolgen kann, stellt das  In­ternet die wesentliche Basistechnologie des E-Commerce dar und trug massgeblich zu dessen zuneh­mender Bedeutung bei. Das Internet beschreibt im weiteren Sinne ein globales Netzwerk von Rechnern und Rechnerteilnetzwerken, die auf dem Übertragungsprotokoll   TCP/IP basieren, das eine standar­disierte, plattformunabhängige Kommunikation und damit die Verbindung von unterschiedlichsten Hardware- und Software-Konfigurationen ermöglicht. Zur fortschreitenden globalen Verbreitung des Internets trug neben der flächendeckenden Einführung des TCP/IP die Entwicklung des   World Wide Web (WWW) im Jahre 1992 bei, das aufgrund seiner grafischen Benutzeroberfläche die Möglichkeit bietet, Text, Grafiken sowie Video- und Audio-Applikationen mit hoher Qualität zu übermitteln. Das Internet bildet auch die technologische Basis für eine neue Marktplattform, den   elektronischen Markt (siehe   Markt, elektronischer und   Marktplatz, virtueller). Eine besondere Bedeutung ge­winnen in diesem Zusammenhang  Marktplatzbetreiber, die eine Integration und Bündelung von An­bietern und Nachfragern in bestimmten Branchen oder Produktsegmenten anstreben und im Wesentli­chen eine Informations- und Vermittlungsleistung anbieten, wie z.B. www.atradapro.de oder www.ebay.de. Die hieraus resultierende erhöhte Markttransparenz führt zu reduzierten Such-, Informa­tions- und Transaktionskosten und generiert damit eine erhöhte Effizienz des elektronischen Marktes (Wamser 2000, S. 20). Diese erhöhte Markttransparenz in Verbindung mit relativ geringen Marktzu­trittsbarrieren führt zu einer veränderten Wettbewerbssituation. Durch die   Ubiquität des Internets und die vielfältigen Möglichkeiten zum virtuellen, d.h. netzwerkbasierten Markteintritt — auch für kleine Unternehmen — wird die internationale Konkurrenz stärker, vor allem in Bereichen, in denen ein Grossteil des bisherigen Geschäfts elektronisch abgewickelt werden kann. Auf der anderen Seite ermöglicht E-Commerce aber auch neue Formen der unternehmensüber­greifenden Zusammenarbeit zur Stärkung der eigenen Wettbewerbsposition, wie z.B. die Bildung von Forschungs- und Entwicklungsgemeinschaften im Sinne des Simultaneous Engineering. Durch die Möglichkeiten der kontinuierlichen Marktpräsenz — 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, 365 Tage im Jahr —, der Schaffung neuer Angebote und der Bearbeitung neuer Kundensegmente über die bisheri­gen geographischen Grenzen hinaus kann zudem das Absatzpotenzial gesteigert und neue Märkte er­schlossen werden. Auch für den Konsumenten erschliesst sich ein globales, jederzeit verfügbares, von Standorten und Ladenschlusszeiten unabhängiges Angebot mit einer Vielzahl an Alternativen, aus de­nen er die für ihn passendste auswählen kann. E-Commerce kann aber auch zu Veränderungen in der Wertschäpfungsstruktur führen. Betrachtet man den klassischen Zweistufenvertrieb über Gross- und Einzelhandel, so können die Unternehmen/Hersteller durch eigene E-Commerce-Anwendungen Han­delsfunktionen übernehmen oder in Teilen auslagern. Dabei lassen sich die Phänomene der  Interme­diation und  Disintermediation unterscheiden, die nicht nur eine Neuorganisation der Wert­schöpfungsstrukturen bewirken, sondern sowohl Hersteller als auch Handelsunternehmen vor die Heraus­forderung stellen, profitable Positionen in der Wertschöpfungskette zu besetzen (Wamser 2000, S. 24). 3. Markt- und Transaktionsbereiche >>> E-Commerce


Aussenhandelsfinanzierung - 1. Charakterisierung Aussenhandelsfinanzierung ist der Oberbegriff für die internationalen Zahlungs-, Sicherungs- und Finanzierungsinstrumente einschliesslich der korrespondierenden (Zahlungs-)Bedingungen in internationalen Kaufverträgen. Unterbegriffe, die Teilbereiche der Aussenhandelsfinanzierung erfassen, sind Exportfinanzierung, Importfinanzierung und  Auslandsfinanzierung. Die Aussenhandelsfinanzierung ist geprägt von den Erkeinnnissen der betrieblichen Aussenwirtschaft (Aussenhandel), der internationalen betrieblichen Finanzwirtschaft (Finanzierung) sowie des internationalen Kaufrechts. 2. Risikoanalyse als Grundlage der Vereinbarung von Zahlungs- und Sicherungsbedingungen Die Beteiligten an Aussenhandelsgeschäften, insbesondere die Exporteure, haben vor Festlegung der Zahlungs- und Sicherungsbedingungen im Kaufvertrag die besonderen Risiken des Auslandsgeschäftes zu erheben: (1) Das wirtschaftliche Risiko kommt in der Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz), dem Zahlungsverzug und der Zahlungsunwilligkeit (Delkredererisiko) des Importeurs zum Ausdruck, aber auch in der Gefahr der Nichterfüllung der Lieferverpflichtung durch den Exporteur. (2) Das   Garantendelkredererisiko umfasst die Gefahr, dass ein Garant (z.B. eine Bank, eine Versicherungsgesellschaft usw.) nicht willens oder nicht in der Lage ist, das zur Absicherung des Aussenhandelsgeschäftes übernommene  Aval (z.B. als   Bankgarantie,  Kautionsversicherung,  Dokurnentenakkreditiv) zu erfüllen. (3) Das  politische Risiko (Länderrisiko) betrifft sowohl die Ware als auch die Forderung. Die Ware ist der Beschlagnahme, der Beschädigung, der Vernichtung infolge staatlicher Massnahmen und Einwirkungen ausgesetzt. Bei Forderungen drückt sich das politische Risiko in Zahlungsverboten,  Moratorien,   Konvertierungsbeschränkungen bzvv. -verboten sowie in  Transferbeschränkungen bzw. -verboten aus. (4) Das  Wechselkursrisiko konkretisiert sich flir den Exporteur in der Abwertung der fakturierten Fremdwährung gegenüber seiner Landeswährmig bzw. für den Importeur in der Aufwertung jener Fremdwährung, in der er Zahlung zu leisten hat. Das Ergebnis der Risikoanalyse bestimmt die im Kaufvertrag zu vereinbarenden Zahlungs- und Sicherungsbedingungen bzw. den Einsatz von Sicherungsinstrumenten, sofern der Exporteur bzw. der Importeur die verbleibenden Risiken eines Aussenhandelsgeschäftes nicht selbst zu tragen bereit ist. 3. Nichtdokumentäre (Reine) Zahlungsinstrumente und -bedingungen Internationale Zahlungsinstrumente, die nicht in direkter Verbindung mit Exportdokumenten stehen, werden als „nichtdokumentär” bzw. als „rein” bezeichnet („Clean Payment”-Instrumente). Hierzu zählen  Auslandsüberweisungen,  Auslandsschecks und - obwohl zugleich Zahlungs-, Finanzierungs-und Sicherungsinstrumente - auch Auslandswechsel (Wechsel). Zahlungsbedingungen, die zur Anwendung dieser Instrumente führen, sind (1) Vorauszahlung des Importeurs, häufig gegen Stellung einer   Anzahlungsgarantie der Bank des Exporteurs; (2) Anzahlung des Importeurs in Verbindung mit Zwischenzahlungen (Abschlagszahlungen) entsprechend dem Produktions- bzw. Leistungsfortschritt gegen entsprechende Nachweise („Progress Payment”-Bedingung); (3) Zahlung bei Lieferung; (4) Zahlung nach Lieferung, d.h. mit Zahlungsziel des Exporteurs an den Importeur (Liefervertragskredit); eventuell gegen Wechselakzept des Importeurs (Wechsel). Zur Abwicklung des internationalen Zahlungsverkehrs siehe  SWIFT,  TARGET und   AZI7- Überweisungssystem. 4. Dokumentäre Zahlungs- und Sicherungsinstrumente sowie -bedingungen Internationale Zahlungs- und Sicherungsinstrumente, die die Vorlage von Exportdokumenten voraussetzen, sind Dokumenteninkassi und Dokumentenakkreditive. Sie sind Zahlungs-/Sicherungsinstrument und Zahlungsbedingung zugleich. - Dokumenteninkassi (Documentary Collections) umfassen eine Zug-um-Zug-Abwicklung: Der Exporteur übergibt die Exportdokumente seiner Bank mit der Weisung, dem Importeur diese Dokumente nur auszuhändigen, wenn dieser zuvor eine Gegenleistung erbringt. Die Art der Gegenleistung des Im-porteurs bestimmt die Form der Dokumenteninkassi: (1) „Dokumente gegen (sofortige) Zahlung”, (2) „Dokumente gegen Wechselakzept” (mit   Nachsichtfrist; siehe auch   Wechsel) und (3) „Dokumente gegen unwiderruflichen Zahlungsauftrag” (mit späterer Fälligkeit). - Dokumentenakkreditive (Documentary Credits) umfassen bei Aussenhandelsgeschäften ein Zahlungsversprechen (eine Zahlungsgarantie) der Importeurbank zu Gunsten des Exporteurs, das diese Bank im Auftrag des Importeurs abgibt. Um Zahlung aus dem Akkreditiv zu erhalten, muss der akkreditivbegünstigte Exporteur die im Akkreditiv vorgeschriebenen Exportdokumente bei der Bank (sog. Zahlstelle) einreichen und damit den Vollzug des Exportgeschäfts beweisen. Die Formen der Akicreditive nach Zahlungsmodalitäten sind: (1)  Sichtzahlungsakkreditiv (Sichtakkreditiv), mit sofortiger Zahlung an den Exporteur; (2)   Akkreditiv mit hinausgeschobener Zahlung (Deferred-Payment-Akkreditiv), das in Form einer   Nachsichtfrist die Zahlung auf einen >>> Aussenhandelsfinanzierung



29. 04. 2025

Urheberrecht - Urheber ist der Schöpfer eines Werkes im Sinne des Urheberrechtgesetzes. Urheber­recht bezeichnet das absolute, d. h. gegen je­dermann wirkende Recht des Urhebers an seinem Werk. Das Urheberrecht wirkt wie das Eigentum absolut, unterscheidet sich aber vom Sacheigentumdurch das Rechtsob­jekt und durch seine fehlende Übertragbar­keit. Das Urheberrecht ist geregelt im Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutz­rechte vom 09.09.1965 (zuletzt geändert am 24.06.1985). Das Gesetz regelt in seinem er­sten Teil das Urheberrecht, den Schutz der Urheber von Werken der Literatur, Wissen­schaft und Kunst in ihren geistigen und per­sönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes (§§ 1, 11 Urheberge­setz). In zweiter Linie normiert es die vom Urheberrecht zu unterscheidenden Lei­stungsschutzrechte, die nicht auf Werk­schöpfungen, sondern auf anderen, benach­barten kulturellen Leistungen beruhen. Die weiteren Teile des Gesetzes enthalten beson­dere Bestimmungen für Filme sowie Vor­schriften für Verwertungsverbote, Rechts­verletzungen und Zwangsvollstreckung sowie zum persönlichen Geltungsbereich. Das Urheberrecht entsteht in der Person des Urhebers, des Schöpfers des Werkes (§ 7 Ur­hebergesetz). Schutzfähige Werke sind nur persönliche geistige Schöpfungen auf den Gebieten der Literatur, der Wissenschaft und der Kunst. Beispielhaft nennt das Gesetz Sprachwerke, Programme für die Datenver­arbeitung, Musikwerke, pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanz­kunst, Werke der bildenden Kunst ein­schließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst, Lichtbildwerke, Film­werke und Darstellungen wissenschaftlicher oder technische Art. Das urheberrechtlich geschützte Werk muss etwas Neues und Besonderes, von bisher Bekanntem zu Un­terscheidendes darstellen und einen gewis­sen Eigentümlichkeitsgrad aufweisen. Cha­rakteristische Merkmale des Werkes sind sein geistiger Inhalt, seine Ausdrucksform und seine Individualität. Der Eigentümlich­keitsgrad kann nicht absolut, sondern nur nach der jeweils maßgebenden Auffassung des für Kunst und Wissenschaft aufgeschlos­senen Publikums bestimmt werden. Urhe­ber kann, da das Werk eine persönliche gei­stige Schöpfung sein muß, nur der natürliche Mensch sein. Juristischen Personen steht kein Urheberrecht zu. Schaffen mehrere Per­sonen gemeinsam cm Werk, so sind sie Miturheber (§ 8 Urhebergesetz). Die Werk- schöpfung ist Realakt und nicht Rechtsge­schäft. Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehun­gen zum Werk und m der Nutzung des Wer­kes. Es umfaßt eine Anzahl von Einzelrech­ten, die v.a. den geistigen und persönlichen Interessen des Urhebers am Werk oder des­sen wirtschaftlicher Nutzung dienen. Es beinhaltet damit die Urheberpersönlich­keitsrechte (§§ 12-14 Urhebergesetz), die Verwertungsrechte (§§ 15-24 Urheberge­setz) und die sonstigen Rechte des Urhebers (darunter das Recht auf Zugang zum >>> Urheberrecht


Gesundheitsfonds - In der Gesundheitswirtschaft: health care stockDas GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz sieht mit der Einführung eines Gesundheitsfonds vor, ab dem 1. Januar 2009 die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) neu zu organisieren. Wesentliche Merkmale des Gesundheitsfonds sind:Ab dem 1. Januar 2009 gilt für alle Beitragszahler in der GKV ein einheitlicher Beitragssatz, dieser bezieht bei den Versicherten den Sonderbeitrag von 0,9 Prozent mit ein.Der Bundeszuschuss für die Übernahme versicherungsfremder Leistungen durch die GKV fließt ebenfalls in den Gesundheitsfonds (2007 – 2008 jährlich 2,5 Milliarden Euro, ab 2009 jährlich 1,5 Milliarden Euro bis zum Erreichen der Obergrenze von 14 Milliarden Euro).Nicht mehr die Verwaltungsräte der Krankenkassen, sondern das Bundesministerium für Gesundheit setzt den einheitlichen Beitragssatz für alle Krankenkassen per Rechtsverordnung fest. Die Beiträge der Versicherten und ihrer Arbeitgeber fließen in den Gesundheitsfonds als zentralen Topf. Alle Krankenkassen erhalten hieraus eine pauschale Zuweisung für jeden Versicherten sowie ergänzende Zu- und Abschläge je nach Alter, Geschlecht und Krankheit ihrer Versicherten (Morbiditätsorientierung). Die Krankenkassen erhalten Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds auch zur Deckung ihrer Satzungs- und Mehrleistungen (Ausnahme: Krankengeldzahlungen) sowie für Kosten für die Entwicklung und Durchführung zugelassener strukturierter Behandlungsprogramme und Verwaltungskosten. Maßgebend für die Höhe dieser Zuweisungen sind nicht die tatsächlich entstandenen Ausgaben, sondern die standardisierten Ausgaben, um zu verhindern, dass überproportionale Steigerungen dieser Ausgaben zu höheren Zuweisungen >>> Gesundheitsfonds


Offener Immobilienfonds - Offene Immobilienfonds sind dadurch gekennzeichnet, dass der Kreis der Zertifikatsinhaber nicht begrenzt ist und Anteilscheine jederzeit zum in den Wirtschaftsteilen der Zeitungen angegebenen >>> Offener Immobilienfonds