Inhaltsübersicht
I. Grundbegriffe
und Erfolgsmaßstäbe
II. Erfolgswirksame
Randbedingungen
III. Unmittelbare
Aktionsparameter
IV. Mittelbare
Aktionsparameter
V. Neue
Tendenzen im Vorschlags- und Verbesserungswesen
I. Grundbegriffe und
Erfolgsmaßstäbe
Traditionellerweise wird in der BWL, Wirtschaftspraxis und in
Rechtstexten am häufigsten der Begriff »Betriebliches Vorschlagswesen« (BVW)
verwendet. Mit dem hier synonym benutzten Terminus »Vorschlags- und
Verbesserungswesen« (VVW) wird zum einen signalisiert, dass es nicht nur auf
Vorschläge ankommt, sondern letztlich echte Verbesserungen das Ziel der
entsprechenden Aktivitäten sein sollen. Zum anderen lässt die Bezeichnung »VVW«
die Möglichkeit offen, auf Neuentwicklungen über das traditionelle BVW hinaus
einzugehen.
Unter dem BVW (vgl. Höckel, G.
1964; Bessoth, R.
1975; Brinknmann,
E./Heidack, C. 1987; Brinkmann, E.
P. 1992; DIB, 1993;
Thom, N.
2003; Merz,
E./Biehler, B. 1994) wird eine betriebliche Einrichtung verstanden,
die auf die Förderung, Prüfung, Anerkennung und Verwirklichung von Verbesserungsvorschlägen (VV) der
Arbeitnehmer ausgerichtet ist. Ein VV soll folgende Merkmale aufweisen (vgl. u.a. Heidack, C.
1992; Thom, N.
2003):
-
Er soll eine Lösung zur Verbesserung eines
gegenwärtigen betrieblichen Zustandes enthalten und beschreiben, was
verbesserungsbedürftig ist und wie die Verbesserung vorgenommen werden kann
(Konkretheit und Konstruktivität).
-
Er muss zumindest für den vorgesehenen betrieblichen
Anwendungsbereich eine nutzbringende (z.B. rentable, produktive,
sicherheitsverbessernde, umweltschützende, imagesteigernde) Neuerung
darstellen (Anwendungsneuheit und Nützlichkeit).
-
Er wird i.d.R. nur dann materiell anerkannt
(prämiiert), wenn er nicht unmittelbares Arbeitsergebnis der zugewiesenen
dienstlichen Tätigkeit (Stellenaufgabe) ist, sondern eine über den Rahmen des
Arbeitsvertrages hinausgehende freiwillige Leistung darstellt
(Prämiierungsfähigkeit als Sonderleistung).
Inhaltlich kann sich ein VV auf alle Bereiche der
Leistungserstellung, der Leistungsverwertung, auf die Aspekte der
Unfallverhütung, des Umweltschutzes und auf alle menschorientierten Dimensionen
in Betrieben beziehen. Es sind daher kein Funktionsbereich und kein
Produktionsfaktor von VV seitens der Arbeitnehmer ausgeschlossen. Grenzen
finden sich allerdings dort, wo andere Institutionen gemäß der Unternehmens-
und Betriebsverfassung (z.B. Aufsichtsrat, Vorstand, Betriebsrat) originäre und
nicht delegierbare Rechte haben (zu den Grenzen Nowak, H.
1977).
Durch das deutsche Gesetz über Arbeitnehmererfindungen vom
25.07.1957 (zuletzt geändert am 04.09.1967) wird der technische VV erfasst (§
3). Darunter versteht man einen Vorschlag, der einerseits nicht in Form eines
Patents oder Gebrauchsmusters geschützt werden kann, andererseits jedoch »? den
internen Stand der Technik im jeweiligen Unternehmen bereichert, somit
zumindest unternehmensbezogen relativ neu, fortschrittlich und gewerblich
verwertbar ist« (Schwab, B.
1991, S. 9). Durch das o.g. Gesetz wird dann der Anspruch des Arbeitnehmers
gegenüber seinem Arbeitgeber auf angemessene Vergütung geregelt, sobald der
Arbeitgeber den technischen VV verwertet (s.a. Krauß, E.-F.
1977).
Mit der Einrichtung eines BVW werden meist mehrere Ziele verfolgt: Rationalisierung i.S.v.
Wirtschaftlichkeitsverbesserung und Produktivitätssteigerung, Arbeitserleichterung und Erhöhung der Arbeitssicherheit, Motivation und Entwicklung der Arbeitnehmer sowie permanente
Innovationen in kleinen Schritten. Für die Kontrolle der Zielerreichung eignen
sich diverse Kennzahlen (z.B.
Durchlaufzeitverkürzung in Produktionsprozessen), die sich auf den konkreten
Inhalt eines Verbesserungsvorschlages beziehen. Zur Beurteilung des Erfolgs der
gesamten Institution BVW werden spezielle Kennzahlen, so insb. die Beteiligungsquote (Anteil der
eingereichten VV pro 1.000 Teilnahmeberechtigten) und die Annahmequote (Anteil der angenommenen an den eingereichten VV),
herangezogen.
Erfolgsmaßstäbe gibt es in betriebsgrößen- und
branchenbezogenen, nationalen und internationalen Statistiken. Für den
deutschsprachigen Raum werden BVW-Statistiken erarbeitet u.a. vom Deutschen Institut für Betriebswirtschaft
e.V. (DIB), Frankfurt am Main, von der Arbeitsgemeinschaft
Ideenmanagement im Österreichischen Produktivitäts- und
Wirtschaftlichkeits-Zentrum (ÖPWZ), Wien, von der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft Vorschlagswesen und Ideenmanagement
(SAV), Zürich. Da die Abgrenzungskriterien für VV in verschiedenen Sprach-
und Rechtsräumen variieren, sei vor einer unkritischen Verwendung von
internationalen BVW-Statistiken gewarnt. Insb. in Japan herrschen stark
unterschiedliche Merkmale (außer-, innerbetrieblich, definitorisch), die einen
unmittelbaren Vergleich z.B. mit deutschen Kennzahlen wenig sinnvoll erscheinen
lassen.
II. Erfolgswirksame
Randbedingungen
Die mögliche Ausprägung der Erfolgsmaßstäbe wird beeinflusst
von den herrschenden Randbedingungen sowie von mittelbaren und unmittelbaren
Aktionsparametern des Managements.
Unter den Randbedingungen haben sich vor allem Umsystem-,
Betriebs- und Betriebsmitgliedermerkmale als einflussreich erwiesen. Es ist
offensichtlich, dass Unternehmen, die sich in konkurrenzintensiven Umwelten behaupten müssen, günstige
Voraussetzungen für ein leistungsfähiges BVW bzw. VVW haben. Z.B. weisen
Betriebe aus den hart umkämpften Branchen Automobilindustrie und entsprechende
Zulieferer sowie aus der Elektroindustrie eine durchschnittlich deutlich höhere
Beteiligungsquote auf als Verwaltungsbetriebe (Behörden) mit Monopolcharakter.
Bei den erfolgsrelevanten Betriebsmitgliedermerkmalen
hat sich die BVW-Forschung seit Jahrzehnten auf drei typische Barrieren konzentriert, die nach wie vor einer
selbstverständlichen und kontinuierlichen Einreichung von VV durch alle
Arbeitnehmer entgegenstehen. Es handelt sich um die Fähigkeits-, Willens- und
Risikobarrieren (Ganz, D.
1962; Losse, K.
H./Thom, N. 1977; Bumann, A.
1991; Steih, M.
1995). Fähigkeitsbarrieren entstehen
durch Kritik- und Einfallslosigkeit sowie durch Artikulationsschwierigkeiten. Willensbarrieren haben drei Hauptgründe:
(1) Gleichgültigkeit gegenüber dem Betriebsgeschehen (geringe Identifikation
mit Arbeitsprozessen), (2) Ressentiments gegenüber dem Arbeitgeber (z.B.
Ausbeutungsfurcht, Misstrauen aufgrund von erlebtem »Ideendiebstahl«) und (3)
Änderungswiderstand. Letzterer äußert sich vor allem in der mangelnden
Bereitschaft, VV unvoreingenommen zu prüfen und an ihrer schnellen Realisierung
mitzuwirken. Die Risikobarrieren
manifestieren sich in der Furcht potenzieller Einreicher vor materiellen
Nachteilen aus VV (z.B. Einkommensreduktion, Versetzung, Arbeitsplatzverlust)
und in der Furcht vor ideellen Nachteilen aus VV.
Die im Weiteren anzusprechenden Aktionsparameter
(Handlungsgrößen) sollen dazu beitragen, die erwähnten Barrieren des
Nicht-Könnens, -Wollens und -Wagens zu überwinden und bei mittel- bis
langfristig gegebenen Umsystem- und Betriebsmerkmalen den bestmöglichen
Erfolgsgrad des BVW anzustreben. Aus der praktischen Erfahrung und der
empirischen Forschung ergibt sich, dass die nachstehend behandelten Aktionsparameter
(Gestaltungsinstrumente) den Erfolg des BVW besonders stark beeinflussen
können.
III. Unmittelbare
Aktionsparameter
1. Werbung
Alle Arbeitnehmer sollten über die Funktionsweise des BVW
informiert (Aufklärung, Transparenz) und zur aktiven Beteiligung angeregt
(Motivierung) werden. Der Beteiligungsappell darf allerdings nicht so zwingend
kommuniziert werden, dass sich Nichtteilnehmer diskriminiert fühlen müssten. Je
mehr Medien für die innerbetriebliche Werbung genutzt werden, umso
wahrscheinlicher ist der Erfolg. Zu denken ist an zielgruppengerechte
schriftliche, mündliche und bildliche Informationen, z.B.: Broschüren,
Mitarbeitergespräche, Betriebsversammlungen, Besprechungen, Plakate,
Ausstellungen von durchgeführten VV, Tonbildschauen und Videos. Eine häufige
Werbung scheint bessere Erfolge zu bewirken als sporadische Schwerpunktaktionen
(Thom, N.
2003).
2. Anreizsysteme
Anreizsysteme können materielle und immaterielle Komponenten
umfassen. Im materiellen Anreizsystem des traditionellen BVW wird zunächst
danach unterschieden, ob es sich um VV mit quantifizierbarem Nutzen handelt
oder nicht.
Bei VV mit
quantifizierbarem Nutzen muss zunächst über den Prämiensatz entschieden
werden, d.h. die prozentuale Beteiligung des Einreichers an der errechenbaren
Jahresersparnis (abzüglich der VV-Durchführungskosten). Die Höhe ist umstritten
(Forderungen schwanken häufig zwischen 20% und 50%). Es gibt Stimmen aus der
Praxis, die nahe legen, den Fokus des Arbeitnehmerinteresses nicht (zu stark)
auf diesen materiellen Aspekt zu legen. Die Ideenproduktion verlagere sich
sonst vom Interesse an der Sache (der Wirkung des VV) zum Interesse an der
Belohnung. Es entstünde eine Art »Belohnungssucht«. Laut Sprenger (Sprenger, R.
K. 1993, S. 21) ist zu befürchten, dass Arbeitnehmer zu
»Dauerpatienten am Prämientropf« werden. Dem ist entgegenzuhalten, dass es sich
bei VV-Prämien um eine Belohnung für
eine kreative Leistung handelt, die der allg. Entwicklung zur stärkeren
Belohnung des Leistungsaspektes in betrieblichen Anreizsystemen entspricht.
Außerdem stellt sich bei sehr erfolgreichen gewerblichen Verwertungen von VV
oder bei einer hohen innerbetrieblichen Erfolgswirksamkeit die Frage der Verteilungsgerechtigkeit.
Eine weitere Gestaltungsaufgabe liegt in der Festlegung oder
Offenlassung von Mindest- und
Höchstprämien. Eine Untergrenze in Währungseinheiten soll verhindern, dass
der Eindruck entstehen kann, der Arbeitnehmer werde Empfänger eines
»Trinkgeldes«. Unterhalb dieser Mindestgrenze werden Belohnungen in Sachform
(z.B. Bücher) bevorzugt. Angesichts spektakulärer Höchstprämien (z.B. in
Deutschland fast 600.000 DM im Jahre 1993) fragen sich einige Arbeitgeber, ob
ein bestimmter Geldbetrag als Obergrenze festgelegt werden soll. Rein
betriebswirtschaftlich lässt sich hierfür keine sinnvolle Limitierung finden.
Das Unternehmen profitiert immer in mindestens gleicher Höhe wie der
Einreicher, i.d.R. erlangt es einen vielfachen Vorteil in Relation zur
Prämiensumme, die dem Arbeitnehmer ausgezahlt wird. Betriebswirtschaftlicher
Logik entspricht der Gedanke, nach Ablauf des ersten VV-Nutzungsjahres eine
Nachprämiierung vorzunehmen, und zwar auf der Basis von tatsächlich erzielten
Ersparnissen über die gesamte Nutzungsdauer eines VV in unveränderter Form.
Kontrovers diskutiert wird auch die Frage der Festlegung von Korrekturfaktoren (z.B. Multiplikationen
des Prämienwertes mit 0,5 oder 1,5), die sich sowohl auf die Person des
VV-Einreichers als auch auf den VV als solchen beziehen können.
Betriebswirtschaftlich ist folgende Argumentation nachvollziehbar: Maßgebend
für die Vergütung des VV sei der zu erwartende Nutzen. Bei der Bewertung dürfe
es daher keine Rolle spielen, wer Autor eines VV sei. Es ist jedoch nicht von
der Hand zu weisen, dass es aufgrund der organisatorischen Eingliederung (Art
der Aufgabe, Stellung im inner- und überbetrieblichen Informationsfluss)
unterschiedlich gute Chancen zur Ideenfindung bei sonst gleichen
Voraussetzungen bezüglich Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit geben
kann. Bei sachbezogenen Korrekturfaktoren werden meistens die Kriterien
»Originalität« und »Reife/Brauchbarkeit« herangezogen.
VV mit nicht
quantifizierbarem Nutzen machen im deutschsprachigen Raum die Mehrheit aus.
Dafür müssen spezielle Bewertungsverfahren entwickelt werden, in denen mehrere
Kriterien in ausgewogener Weise gleichzeitig zu berücksichtigen sind. Hierzu
zählen: (1) der geschätzte Nutzen für den Betrieb, (2) der Fleiß, die Mühe, das
Engagement des/der Vorschlagenden, (3) die Originalität (der Neuigkeitsgehalt)
seines/ihres VV, (4) die Vergleichbarkeit mit bereits prämiierten VV, um das
Prinzip der »relativen Gerechtigkeit« zu wahren, sowie (5) die Werbewirksamkeit
und Anreizwirkung für potenzielle BVW-Teilnehmer. Den Erfüllungsgrad derartiger
Kriterien bewertet die zuständige Stelle in Punkten, und diesen Scorings wird
ein bestimmter Geldbetrag zugeordnet. Daraus ergibt sich die Prämie für den
Einreicher.
Besondere Bedeutung kommt bei der Prämiierung der möglichen Anwendungshäufigkeit eines VV innerhalb
der Wirtschaftseinheit (Betrieb, Unternehmen, Konzern etc.) zu.
Unfallverhütungs- und Umweltschutz-VV nehmen insofern häufig eine
Sonderstellung ein, als für sie besondere Bewertungssysteme konzipiert werden
und bei ihnen der Bewertungsvorgang oft beschleunigt verläuft.
Mit Geld- und Sachprämien wird man sicherlich nicht alle
Bedürfnisse befriedigen und allein zur Zufriedenheit beitragen können, obgleich
mit der Prämienzahlung immer auch eine Anerkennung für erbrachte
Sonderleistungen verbunden ist.
Das Bedürfnis nach Anerkennung
kann weiterhin durch verschiedene immaterielle
Anreize (Anerkennungsschreiben, Urkunden, Plaketten, Medaillen etc.)
befriedigt werden. Auch die Nennung von erfolgreichen VV-Einreichern in Werks-
bzw. Personalzeitschriften oder in Betriebsversammlungen wirkt als Anreiz.
Zweifellos erhält ein VV-Einreicher eine besondere Anerkennung dadurch, dass
sein VV tatsächlich und so schnell wie möglich eingeführt wird. Wenn ein
BVW-Teilnehmer über seine Belobigung und die Realisierung seines VV hinaus eine
Förderung in seiner persönlichen Entwicklung im Berufsleben erfährt, so ist
dies ein weiterer wichtiger Anreiz (Grochla,
E./Thom, N. 1980). Ein voll entwickeltes Gesamtkonzept kann flexibel
i.S. des Cafeteria-Ansatzes gestaltet
werden (mit zusätzlichen Komponenten wie Reisen, Freizeitangeboten etc.)
3. Organisation
Wird das BVW als eine Daueraufgabe verstanden, so ist durch
ihre organisatorische Gestaltung ein Effizienzvorteil zu erwarten.
a) Ablauforganisatorische Aspekte
Die Ablauforganisation erstreckt sich auf die betrieblichen
Prozessphänomene; sie regelt die raum-zeitlichen Arbeits- und
Bewegungsvorgänge. Im VVW bedürfen vor allem die Vorschlagswege, -formen und
-bearbeitung einer ablauforganisatorischen Regelung. Effizient sind diese
Regelungen, wenn sie einen breiten Zustrom von VV fördern sowie zur Minimierung
der Prozessdauer zwischen VV-Abgabe und Ideenrealisierung unter Beachtung der
Zufriedenheit aller Prozessbeteiligten beitragen.
(1) Der Einreichungsweg
Der Dienstweg kann bei einer innovationsförderlichen
Unternehmenskultur als der ideale Einreichungsweg gelten. Der Ideenträger
spricht zuerst mit seinem Vorgesetzten über Inhalt und Form des potenziellen VV
(s.a. das Vorgesetztenmodell bei Urban, C.
1994 und Vonlanthen,
J.-M. 1995). Angesichts der realen Kontextfaktoren in vielen
Betrieben, die nicht immer die vertrauensvolle Zusammenarbeit und Förderung
neuer Ideen begünstigen, wird man einem Vorschlagswilligen mehrere
Einreichungswege zur freien Auswahl überlassen, z.B. den Dienstweg, die direkte
Abgabe beim BVW-Beauftragten, bei einem Mitglied der Prüfungs- und
Bewertungskommission, beim Betriebsrat, bei der Personalabteilung etc.
(2) Die Vorschlagsform
Vielfach vorhandene Risikobarrieren sprechen einerseits
dafür, den VV-Einreichern die Option auf Anonymitätswahrung
einzuräumen. Andererseits kann in einer starken Inanspruchnahme des
Anonymitätsschutzes ein Indikator für eine wenig innovationsförderliche
Unternehmenskultur gesehen werden. Letztlich wird diese Rahmengröße zu
verbessern sein, denn die namenlose Vorschlagsbearbeitung ist nur eine
Notlösung (Krafft, W.
1966).
Besonders in Großunternehmen findet in letzter Zeit eine Idee
immer mehr Anhänger, die auf eine Kombination zentraler und dezentraler
Einreichung und Bearbeitung hinausläuft (vgl. Schlotfeldt,
W. 1990): Für bereichsinterne Verbesserungen wird die Dezentralisierung des BVW bevorzugt. VV
werden in diesem Fall beim direkten Vorgesetzten eingereicht. Letzterer kann
eine Art Patenschaft für die eingereichte Idee übernehmen und hat die
Kompetenz, direkt vor Ort über deren Förderungswürdigkeit und Umsetzbarkeit zu
urteilen (schnelles Feedback und rasche dezentrale Ideenrealisierung). Allein
für bereichsübergreifende VV ist nach diesem Konzept eine Zentralisierung der VV-Bearbeitung vorgesehen, um das synergetische
Potenzial dieser VV auszuschöpfen.
Es hat sich als beteiligungsförderlich erwiesen, wenn kein Schriftzwang für die VV-Einreichung
besteht. Die mündliche Abgabe wird nicht nur aufgrund von
Ausdrucksschwierigkeiten vielfach bevorzugt. Häufig möchten sich Ideenträger
zunächst absichern durch die mündliche Frage, ob ihr VV überhaupt brauchbar
erscheine oder in welcher Richtung weitere Denkarbeit angebracht sei.
(3) Vorschlagsbearbeitung
Eine wesentliche Entlastung in der administrativen
Bearbeitung von VV kann durch eine spezielle
Software erfolgen (vgl. den Überblick in Personalwirtschaft 1994, H. 8, S. 21).
b) Aufbauorganisatorische Aspekte
Die Bestimmung der Aufgabenträger sowie die Festlegung ihrer
Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung sind Gegenstand aufbauorganisatorischer
Regelungen im BVW.
(1) Die Führungskräfte
Zu den Aufgaben der obersten Führungskräfte zählen vor allem
die Aushandlung und Unterzeichnung der BVW-Betriebsvereinbarung,
die regelmäßige Effizienzkontrolle, die Verbreitung
der VVW-Idee bei geeigneten innerbetrieblichen Kommunikationsgelegenheiten.
Sie haben auch eine wichtige Funktion im Rahmen des Anreizsystems (z.B. als Anerkennungsgeber) und bei der Überwindung
von Änderungswiderständen. Ein überdurchschnittliches Engagement des
Topmanagements wird seine Wirkung auf die in der Hierarchie nachfolgenden
Führungskräfte nicht verfehlen.
(2) Der Betriebsrat
Auf der Basis empirischer Studien (vgl. Thom, N.
2003) ist davon auszugehen, dass Betriebsräte dem BVW vorwiegend mit einer
positiven Einstellung begegnen. Allerdings wird von ihnen vielfach keine
Promotorenrolle für die Verbreitung der Idee und die Steigerung des BVW-Erfolgs
übernommen. Zu den häufig von Betriebsräten kritisierten Schwachstellen des
traditionellen BVW gehören (1) zu lange Begutachtungszeiten, (2) Überlastung
und mangelnde Qualifikation der Gutachter und (3) die Prämienpolitik.
(3) Der BVW-Beauftragte
Mithilfe neuzeitlicher Hard- und Softwareausstattung kann ein
BVW-Beauftragter heute z.B. 700 VV pro Jahr bearbeiten. Zu den Hauptaufgaben dieser Person gehören die
Sammlung der VV und ihre Zuleitung zu weiteren Prüfungs-, Bewertungs- und
Realisierungsprozessen, ferner die Beratung der Ideenträger, Planung,
Durchführung und Erfolgskontrolle der BVW-Werbung, Erstellung der
BVW-Statistik, Überwachung der Einhaltung der BVW-Betriebsvereinbarungen sowie
aller Rechtsvorschriften. Diese Aufgaben kann der Beauftragte nur dann
wirkungsvoll erfüllen, wenn ihm umfassende Informationsrechte,
Beauftragungskompetenzen (z.B. zur Gutachtenanfertigung, Erprobung), unmittelbare
Berichtsmöglichkeiten (in der Kommission, bei der Unternehmensleitung etc.)
eingeräumt werden. Für seine fachliche und hierarchische Einordnung in die
betriebliche Organisationsstruktur empfiehlt sich die Beachtung der Prinzipien
»Interessen-Neutralität«, »Unabhängigkeit« sowie »optimale Distanz zu
Einreichern und Annehmern von VV« (ausführlicher Thom, N.
2003).
(4) Der Fachgutachter
Wenn der BVW-Beauftragte geprüft hat, welche Stelle vom
Problem des VV im Betrieb betroffen ist und welche Stelle fachlich und formal
Kompetenzen aufweist, ist zugleich der Kreis möglicher Fachgutachter eingeengt.
Der BVW-Beauftragte kann grundsätzlich jede Stelle, die ihm in der Lage zu sein
scheint, ein fachlich kompetentes Urteil über einen VV zu formulieren, mit der
Anfertigung eines Gutachtens nach festgelegten Beurteilungskriterien
beauftragen. Die Einstellung und Arbeitsweise dieser Gutachter hat einen
entscheidenden Einfluss auf die Bearbeitungsdauer sowie auf die Annahmequote.
(5) Die Prüfungs- und Bewertungskommission
Diese Kommission überprüft das/die Gutachten, kontrolliert
die Abgrenzung des VV zu den eindeutigen Stellenaufgaben des VV-Einreichers,
beschließt die Annahme oder Ablehnung eines VV (einschl. entsprechende
Anreize). Die Tendenz geht dahin, Vertretern der Arbeitnehmer (Betriebsräte) in
erheblichem Umfang (bis zur Parität) Einsatz in dieser Kommission zu gewähren.
(6) Generelle organisatorische
Gestaltungsprinzipien
Jede BVW-Organisation ist auf die im Einzelfall gegebene
betriebliche Situation (Größe, Branche, vorhandene Betriebsorganisation,
erwartete BVW-Effizienz usw.) zuzuschneiden. Die Personalausstattung des BVW kann der Betriebsgröße entsprechend auf
ein Minimum reduziert werden. Die BVW-Organisation muss auf jeden Fall
überschaubar bleiben. Jedem Arbeitnehmer sollen die wichtigsten Ablaufschritte
und die beteiligten Stellen bekannt sein. Der Gestaltungsspielraum für die
BVW-Organisation ist groß, einer Bürokratisierung ist jederzeit entgegenzuwirken.
4. Gruppenvorschlagswesen
Für die Zulassung von spontanen Einreichergruppen und die
Einrichtung eines organisierten Gruppenvorschlagswesens werden viele gewichtige
Gründe angeführt (Krafft, W.
1966; Bumann, A.
1991).
So wird z.B. die Problemsuche durch die Beteiligung mehrerer
Personen intensiviert, und Fehler bei der Problemanalyse werden durch den
unmittelbaren Kontakt und die
gegenseitige Kritikfähigkeit der
Gruppenmitglieder schneller entdeckt, sofern diese nicht einem
kreativitätsfeindlichen Konformitätsdruck
ausgesetzt sind. Eine Gruppe kann als Informationspool angesehen werden, in dem
der Informationsvorrat der einzelnen Mitglieder einmündet. Oft bleibt es nicht
bei der Addition des Wissens, sondern es kommt zu neuen
Informationsverknüpfungen, insb. bei Gruppenmitgliedern mit unterschiedlichem
Ausbildungs- und Erfahrungshintergrund. Ferner entsteht in Gruppen selbst
häufig ein Wettbewerbsgeist, der zur
Intensivierung der Suchaktivitäten führt.
In Bezug auf das VVW deuten die empirischen Befunde darauf
hin, dass durch Gruppenarbeit die Chance vergrößert wird, besser durchdachte VV
zu erhalten, die Fähigkeits-, Willens- und Risikobarrieren leichter zu
überwinden und damit letztlich eine höhere Beteiligungsquote und positive
Auswirkungen auf das Betriebsklima feststellen zu können (vgl. Thom, N.
2003).
Im konkreten Fall haben die Betriebe Gestaltungsentscheide darüber zu treffen, wie die Gruppen
zusammenzusetzen sind, ob für sie Schulungsmaßnahmen vorzusehen sind, wie die
konkrete Gruppenarbeit ablaufen soll, wo und wie die Ergebnisse der Gruppenarbeit
präsentiert werden und wie die Anerkennung, Honorierung und Realisierung der VV
aus Gruppenarbeit erfolgen soll. Weiterhin ist das Verhältnis des VVW zu sog. Qualitätszirkeln zu klären. In den
meisten Fällen wird man davon ausgehen können, dass das BVW und die
Qualitätszirkel andere Bereiche des innerbetrieblichen Ideenpotenzials
erschließen.
IV. Mittelbare
Aktionsparameter
Die erwähnten Erfolgsmaßstäbe können nur dann befriedigend
erfüllt werden, und die drei Barrieren lassen sich nur dann überwinden, wenn
das VVW als ernst zu nehmender Gestaltungsbereich der Betriebsführung
verstanden wird. Neben den ausführlicher behandelten unmittelbaren
Handlungsgrößen (s. III.) ist noch ein zumindest kurzer Hinweis auf die
mittelbaren Aktionsparameter (aus der Sicht des VVW) notwendig.
Die Einordnung des VVW in das betriebliche Ziel- und Strategiesystem sollte für die Arbeitnehmer verständlich gemacht
werden. Generelle Bereiche für Verbesserungsmöglichkeiten lassen sich in
Mitarbeiter- und Zielvereinbarungsgesprächen
verdeutlichen. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang, dass die
Unternehmungsziele (und damit auch die Verbesserungsbereiche) den Individuen in
konkreter Form kommuniziert werden. Nur dann ist ein entsprechendes Engagement
über das Zielerreichungsinstrument VVW zu erwarten.
Auch von den Organisationsstrukturen
geht eine Wirkung auf die Entwicklungsmöglichkeiten für ein VVW aus. In stark
zentralisierten Strukturen, die zugleich durch einen hohen Spezialisierungsgrad
gekennzeichnet sind, erscheinen i.A. ungünstigere Voraussetzungen gegeben zu
sein als in einem organisatorischen Umfeld, das durch Delegation von
Entscheidungskompetenzen und breiter definierten Aufgabenfeldern für die
Betriebsmitglieder charakterisiert ist.
Nicht zuletzt darf auch ein Einfluss des Führungsstils (vgl.
u.a. Nütten,
I./Sauermann, P. 1988) vermutet werden. In einem autoritären Umfeld
wirkt ein VVW wie ein Fremdkörper oder bestenfalls wie ein Feigenblatt. VV
werden erleichtert, wenn einen unkonventionelle Kommunikation zwischen Mitarbeitern und Führungskräften sowie über
mehrere Hierarchiestufen hinweg möglich ist. Letztlich ist der Führungsstil der
Ausdruck einer bestimmten Unternehmenskultur, also der Gesamtheit von Normen,
Wertvorstellungen und Denkhaltungen, die das Verhalten der Angehörigen aller
Hierarchiestufen und somit das Erscheinungsbild eines Unternehmens prägen.
Unternehmenskultur manifestiert sich damit in der Art und Weise, wie ein
Unternehmen Probleme erkennt, bearbeitet und löst. Dadurch wird auch die Art
der Problemlösung über ein VVW geprägt.
V. Neue Tendenzen im
Vorschlags- und Verbesserungswesen
Die Weiterentwicklung des VVW setzt zum einen an konkreten Schwachstellen an, zum anderen werden
grundsätzlichere Änderungen (s.u.) ins Auge gefasst. Aufgrund einer Befragung
bei 80 Institutionen (Thom,
N./Vonlanthen, J.-M. 1994; Vonlanthen,
J.-M. 1995) können folgende Absichten hinsichtlich der
Weiterentwicklung des BVW hervorgehoben werden: (1) Die verstärkte Anwendung
außerhalb der Produktion/Technik, (2) das Bestreben, vermehrt Anregungen aus
dem eigenen Arbeitsbereich zuzulassen, wenn es sich dabei um eine
Sonderleistung des Einreichers handelt, (3) die Integration des BVW in ein
umfassenderes Konzept (z.B. Ideen- oder Innovationsmanagement),
(4) den Vorschlagenden die Möglichkeit geben, selbst Expertenrat einzuholen, (5)
die Weiterentwicklung vom punktuellen BVW zum kontinuierlichen Verbesserungsprozess (eine Art europäischem KAIZEN, Imai, M.
1993), (6) die Einrichtung bereichs- und hierarchieübergreifender Gruppen, (7)
die Teilnahmeberechtigung und bewusste Einbeziehung der Führungskräfte, (8) die
Möglichkeit der VV-Einreichung über den Vorgesetzten, der idealerweise eine
Coach-Rolle übernimmt (Frey,
D./Schmook, R. 1995), (9) sogar eine Prämienbeteiligung von
Vorgesetzten der VV-Einreicher, (10) der Verzicht auf Anonymität, (11) die
einfallsreichere Belohnung der BVW-Gutachter und (12) insgesamt eine
Erweiterung des Instrumentariums im BVW-Anreizsystem mit Betonung auf
immateriellen und gemischt materiell-immateriellen Belohnungsformen.
Die grundsätzliche
Änderung geht in Richtung auf einen wesentlich stärkeren Einbezug der
Vorgesetzten in das BVW (s.a. Urban, C.
1994). Die Stelle des BVW-Beauftragten wird dementsprechend zu einer Koordinationsstelle
umgewandelt, in der nurmehr ausgewählte Aufgaben zentral wahrzunehmen sind wie
z.B. Abstimmungsfragen bei bereichsfremden Verbesserungen mit der Betreuung und
Fortentwicklung des gesamten VVW oder mit der zentralen Registratur und
Auswertung der eingegangenen Mitarbeiterinitiativen (Ideenbankgestaltung und
-verwaltung).
Wenn das VVW seine Wirkung als Instrument zur basisgetragenen
Verbesserung und Innovation in kleinen, aber kontinuierlichen Schritten zur
Entfaltung bringen soll, dann muss es professionell geführt werden. Auf die
Aus- und Weiterbildung der VVW-Verantwortlichen (s.a. III.3.b) ist daher
zukünftig verstärkt Wert zu legen. In den letzten Jahren hat sich für das VVW
immer stärker die Bezeichnung „ Ideenmanagement “ durchgesetzt (vgl. u.a. Thom, N.
2003).
Literatur:
Bessoth, R. : Leistungsfähigkeit
des Betrieblichen Vorschlagswesens, Göttingen 1975
Brinkmann, E./Heidack, C. :
Unternehmenssicherung durch Ideenmanagement, Bd. 1, 2. A., Freiburg i.Br. 1987
Brinkmann, E. P. : Das
betriebliche Vorschlagswesen, Freiburg i.Br. et al. 1992
Bumann, A. : Das Vorschlagswesen
als Instrument innovationsorientierter Unternehmensführung, Freiburg (Schweiz)
1991
DIB – Deutsches Institut für
Betriebswirtschaft e. V., : Führungsinstrument Vorschlagswesen, 3. A., Berlin
1993
Frey, D./Schmook, R. : Zukünftiges
Ideenmanagement, in: Personalführung, H. 2/1995, S. 116 – 125
Ganz, D. : Verbesserungsvorschläge
im Betrieb, Mannheim 1962
Grochla, E./Thom, N. : Das
Betriebliche Vorschlagswesen als Führungs- und Personalentwicklungs-Instrument,
in: ZfbF, 1980, S. 769 – 780
Heidack, C. : Betriebliches
Vorschlagswesen, in: HWP, hrsg. v. Gaugler, E./Weber, W., 2. A., Stuttgart
1992, Sp.2299 – 2316
Höckel, G. : Keiner ist so klug
wie alle, Düsseldorf et al. 1964
Imai, M. : KAIZEN – Der Schlüssel
zum Erfolg der Japaner im Wettbewerb, 8. A., München 1993
Krafft, W. : Das Betriebliche
Vorschlagswesen als Gruppenaufgabe und Gruppenproblem, Berlin 1966
Krauß, E.-F. : Das betriebliche
Vorschlagswesen aus rechtlicher Sicht, Heidelberg 1977
Losse, K. H./Thom, N. : Das
Betriebliche Vorschlagswesen als Innovationsinstrument, Frankfurt a.M. et al.
1977
Merz, E./Biehler, B. :
Betriebliches Vorschlagswesen, 2. A., Landsberg a.L. 1994
Nowak, H. : Vorschläge, die über
den Rahmen des BVW hinausgehen, in: Betriebliches Vorschlagswesen, 1977, S.
102 – 103
Nütten, I./Sauermann, P. : Die
anonymen Kreativen, Wiesbaden 1988
Schlotfeldt, W. : 40 Jahre
Betriebliches Vorschlagswesen, in: Betriebliches Vorschlagswesen, 1990, S.
103 – 105
Schwab, B. : Erfindung und
Verbesserungsvorschlag im Arbeitsverhältnis, 2. A., Wiesbaden 1991
Sprenger, R. K. : Das Vorschlagswesen
abschaffen, in: Personalwirtschaft, 1993, S. 20 – 25
Steih, M. : Betriebliches
Vorschlagswesen in Klein- und Mittelbetrieben, Ludwigsburg et al. 1995
Thom, N. : Betriebliches
Vorschlagswesen, 6. A., Bern et al. 2003
Thom, N./Vonlanthen, J.-M : Neue Chancen
für das Vorschlagswesen, in: BVW-Z f. Vorschlagswesen, 1994, S. 58 – 64
Urban, C. : Das Vorschlagswesen
und seine Weiterentwicklung zum europäischen KAIZEN, 2. A., Konstanz 1994
Vonlanthen, J.-M. :
Innovationsmanagement in Schweizer Unternehmen, Bern et al. 1995
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