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Das Wirtschaftslexikon

 

Wir bieten Ihnen hier ein einfach gehaltenes Wirtschaftslexikon an, welches jedoch durch umfassende und professionelle Informationen in dieser Form im Internet ein Novum darstellt.

Tausende Fachbegriffe aus der Welt der Wirtschaftswissenschaften sind hier auf engstem Raum kondensiert und von überall erreichbar: Betriebswirtschaft einfach erklärt, Kostenrechnung im Zusammenhang dargestellt, wissenschaftliche Begriffe im Kontext zu ähnlichen Begriffen erläutert.

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Unsere neuesten Artikel sind :


28. 06. 2025

Schuldverschreibung - (engl. Bond). Als Schuldverschreibung bezeichnet man mittel- bis langfristige Kredite, die am   Kapitalmarkt durch   Emission von Wertpapieren aufgenommen und in handelbaren Teilschuldverschreibungen verbrieft werden. Die klassischen Fonnen sind die mittelfristige   Obligation und die langfristige   Anleihe, die mit einer laufenden Zinszahlung in Form eines jährlich >>> Schuldverschreibung


Bilanzänderungen - (changes in balance sheet) Bilanzänderung bedeutet, einen richtigen Bilanzansatz durch einen anderen zu ersetzen. Eine Bilanzänderung kann vorgenommen werden, wenn handelsrechtlich oder steuerrechtlich ein Bilanzierungs- oder Bewertungswahlrecht >>> Bilanzänderungen


Nachkauf-Marketing - Es entspricht der Managementphilosophie des Marketing, dass die Probleme, Wünsche und Bedürfnisse aktueller und potentieller Kunden am Anfang aller Überlegungen stehen. Gleichermaßen überrascht es jedoch, dass insbesondere im Bereich des Konsumgütermarketing der Kundenzufriedenheit nach einem Kauf vergleichsweise wenig Aufmerksamkeit in Theorie und Praxis gewidmet wird. Die zunehmende Homogenität der Produkte in Leistung, Qualität und Design, Lebensdauer und Preis in Verbindung mit einer steigenden Serviceorientierung der Konsumenten führt in vielen Angebotsbereichen dazu, dass aus der Perspektive des Kunden die Gestaltung der Nachkaufphase ein wichtiges Differenzierungskriterium darstellt. Umfassende und zuverlässige Serviceleistungen, die Berücksichtigung spezieller Kundenwünsche sowie die Erhöhung des Verbrauchsnutzens der Produkte dienen der Profilierung und Schaffung von Wettbewerbsvorteilen. Darüber hinaus kann die sorgfältige Gestaltung der Nachkaufphase dazu beitragen, den durch den Wettbewerbsdruck stark eingeschränkten preispolitischen Spielraum bei Produkten zu erhöhen, denn der Marktwert der Hauptleistung steigt mit der Güte seiner Zusatzleistungen. Die Erhaltung und Steigerung der Kundenzufriedenheit und damit die langfristige Kundenbindung stellen in zunehmend engeren Märkten mit differenzierten Kundenansprüchen zentrale Herausforderungen an das Marketing dar. Ist die Gewinnung von Neukunden auch weiterhin von hoher Bedeutung, wird es immer wichtiger, bestehende Kunden zu halten und diese in ihrem Ertragspotential für das Unternehmen zu steigern. Der Ertragswert eines Kunden ist bei ausschließlicher Betrachtung des Erstkaufs nur relativ gering. Sein Ertragspotential kann erst durch langfristige Kundenbindung ausgeschöpft werden. Findet darüber hinaus die Tatsache Berücksichtigung, dass die Kosten der Neukundenakquisition im Schnitt etwa das Fünffache jener Kosten betragen, die für die Pflege von Altkunden aufzubringen sind, wird die Bedeutung der Nachkaufphase und damit eines eigenständigen Nachkauf-Marketing besonders deutlich. Die Konsumentenzufriedenheit gibt die Übereinstimmung zwischen den subjektiven Erwartungen und der tatsächlich erlebten Motivbefriedigung bei Produkten oder Dienstleistungen wieder. Für die Marketingtreibenden sind vor allem die Konsequenzen von Bedeutung, die die Konsumenten aufgrund ihrer subjektiv wahrgenommenen Übereinstimmung bzw. Dispariät zwischen Erwartungen und tatsächlich Erreichtem ziehen. Im Falle einer hohen Konsumentenzufriedenheit ist die Grundlage für eine Kundenbindung bzw. Kundentreue an die Marke oder die Unternehmung gegeben. Im Falle einer Unzufriedenheit von Konsumenten bestehen >>> Nachkauf-Marketing



27. 06. 2025

Bedarf - In der Wirtschaftssoziologie: social demand approach am Markt auftretende mit Kaufkraft >>> Bedarf


Devisenmarkt - Markt, auf dem verschiedene   Devisen gegeneinander oder gegen Inlandswährung gehandelt werden. Ort für den Tausch von Devisen, konkret die Devisenbörse (Börse) neben dem Freiverkehrsmarkt sowie Handel zwischen Banken und Nichtbanken. Die dabei entstehenden Preise sind Devisenkurse bzw. Wechselkurse . Entsprechend der vertraglichen Vereinbarung über den Zeitpunkt der Erfüllung eines Devisengeschäftes wird zwischen Devisenkassageschäften, sofern die Beträge unverzüglich (in der Bundesrepublik mit einer Frist von >>> Devisenmarkt


Liquidität - (liquidity) Liquidität ist die Fähigkeit eines Unternehmens, seinen Zahlungsverpflichtungen pünktlich und in voller Höhe nachkommen zu können. Lat. liquidus = flüssig; bezeichnet zum einen die Fähigkeit eines Unternehmens oder einer Bank den Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachkommen zu können; zum anderen versteht man darunter die „ Geldnähe" von Vermögensobjekten. Die Liquidität eines Vermögensobjekts ist um so größer, je leichter dieses ohne Verlust in Bargeld verwandelt werden kann. (A)  (allgemeine Charkterisierung). Anhand der Liquidität eines Unternehmens ist erkennbar, inwieweit es in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Sie stellt eines der elementaren unter­nehmerischen Ziele dar, da das Zahlungspotenzial als Existenzgrundlage von Unternehmen >>> Liquidität



26. 06. 2025

Normalverteilung - Die Normalverteilung (auch: Gauß-Vertei­lung, „ Glockenkurve“) erhält ihre herausra­gende Bedeutung dadurch, dass sie und ihre „Abkömmlinge“ zumindest approximativ vielen Verfahren der Inferenzstatistik zu­grunde liegen. Sie ist stetig, symmetrisch, ein- gipflig und gekennzeichnet durch 2 Parame­ter; |l in der Mitte („arithmetisches Mittel“, „Median“ und „Modus“ zugleich) und der Standardabweichung <7. Setzt man - im Ein­klang mit den wahrscheinlichkeitstheoreti­schen Axiomen - die gesamte von der Nor- malverteilungskurve umschlossene Fläche gleich 1 (oder 100), so kann der Anteil der je­weils umschlossenen Fläche in u-Einheiten berechnet werden. (So umschließt 1 <T 68,3 %, 1,96(7 95%, 2a 95,5% usw.) Die mit ji = 0 und ct= 1 gegebene Normalverteilung be­zeichnet man als Standard-Normalver- teilung. Die vielfach wiedergegebenen Tafeln beziehen sich hierauf (wobei allerdings die Art der Tabellierung durchaus >>> Normalverteilung


Arbeitszeit - bezeichnet die Zeit vom Beginn bis zum Ende der vom   Arbeitnehmer täglich zu erbringenden Arbeit ohne Ruhepause. Während der Umfang der vom Arbeitnehmer täglich zu verrichtenden Arbeit in der Regel im   Arbeitsvertrag vereinbart ist oder sich aus tariflichen Bestimmungen ergibt, setzt das öffentlich-rechtliche Arbeitszeitgesetz (AZG) vom 6. Juni 1994 zum Schutze des Arbeitnehmers Höchstarbeitszeiten fest, die vom Arbeitgeber zu beachten sind. So darf gemäss § 3 Satz 1 AZG) die werktägliche Arbeitszeit (Montag — Samstag) die Dauer von 8 Stunden nicht überschreiten, wobei Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern zusammenzurechnen sind. Davon abweichend und ohne weitere Voraussetzungen >>> Arbeitszeit


Anhang - (notes) Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss um einen Anhang erweitern, der mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit bildet. Der Anhang ist damit ein Teil des Jahresabschlusses. Einzelne Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden im Anhang näher erläutert. Die vom Unternehmen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Anhang darzulegen. Nicht in der Bilanz ausgewiesene Verpflichtungen sind im Anhang anzugeben. Bildet zusammen mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung den Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften (Gesellschaftsformen) und von Gesellschaften anderer Rechtsform und bestimmter Größe (Publizitätsgesetz). Im Anhang werden Bilanz und Gewinn- >>> Anhang



25. 06. 2025

Macht der Banken - Den Banken insg. oder einzelnen, besonders grossen Banken und darunter spez. den Grossbanken auf Grund ihrer dominierenden Stellung in Wirtschaft und Gesellschaft zugeschriebene Möglichkeit, Ent-scheidungsprozesse des Staates, von Parteien, anderer gesellschaftlicher Gruppen, von Unternehmen, Kunden u. a. in einer Weise zu beeinflussen bzw. selbst zu lenken, dass es ihnen ausschl. oder überwiegend zum eigenen Vorteil oder dem eines Dritten gereicht bzw. zu Lasten Dritter geht. Oft auch als Möglichkeit verstanden, auf die Marktgegenseite bzw. den schwächeren Marktpartner einseitig beherrschenden und Letzteren benachteiligenden Einfluss zu nehmen. Macht der Banken ist insg. in der Tat in hohem Masse gegeben; das Universalbankensystem gilt als Inbegr. eines Konglomerats an Bankenmacht. Die Machtposition der deutschen Universalbanken wird dabei oft an - in ihrer Existenz nicht zu leugnenden und oftmals zum Ausdruck kommenden >>> Macht der Banken


Marketingstrategie - Im Rahmen der Konzeption des strategi­schen Marketing kommt der Marketingstra­tegie die Aufgabe zu, eine Route vorzugeben, auf der durch den Einsatz der Instrumente des Marketing-Mix die Marketing-Ziele schrittweise erreicht werden können. Es han­delt sich bei der Marketingstrategie also um einen langfristigen Verhaltensplan, in dessen Mittelpunkt das Bemühen steht, im Markt „das Richtige zu machen“ (Orientierung am Effektivitätskriterium). Aufgrund ihres langfristigen, strukturbestimmenden Cha­rakters kann eine einmal gewählte Strategie nur schwer korrigiert werden. Die Marketingtaktik, auch operatives Mar­keting genannt, ist dagegen darauf gerichtet, das Gewollte „richtig zu machen“ (Orientie­rung am Effizienzkriterium). Bei der Bestim­mung der Marketingtaktik müssen lfd. situa­tiv bedingte Korrekturen vorgenommen werden, dies ist aufgrund der geringeren Bin­dungswirkung der Entscheidung auch schnell möglich. Das „Richtige zu machen“ heißt Optionen identifizieren, in welcher Art strategische Marketingprobleme gelöst werden können. Zu den wesentlichen Problemstellungen der Marketingstrategie gehören: 1. welche Produkt-Markt-Belegung die Fir­ma verfolgen soll (Marktsegmentie­rung)) 2. was für eine Preis-Qualität-Kombination betont und verfolgt werden soll (Preis- Qualitäts-Strategie), 3. welche strategischen Markteintrittsoptionen beschritten werden sollen (Markt- eintrittsstrategie), 4. wie die Produkte im Wahrnehmungsraum der Konsumenten positionert werden sol­len (Positionierung), 5. wie strategisch gegenüber der Konkurrenz agiert werden soll (Wettbewerbsstrate­gie), 6. mit welcher Wachstumsstrategie das langfristige Überleben der Unterneh­mung gesichert werden soll, 7. welche strategischen Optionen im globa­len Markt gewählt werden sollen (In- ternationalisierungsstrategie) >>> Marketingstrategie


Zinsswap - Die auf der Aufnahme von Darlehen oder der Emission von Schuldverschreibungen beruhenden Zahlungsverpflichtungen, Zinsswap B. zwischen Unternehmen und Banken, werden ausgetauscht mit dem Ziel, relative Vorteile auszunutzen, über die eine Partei >>> Zinsswap



24. 06. 2025

Umsatzrendite - (return on sales) Umsatzrendite ist die Beziehung von Jahresüberschuss zu Umsatzerlösen und wird in Prozent angegeben. Der Zielkonflikt zwischen Investorinteressen und Gläubigerschutz >>> Umsatzrendite


Befragung - In der Wirtschaftssoziologie: Umfrage, Untersuchung insbesonders von Einstellungen und Meinungen in einer Bevölkerung mit Hilfe des Interviews. Befragungen sind das am häufigsten angewandte Erhebungsinstrument. Probanden geben unmittelbar selbst Auskunft über die interessierenden Sachverhalte. Die unterschiedlichen Arten der Befragung lassen sich differenzieren nach der Art der Kommunikation (schriftlich (Fragebogen), mündlich, telefonisch, online), dem Grad der Standardisierung (freies   Interview vs. standardisierter Fragenkatalog), der Zahl der gleichzeitig befragten Personen (Einzelinterview vs. Gruppeninterview), der Häufigkeit der Befragung (einmalig vs. mehrmalig) und dem Gegenstand der Befragung (Einthemenbefragung vs. Mehrthemenbefragung/Omnibusbefragung). Siehe auch   Marktforschungsmethoden und   Marktforschung, jeweils mit Literaturangaben. Unter demBegriff Befragung werden mehre­re Erhebungsmethoden der Primärfor­schung zusammengefaßt, deren Gemein­samkeit darin besteht, dass die Auskunftsperson durch verbale und andere Stimuli (schriftliche Fragen, Bildvorlagen, Produkte etc.) zu Aussagen über den Unter­suchungsgegenstand veranlaßt werden. Befragungsmethoden können nach dem Standardisierungsgrad, nach der Art der Fra­gestellung, nach der Kommunikationsform, nach dem Befragungsgegenstand, nach dem Befragtenkreis und nach der Befragungshäu­figkeit eingeteilt werden. Der Standardisierungsgrad einer Befragung bringt zum Ausdruck, inwieweit Wortlaut und Reihenfolge der Fragen festgelegt sind. Im Extremfall einer vollständig stan­dardisierten Befragung liegt ein strikt einzu­haltender Fragebogen vor, in dem die For­mulierung, die Reihenfolge, die Anzahl der Fragen und die Antwortmöglichkeiten voll­ständig vorgegeben sind. Weitere Regelun­gen betreffen das Interviewerverhalten. Der Vorteil standardisierter Befragung liegt in der Vollständigkeit der Antworten, in der leichten Quantifizierbarkeit der Ergebnisse und in der hohen Zuverlässigkeit (Reliabi­lität), da der Interviewer keine Fragen hin­zufügen und die Fragenformulierung und -reihenfolge nicht ändern kann (Intervie­wereinfluß). Einschränkungen können sich mitunter hinsichtlich der Gültigkeit (Vali­dität) ergeben, wenn die Fragestellung und die Antwortvorgabe nicht die wahre Situa­tion der Befragten erfaßt. Bei teil- bzw. nichtstandardisierten Befra­gungen liegt im ersten Fall nur ein Inter­viewerleitfaden vor, wobei die Reihenfolge und die Formulierung der Fragen von Fall zu Fall variiert. Im zweiten Fall ist nur ein Rah­menthema vorgegeben und dem Interviewer ist völlige Freiheit hinsichtlich der Abwick­lung gegeben. Solche, auch als Tiefeninter­views bezeichnete Befragungen, sind v.a. in der Anfangsphase von Forschungsvorhaben wertvoll, wenn es um die Präzisierung des Untersuchungsgegenstandes geht, da hier die verschiedensten Aspekte beleuchtet werden können, und die freie Gesprächsführung die Auskunftsbereitschaft und Spontaneität der Befragten erhöht. Nachteilig sind die hohen Kosten und damit die geringe Anzahl der durchführbaren Interviews, der starke In­terviewereinfluß und die geringe Reliabi­lität und Validität der Ergebnisse. Nach der Art der Fragestellung (Fragebo­gen) unterscheidet man die direkte Befra­gung, bei der ohne Umschweife der zu erfor­schende Sachverhalt ermittelt wird (z.B. „Wie alt sind Sie“?), sowie die indirekte Be­fragung mit den beiden Unterformen der psychologisch zweckmäßigen Frage- und Antwortformulierung sowie der projektiven Tests (Tests). Im ersten Fall versucht man, unwahre Angaben (z. B. Prestigeantworten) durch geschickte Gestaltung der Fragen und Antwortvorgaben zu vermeiden. Im zweiten Fall soll der Befragte durch Präsentation mehrdeutiger Stimuli (z.B. Bilder, die den Konsum einer Marke oder eine Einkaufssi­tuation zeigen) in die Antworten seine Mei­nung, Werte oder Vorurteile hineinprojizie­ren, so dass auf diesem Wege Aussagen gewonnen werden, die bei direkter Fragestel­lung nicht zu erhalten sind, da der Befragte diese Antworten nicht geben kann oder ge­ben will. Die drei Grundformen der Kommunikation sind die mündliche, die telefonische und die schriftliche Befragung. Daneben finden sich die Sonderformen der compu­tergestützten Befragung. Alle drei Grund­formen weisen spezifische >>> Befragung


REFA - In der Wirtschaftssoziologie: Abkürzung für den 1924 gegREFA Reichsausschuss für Arbeitszeitermittlung, der 1948 in Verband für Arbeitsstudien und Betriebsorgansation e.V. umbenannt worden ist. Der Verband befasst sich mit der Erforschung von so bezeichneten Grundlagen der Arbeitsgestaltung als „ Schaffen von Bedingungen für das Zusammenwirken von Mensch, Technik, Information und Organisation im Arbeitssystem “ (1991) sowie mit der Entwicklung von Methoden zur Betriebsorganisation und von Arbeitsstudien, die eine Systematisierung der Arbeitsplatzanforderungen und Bewertung von Arbeitsplatzabläufen (Arbeitsplatzbewertung, analytische) ermöglichen >>> REFA



23. 06. 2025

Indossament - Auf der Rückseite eines Orderpapiers angebrachte, vom Aussteller zugelassene Erklärung, mit der der Inhaber (Indossant) das Eigentum an und damit die Rechte aus diesem Papier auf den von ihm in dem Indossament Genannten (Indossatar) überträgt. (bei Wechseln). (1) Der Remittent, das ist derjenige, an den bzw. an dessen Order ein   Wechsel zu zahlen ist, kann den Wechsel durch Indossament auf andere übertragen. Das Indossament wird in der Regel auf die Rückseite des Wechsels gesetzt und vom Übertragenden, der als Indossant bezeichnet wird, unterschrieben. (2) Wird der neue Wechselberechtigte (der Indossatar) im Indossament ausdrück­lich genannt, dann liegt ein sog. Vollindossament vor. Ist dagegen der Indossatar nicht genannt, son­dern lediglich die Unterschrift des Übertragenden (des Indossanten) auf die Rückseite des Wechsels ge­setzt, dann spricht man von einem Blankoindossament. (3) Ein Indossament erfüllt drei Funktionen: (a) Transportfunktion: Das Indossament überträgt alle Rechte auf den >>> Indossament


Arbeitsrecht - 1. Begriff Das Arbeitsrecht bezeichnet das Sonderrecht der abhängig Beschäftigten. Da  Arbeitnehmer, anders als „freie Dienstleistende”, aufgrund ihrer persönlichen Abhängigkeit vom  Arbeitgeber besonders schutzbedürftig sind, hat sich das Arbeitsrecht — einhergehend mit der fortschreitenden Industrialisierung und den damit verbundenen wirtschaftlichen und sozialen Umwälzungen seit Beginn des 19. Jahrhunderts — als eigenständiges Rechtsgebiet entwickelt und umfasst alle Nonnen, die sich mit der individuellen Beziehung zwischen einem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber („Individualarbeitsrecht”), dem Recht der Organisationen und Verbände und ihrem Verhältnis zueinander (“kollektives Arbeitsrecht”), dem Schutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz („Arbeitsschutzrecht”) sowie der Durchführung und Erledigung von Arbeitsstreitig,keiten („Arbeitsgerichtsbarkeit”) beschäftigen. Die zentrale Figur des Arbeitsrechts ist dabei der Arbeitnehmer, der wirtschaftlich auf die Verwertung seiner Arbeitskraft angewiesen ist und nicht, wie ein Unternehmer, durch eine eigenverantwortliche Teilnahme am Marktgeschehen seinen Unterhalt erwirbt. Aufgrund dieser besonderen Stellung und der existenziellen bedeutung, die das Arbeitsverhältnis für den Arbeitnehmer hat, bezweckt das Arbeitsrecht vorrangig den Schutz des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis sowie vor einem ungerechtfertigten Verlust des Arbeitsplatzes. Mit diesen Aufgaben steht das Arbeitsrecht traditionell in einer engen Beziehung zum Sozialversicherungsrecht, durch das die wirtschaftliche Existenz auch dann abgesichert wird, wenn der Arbeitnehmer aufgrund Kranldieit, Unfall oder Alter nicht arbeitsfähig ist oder infolge Arbeitslosigkeit über keinen adäquaten Arbeitsplatz verfügt. 2. Teilbereiche des Arbeitsrechts a) Individualarbeitsrecht Der Kernbereich des Arbeitsrechts wird durch das Individualarbeitsrecht gebildet, das sich mit dem Rechtsverhältnis zwischen einem einzelnen Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber beschäftigt, darüber hinaus aber auch die rechtlichen Beziehungen zwischen einem Arbeitnehmer und seinen Kollegen bzw. Dritten beschreibt. Grundlage des Individualarbeitsrechts sind die Bestimmungen der §§ 611 ff. BGB, die sich mit dem   Arbeitsvertrag als der zentralen Verbindung zwischen dem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber auseinandersetzen sowie eine Vielzahl spezieller Regelungen, die einzelne Fragen im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Durchführung, dem Übergang und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen regeln. Auch wenn insoweit vielfältige Besonderheiten bestehen, die das Arbeitsverhältnis von anderen Schuldverhältnissen unterscheiden und zum Schutze des Arbeitnehmers oftmals zwingend zu beachten sind (vgl. z.B. die Bestimmungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, zur Gewährung von Erholungsurlaub oder zum  Kündigungsschutz), folgt das privatrechtlich strukturierte Individualarbeitsrecht dem Grundsatz der Vertragsfreiheit, der für das gesamte Zivilrecht prägend ist. b) Kollektives Arbeitsrecht Während sich das Individualarbeitsrecht mit der privatrechtlichen Beziehung zwischen einem einzelnen Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber beschäftigt, regelt das kollektive Arbeitsrecht das Recht der Koalitionen (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände) und deren Möglichkeit, über den Abschluss von   Tarifverträgen allgemeingültige Regelungen für die daran gebundenen Arbeitsverhältnisse zu schaffen. Das kollektive Arbeitsrecht regelt ferner das Recht des  Arbeitskampfs sowie das  Mitbestimmungsrecht, das die betriebliche Mitbestimmung und die Unternehmensmitbestimmung umfasst. Grundlage des kollektiven Arbeitsrechts ist die Erkenntnis, dass vor allem die Arbeitnehmer ihre jeweiligen Interessen oftmals nur durch den Zusammenschluss mit anderen Arbeitnehmern umsetzen können und daher berechtigt sein müssen, durch die Bildung von Koalitionen und den Abschluss von Tarifverträgen ihre massgeblichen Arbeitsbedingungen mit den Arbeitgebern oder deren Verbänden auszuhandeln. Indem die Arbeitnehmer darüber hinaus durch das kollektive Arbeitsrecht an der Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen im  Betrieb und Unternehmen beteiligt werden und im gleichen Masse die Leitungsmacht des Arbeitgebers eingeschränkt wird, soll ein für alle Beteiligten akzeptables Mass an Schutz und Rechtssicherheit erreicht werden. c) Arbeitsschutzrecht Um einen effektiven Schutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu gewährleisten und dies nicht allein dem einzelnen Arbeitnehmer oder seinen Vertretungen zu überlassen, richtet sich das zwn öffentlichen Recht zählende Arbeitsschutzrecht an den Arbeitgeber tmd unterwirft ihn dem teclmischen und sozialen Arbeitsschutz, der durch die zuständigen Behörden überwacht und gegebenenfalls zwangsweise durchgesetzt wird. Hierzu zählen beispielsweise das Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitssicherheitsgesetz und das Arbeitszeitgesetz, die für die ganz überwiegende Mehrheit der Arbeitnehmer gelten und die einen Schutz vor Gefahren und einer Überforderung am Arbeitsplatz gewährleisten sollen, sowie die speziellen Regelungen des Jugendarbeitsschutzes, des Schwerbehindertenschutzes sowie des Mutterschutzes, die auf gesteigerte Gefahren für besonders schutzbedürftige Personengruppen reagieren. d) Recht des arbeitsrechtlichen Verfahrens Zum Arbeitsrecht zählt schliesslich das im Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) enthaltene Verfahrensrecht, das die allgemeinen prozessualen Vorschriften der Zivilprozessordnung teilweise durch spezielle Regelungen ersetzt und an die Besonderheiten des Arbeitsrechts anpasst. Gewährleistet wird der Rechtsschutz durch die mit einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern — je einem aus dem Kreis der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber — besetzten Arbeitsgerichte, die ebenfalls einen Berufsrichter und zwei ehrenamtliche Richter umfassenden Landesarbeitsgerichte und das in Erfurt ansässige Bundesarbeitsgericht, dessen Senate mit jeweils drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt sind. 3. Rechtsquellen Obwohl das Arbeitsrecht in der Wirtschaftsverfassung >>> Arbeitsrecht


Deckungsbeitragsrechnung - [s.a. Direkte Produkt Profitabilitätl Die Deckungsbeitragsrechnung ist ein auf Teilkosten basierendes Kostenrechnungssystem. Im Marketing findet sie insbesondere im Rahmen der Erfolgsrechnung (Absatzsegmentrechnung, Wirtschaftlichkeitsrechnung bezüglich einzelner Produkte) und der Preiskalkulation Anwendung. Bei diesem Kostenrechnungssystem werden die systemimmanenten Fehler der Vollkostenrechnung, d.h. die Proporti-onalisierung von Fixkosten und die Schlüsselung von Gemeinkosten, vermieden. Bei der Deckungsbeitragsrechnung nach Riebel (1994) werden einem Kalkulationsobjekt nur Kosten und Erlöse nach dem Identitätsprinzip zugeordnet, d.h. es werden nur solche Kosten und Erlöse zugeordnet, die den gleichen dispositiven Ursprung wie das Kalkulationsobjekt selbst haben (Einzelkosten, Einzelerlöse). Vom Gesamterlös werden dann stufenweise bestimmte Kosten abgezogen und so Deckungsbeiträge ermittelt. Die Deckungsbeiträge sagen aus, in welchem Maß die Kalkulationsobjekte zur Deckung der nicht verrechneten Kosten sowie zum Gewinn beitragen. Es entsteht so eine Hierarchie von Bezugsgrößen und Deckungsbeiträgen. Man kann z.B. Stück-, Artikel-, Auftrags-, Bezirks- und Umsatzbeiträge ermitteln. Als Beispiel ist der Einsatz der Deckungsbeitragsrechnung in der Absatzsegmentrechnung in Übersicht 27 dargestellt (vgl. Nie-schlag/Dichtl/Hörschgen, 1997, S. 970f.): Der Nettoumsatz abzüglich Skonto sowie Herstellkosten, die den einzelnen Artikeln zurechenbar sind, ergibt den Artikelbeitrag. Von diesen werden in weiteren Schritten jeweils die Kosten subtrahiert, die den Aufträgen und den Verkaufsbezirken eindeutig zurechenbar sind. Man ermittelt so den Auftragsbeitrag und den Bezirksbeitrag. Diese Größen geben insbesondere durch die Kumulierung der absoluten, innerhalb einer Periode erzielten Deckungsbeiträge im Vergleich mit den planmäßig zu erwirtschaftenden Deckungsbeiträgen wichtige Informationen. Sie sind wichtige Hilfsmittel bei der Beurteilung der Erfolgsträchtigkeit verschiedener Produkte/Artikel oder Absatzsegmente und bilden so eine Grundlage der Marfcefingplanung. Mit Hilfe der Deckungsbeitragsrechnung lassen sich weiterhin preis- und konditionspolitische Alternativen beurteilen, insbesondere durch die Ermittlung von relativen Preisuntergrenzen (Preisgrenzen). Teilweise werden die Deckungsbeiträge auch als Basis zur leistungsorientierten Entlohnung der Außendienstmitarbeiter herangezogen. siehe unter Teilkostenrechnung 1. Überblick. Unter D. versteht man ein System der Kostenrechnung , das die Mängel der Vollkostenrechnung (Kostenrechnungssysteme) zu vermeiden sucht und durch die Gegenüberstellung des Nettoerlöses (Erlös) eines Produktes einerseits und der ihm zurechenbaren Kosten andererseits gekennzeichnet ist. Je nachdem, welche (Teil-)Kosten dem einzelnen Produkt zugeordnet werden, unterscheidet man unterschiedliche Verfahren der D.:   -           D. auf der Basis variabler Kosten (Grenz-, proportionale Kosten; Kosten , Direct   Costing)   -           D. auf der Basis "relativer Einzelkosten" (nach Riebel). Entsprechend der Berücksichtigung von fixen Kosten (Kosten) bzw. Gemeinkosten >>> Deckungsbeitragsrechnung



22. 06. 2025

Devisen - Forderungen und Guthaben in fremder Währung. Devisenkurs; Sorten. Bezeichnung für Forderungen/Guthaben, die auf ausländische Währungseinheiten lauten. Gegenstand des Devisenhandels sind die Fremdwährungsguthaben auf Bankkonten. >>> Devisen


Aktienarten - (a) Man unterscheidet   Aktien nach verschiedenen Kriterien: (1) nach der Aufteilung des   Grundkapitals zwischen   Nennbetragsaktien und   Stückaktien; (2) nach formalen Kriterien und nach der wertpapierrechtlichen Übertragbarkeit zwischen   Inhaber-,   Namens- und   vinkulierten Namensaktien; (3) nach Inhalt und Ausgestaltung der verbrieften Mitgliedschaftsrechte zwischen   Stammund   Vorzugsaktien, >>> Aktienarten


Graphentheorie - Die Graphentheorie dient vor allem zur Beschreibung komplexer Systeme, bei denen die Zusammen­hangs- und Abhängigkeitsstrukturen nur schwer über Funktionen, Gleichungen und Ungleichungen ab­gebildet werden können. Dazu werden die Systemelemente durch Knoten und die Beziehungen zwi­schen den Systemelementen durch gerichtete oder angerichtete Kanten repräsentiert. Ein Hauptanwen­dungsgebiet der Graphentheorie sind die in der  Netzplantechnik verwendeten Modelle zur Beschrei­bung von Projekten und Prozessen. Siehe auch   Operations Research (mit Literaturangaben) . mathematische Disziplin, die in verschieden­sten Wissenschaften angewendet wird (Che­mie, Elektrotechnik, Soziologie >>> Graphentheorie



21. 06. 2025

Realkreditinstitute - Sammelbegriff für private Hypothekenbanken und öffentlich-rechtliche Grundkreditanstalten. Hauptaufgabe dieser Spezialbanken >>> Realkreditinstitute


Kalkulatorische Kosten - sind Kosten, denen kein Aufwand in derselben Höhe gegenübersteht. Während die Finanzbuchhaltung der Dokumentation und Rechnungslegung dient, steht für die Kostenrechnung die Substanzerhaltung im Vordergrund. Daher erfolgen die Abschreibungen in der Kostenrechnung auf Basis der Wiederbe­schaffungswerte und nicht auf Basis der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Dies führt dazu, dass die Kosten eine andere Höhe >>> Kalkulatorische Kosten


Absatz - Bankabsatz..., Vertrieb... 1. Verkauf von Gütern gegen Entgelt als Schlußphase des betrieblichen Leistungs­prozesses (Marketing). 2. Mengenmäßiges Verkaufsvolumen einer Unternehmung innerhalb einer Periode. Es kann in Stück- oder Volumen- bzw. Gewichtseinheiten erfaßt werden. Als Zielgröße für den Markterfolg (Marke­tingziele) weist der Absatz einige Nachtei- le auf: Er stimmt bei längeren Produk­tionslaufzeiten u.U. nicht mit dem Verkaufserfolg überein, weshalb z.B. im Investitionsgütermarketing häufig stattdessen das Auftragsvolumen als Ziel­größe verwendet wird. >>> Absatz



20. 06. 2025

Deutsche Bundesbank - Siehe auch: Bundesbank durch das Gesetz über die Deutsche Bundesbank vom 26.7.1957 errichtete Zentralbank der Bundesrepublik. Ist bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts mit Sitz in Frankfurt am Main. Organe der D. sind: 1. Zentralbankrat, zuständig für Währungs- und Kreditpolitik sowie Satzung der D., verfügt über Weisungsrecht gegenüber Direktorium und Vorständen der Landeszentralbanken ; 2. Direktorium, bestehend aus Präsident, Vizepräsident und fünf weiteren Mitgliedern, verantwortlich für >>> Deutsche Bundesbank


Kostenträgerrechnung - Dritte Stufe des internen Rechnungswesens bzw. der Kosten- und Erlösrechnung der Bank. Ordnet den Bankleistungen die durch ihre Erstellung und ihr Anbieten hervorgerufenen Kosten zu. Kalkulationsobjekt müssen jedoch nicht nur die einzelnen Bankleistungsarten sein, sondern es können auch Geschäftsstellen, -sparten, Konten oder Kunden sein. Die Bankkalkulation ermittelt die einzelnen Erfolgsbestandteile durch Poolmethode oder Schichtenbilanz. Weiterentwicklungen versuchen dies mittels Marktzinsmethode oder Standardeinzelkostenrechnung. an die  Kostenstellenrechnung anschliessender Teilbereich der Kostenrechnung, der der Berechnung der Kosten >>> Kostenträgerrechnung


E-Commerce - 1. Begriff Der Begriff E-Commerce (Electronic Commerce) wird in Wissenschaft und Praxis uneinheitlich ver­wendet, wobei sich bisher keine eindeutige und allgemein akzeptierte Definition herausgebildet hat. Als expliziter oder impliziter Bestandteil der zahlreichen, existierenden Definitionen stellt sich die In­anspruchnahme elektronischer Netze dar, um die Gestaltung von Geschäftsbeziehungen bzw. Transak­tionen zu realisieren. Dabei reicht der Umfang der Geschäftsprozesse von der ausschliesslichen Unterstützung von Handelsaktivitäten durch elektronische Netze über Electronic Shopping und der elektroni­schen Durchführung sämtlicher geschäftlicher Aktivitäten bis zur komplexen Vernetzung von Unter­nehmen und ihren Partnern (Wamser 2000, S. 27). Bei einer näheren Betrachtung kristallisieren sich zwei unterschiedliche Begriffsverständnisse heraus, die als Ansatzpunkte zur Abgrenzung des E-Commerce im engeren und weiteren Sinne dienen sollen. E-Commerce im engeren Sinne bezeichnet die elektronisch realisierte Anbahnung, Vereinbarung und Abwicklung von ökonomischen (Geschäfts-/Handels-)Transaktionen zwischen Wirtschaftssubjekten über Telekommunikations- bzw. Computernetzwerke. Grundsätzlich kann dabei zwischen absatzseiti­gem, d.h. dem elektronisch realisierten Verkauf von Unternehmensleistungen auf dem Absatzmarkt (Electronic Marketing), und beschaffungsseitigem Electronic Commerce im Sinne eines elektronisch re­alisierten Einkaufs von Leistungen auf dem Beschaffungsmarkt eines Unternehmens (Electronic Procurement) unterschieden werden. Electronic Commerce im engeren Sinne beschränkt sich aber nicht nur auf den eigentlichen Einkauf beziehungsweise Verkauf von Informationen, Produkten oder Dienstleistungen, sondern umfasst darüber hinaus auch alle elektronisch realisierten Aktivitäten sowie Informations- und Kommunikationsprozesse, die den Handel mit Informationen, Produkten und Dienst­leistungen für alle beteiligten Marktparteien in den einzelnen Transaktionsphasen unterstützen (Wam­ser 2000, S. 6 f.; Wirtz 2001, S. 33). Unter E-Commerce im weiteren Sinne werden alle Formen der elektronischen Geschäftsabwicklung über öffentliche und private Computer- bzw. Telekommunikations-Netze verstanden (Hermanns/Sauter 2001, S. 8). Das Anliegen dieser weiteren Begriffsauslegung besteht darin, die vielfältigen Nutzungs­möglichkeiten der neuen Technologien möglichst umfassend zu subsumieren. E-Commerce umfasst damit auch „die Unterstützung der verschiedenen unternehmensinternen oder -übergreifenden Wert­schöpfungsprozesse durch die innovative Nutzung von Computernetzwerken” (Wamser 2000, S. 7), wobei die Transaktionen innerhalb des Unternehmens (Intranet), zwischen Unternehmen (Extra­net) oder aber über öffentliche und private Netzwerke (z.B.   Internet) abgewickelt werden können (Hermanns/Sauter 2001, S. 17). E-Commerce ist dabei nicht auf bestimmte Unternehmensbereiche (z. B. Beschaffung, Vertrieb) oder Branchen (z. 13. Computer, Telekommunikation) beschränkt, son­dern stellt einen synonymen Begriff zum  E-Business dar und integriert damit zahlreiche ökonomische Anwendungsbereiche wie z.B.   Electronic Collaboration,   Electronic Banking,   Electronic Edu­cation,   Electronic Publishing oder   Electronic Retailing (Corsten 2003, S. 26f.; Hermanns/Sauter 2001, S. 8). 2. Eigenschaften des E-Commerce Obwohl E-Commerce wesentlich mehr als die Nutzung des Internets durch Unternehmen sein kann und auch — wie in der Begriffsklärung ausgeführt — über andere Netzwerke erfolgen kann, stellt das  In­ternet die wesentliche Basistechnologie des E-Commerce dar und trug massgeblich zu dessen zuneh­mender Bedeutung bei. Das Internet beschreibt im weiteren Sinne ein globales Netzwerk von Rechnern und Rechnerteilnetzwerken, die auf dem Übertragungsprotokoll   TCP/IP basieren, das eine standar­disierte, plattformunabhängige Kommunikation und damit die Verbindung von unterschiedlichsten Hardware- und Software-Konfigurationen ermöglicht. Zur fortschreitenden globalen Verbreitung des Internets trug neben der flächendeckenden Einführung des TCP/IP die Entwicklung des   World Wide Web (WWW) im Jahre 1992 bei, das aufgrund seiner grafischen Benutzeroberfläche die Möglichkeit bietet, Text, Grafiken sowie Video- und Audio-Applikationen mit hoher Qualität zu übermitteln. Das Internet bildet auch die technologische Basis für eine neue Marktplattform, den   elektronischen Markt (siehe   Markt, elektronischer und   Marktplatz, virtueller). Eine besondere Bedeutung ge­winnen in diesem Zusammenhang  Marktplatzbetreiber, die eine Integration und Bündelung von An­bietern und Nachfragern in bestimmten Branchen oder Produktsegmenten anstreben und im Wesentli­chen eine Informations- und Vermittlungsleistung anbieten, wie z.B. www.atradapro.de oder www.ebay.de. Die hieraus resultierende erhöhte Markttransparenz führt zu reduzierten Such-, Informa­tions- und Transaktionskosten und generiert damit eine erhöhte Effizienz des elektronischen Marktes (Wamser 2000, S. 20). Diese erhöhte Markttransparenz in Verbindung mit relativ geringen Marktzu­trittsbarrieren führt zu einer veränderten Wettbewerbssituation. Durch die   Ubiquität des Internets und die vielfältigen Möglichkeiten zum virtuellen, d.h. netzwerkbasierten Markteintritt — auch für kleine Unternehmen — wird die internationale Konkurrenz stärker, vor allem in Bereichen, in denen ein Grossteil des bisherigen Geschäfts elektronisch abgewickelt werden kann. Auf der anderen Seite ermöglicht E-Commerce aber auch neue Formen der unternehmensüber­greifenden Zusammenarbeit zur Stärkung der eigenen Wettbewerbsposition, wie z.B. die Bildung von Forschungs- und Entwicklungsgemeinschaften im Sinne des Simultaneous Engineering. Durch die Möglichkeiten der kontinuierlichen Marktpräsenz — 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, 365 Tage im Jahr —, der Schaffung neuer Angebote und der Bearbeitung neuer Kundensegmente über die bisheri­gen geographischen Grenzen hinaus kann zudem das Absatzpotenzial gesteigert und neue Märkte er­schlossen werden. Auch für den Konsumenten erschliesst sich ein globales, jederzeit verfügbares, von Standorten und Ladenschlusszeiten unabhängiges Angebot mit einer Vielzahl an Alternativen, aus de­nen er die für ihn passendste auswählen kann. E-Commerce kann aber auch zu Veränderungen in der Wertschäpfungsstruktur führen. Betrachtet man den klassischen Zweistufenvertrieb über Gross- und Einzelhandel, so können die Unternehmen/Hersteller durch eigene E-Commerce-Anwendungen Han­delsfunktionen übernehmen oder in Teilen auslagern. Dabei lassen sich die Phänomene der  Interme­diation und  Disintermediation unterscheiden, die nicht nur eine Neuorganisation der Wert­schöpfungsstrukturen bewirken, sondern sowohl Hersteller als auch Handelsunternehmen vor die Heraus­forderung stellen, profitable Positionen in der Wertschöpfungskette zu besetzen (Wamser 2000, S. 24). 3. Markt- und Transaktionsbereiche >>> E-Commerce



19. 06. 2025

Wertpapierbörse - Amtlicher Markt für Wertpapiere, auf dem vereidigte Makler (Kursmakler) während der Börsenstunden (Montag bis Freitag 11.30 bis 13.30 Uhr) die Kurse feststellen, >>> Wertpapierbörse


Opportunitätskosten - Opportunitycosts. Auch: alternative, Alternativkosten. Die Kosten, >>> Opportunitätskosten


WTO - Abkürzung für Welthandelsorganisation, World Trade Organization. Trat als neue multilaterale Institution 1995 an die Stelle des GATT. Nach weitgehender Liberalisierung der Warenmörkte ist durch den Vertrag für Finanzdienstkismngen der rechliche Rahmen für Liberalisierungen im Bereich der Finanzdienstleistungen geschaffen worden. Das Abkommen sieht u. a. erleichterten Zugang von Banken, Kapitalanlagegesellschaften und Versicherungen zu den jeweiligen Finanzdienstleistungsmörkten der Mitgliedstaaten der WTO vor. Es regelt u. a. Fragen der zulössigen Höhe der Beteiligungen an auslöndischen Unternehmen und die Zahl möglicher Bankniederlassungen. Abk. für World Trade Organization; aus dem  GATT 1995 hervorgegangene Institution zur Öffnung der Märkte und Steigerung des Welthandels mit Sitz in Genf. Internetadresse: www.wto.org >>> WTO